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ADR 2005 Österreich #2405 03.01.2005 11:37
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Rupert Offline OP
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Hallo !
Zuerst einmal wünsche ich allen ein gesundes und glückliches neues Jahr.

Und nun wieder die alles entscheidende Frage:
Gibt es schon einen voraussichtlichen Termin wann das neue GGBG und somit das ADR 2005 in Österreich gültig wird ??
Leider habe ich vom Ministerium noch keine Antwort erhalten - und eine Regierungsvorlage habe ich auch noch keine gefunden....

Gruß
Rupert


Have a nice day!
Re: ADR 2005 Österreich [Re: Rupert] #2406 12.01.2005 18:07
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A.Fischböck Offline
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Hallo Rupert
So schaut's momentan - Stellunnahme der WK.
Dieser Zeitplan hat sich eigentlich im Herbst 2004 schon abgezeichnet.
Ebenfalls noch ein gutes Neues Jahr
Schöne Grüße aus Perg
Alfred Fischböck

Hinsichtlich des Inkrafttretens von ADR/RID 2005 zeichnet sich folgender Zeitplan ab:

Am 1. Januar 2005 treten ADR/RID 2005 völkerrechtlich in Kraft. Die internationalen Vorschriften für Eisenbahnbeförderungen wurden bereits am 14. September 2004 im Bundesgesetzblatt kundgemacht (RID Kundmachung BGBl. III Nr. 109/2004; Kundmachung RID Fehlerverzeichnis BGBl. III Nr. 110/2004). Die internationalen Vorschriften für Beförderungen auf der Strasse wurden am 28. Dezember 2004 kundgemacht (ADR Kundmachung BGBl. III Nr. 156/2004). Neben dem Hauptdokument sind sowohl für Straße als auch Schiene die vollständigen Änderungen der einzelnen Teile elektronisch abrufbar (ris.bka.gv.at).

Bei grenzüberschreitenden Gefahrguttransporten besteht damit während der Übergangsfrist (1. Januar bis 30. Juni 2005) Wahlfreiheit, die Vorschriften von ADR/RID 2003 oder ADR/RID 2005 anzuwenden. Führt ein Unternehmen seine Beförderungen nach ADR/RID 2005 (Auslöser Beförderungspapier) durch, müssen bei grenzüberschreitenden Beförderungen Unternehmen auch daran gehen, Sicherungsmaßnahmen zu etablieren.

Für innerstaatliche Beförderungen gelten weiterhin ADR/RID 2003 bis zur Veröffentlichung der Novelle 2005 des Gefahrgutbeförderungsgesetzes. Die Novelle 2005 soll voraussichtlich im Januar/Februar 2005 in Begutachtung gehen und gegen Jahresmitte im BGBl erscheinen. Bedauerlicherweise werden daher Unternehmen, die sowohl grenzüberschreitende als auch innerstaatliche Beförderungen durchführen, unterschiedliche Vorschriften während mehrerer Monate anwenden müssen.

Re: ADR 2005 Österreich [Re: A.Fischböck] #2407 13.01.2005 14:57
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Rupert Offline OP
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Danke !
Also wie immer alle zwei Jahren das selbe Chaos <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> in der Alpenrepublik,
Bleibt nur zu hoffen dass das GGBG noch vor dem 30. Juni veröffentlicht wird sonst gibt es wieder rechtsleeren Raum in Österreich.

Ich weiß zwar nicht wie sich manche Leute dies so vorstellen. Ein Betrieb mit Zweigstellen im Ausland kann nicht so einfach trennen zwischen Inlands- und Auslandstransport ????

Achja, das BGBL III 156/2004 war noch nicht in Papierform lieferbar wegen Nachschubschwierigkeiten <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />

lg
Rupert


Have a nice day!
Re: ADR 2005 Österreich [Re: Rupert] #2408 13.01.2005 18:04
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Nachschubschwierigkeiten? Pah - Papier ist bekanntlich geduldig, während PDFs viel hipper sind.



Das Dokument ist doch online verfügbar. Wer will, kann sich die 168 Seiten selbst ausdrucken.



Und wer sich beim Österr. Bundeskanzleramt online nicht auskennt, für den hab ich eine PDF-Fassung (1,7 MB) hier in den Anhang gelegt!

Anhänge
2529-bgbl 156.pdf (0 Bytes, 1342 Downloads)

----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
Re: ADR 2005 Österreich [Re: Rupert] #2409 19.03.2005 10:18
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A.Fischböck Offline
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Hallo allseits,
anbei der Entwurf für das neue GGBG
schöne Grüße
Alfred

Anhänge
2780-Entw_GGBG_2005.doc (0 Bytes, 548 Downloads)
Re: ADR 2005 Österreich [Re: UHeins] #2410 21.03.2005 16:50
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Rupert Offline OP
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Beim ersten Blick auf dem Entwurf entkommt mir ein kleines Lächeln.. Hurra endlich wird der Strafrahmen angepasst und gesenkt...und die Möglichkeit eines Organstrafmandat gibt es auch <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />
Doch dann liest man ja den Verweis auf den die Richlinie 2004/112/EG
und wenn man diese dann durchliest...naja
"Die Bestimmung der angemessenen Gefahrenkategorie erfolgt unter Berücksichtigung der besonderen Umstände und liegt
im Ermessen der Vollstreckungsbehörde bzw. des Vollstreckungsbeamten auf der Straße." Viele Verwaltungsstrafen für Formmängel gegen welche man in 1. oder 2. Instanz erfolgreich einen Einspruch erheben konnte, könnten nun zu einer Organstrafverfügung führen, wo dann nur noch theoretisch ein Einspruch möglich wäre. Österreich soll ja dazu bekannt sein das viele Formmängel beanstandet werden.
Was meint Ihr dazu ?
Gruß
Rupert



Have a nice day!
Re: ADR 2005 Österreich [Re: Rupert] #2411 21.03.2005 20:57
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A.Fischböck Offline
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Das war auch mein Einwand, denn die Bezahlung eines Organstrafmandates ist ein Schuldanerkenntnis und somit nicht beeinspruchbar. Laut Ministerium sind die Kontrollorgane angehalten, Gnade vor Recht walten zu lassen und somit die Gefahrkategorie eher pragmatisch zu sehen. Na, ja lassen wir uns überraschen, bleibt auch nichts anderes übrig.
Schöne Grüße
Alfred


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