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Empfänger verweigert die Annahme von Gefahrgut #23997 06.10.2017 14:06
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Hoko1 Offline OP
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Hallo alle zusammen,
ich benötige einmal einen Praxistip, denn so etwas ist mir noch nicht vorgekommen.
Ein Empfänger verweigert die Annahme von Gefahrgut. Das Beförderungspapier hat ja nun m.E. keine Gültigkeit mehr. Der Empfänger weigert sich aber ein neues Beförderungspapier auszustellen. Wie könnte hier die Praxis aussehen?
Vielen Dank schon einmal im Voraus.
mfG
HoKo

Re: Empfänger verweigert die Annahme von Gefahrgut [Re: Hoko1] #23998 06.10.2017 16:35
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ralfgrahneis19 Offline
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Hallo Hoko1,

warum soll der Empfänger ein neues Beförderungspapier ausstellen, wenn er die Annahme verweigert ?......

Re: Empfänger verweigert die Annahme von Gefahrgut [Re: ralfgrahneis19] #23999 06.10.2017 19:20
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Hoko1 Offline OP
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Hallo,
ganz einfach, weil Absender + Empfänger jetzt bei Rücklieferung nicht mehr stimmen.

mfG
HoKo1

Re: Empfänger verweigert die Annahme von Gefahrgut [Re: Hoko1] #24000 07.10.2017 15:38
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gefahrgutbaer Offline
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Hi, in der Regel reicht aus wenn der Empfänger auf dem Beförderungdokument die Annahme verweigert. Sonst im Zweifel die Adressen Handschriftlich in Empfangs- und Absenderadresse ändern oder so kenntlich machen das die Änderungen zu erkennen sind.

Schönes Wochenende.

Re: Empfänger verweigert die Annahme von Gefahrgut [Re: Hoko1] #24001 07.10.2017 18:34
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Gerald Offline
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Hallo Hoko,

Antwort auf
Ein Empfänger verweigert die Annahme von Gefahrgut.


Die Aussage ist etwas mau!

Warum verweigert der Empfänger die Annahme? Sollte es sein, das bei der Ladung Verstöße gegen gefahrgutrechtliche Bestimmungen vorliegen? Dann kommt der Empfänger mit der Verweigerung der Annahme nicht sehr weit.

Denn da gibt es in der GGVSEB den §4 Absatz 1, wo steht "Die an der Beförderung gefährlicher Güter Beteiligten haben die nach Art und Ausmaß der vorhersehbaren Gefahren erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um Schadensfälle zu verhindern und bei Eintritt eines Schadens dessen Umfang so gering wie möglich zu halten."

Wenn bei der Rückfahrt vom Empfänger es zu einem Unfall bzw. zu einer Kontrolle kommt, dann ist der Empfänger mit im Boot. Es kann auch sein, das er schon in die Pflichten eines Verantwortlichen nach GGVSEB gekommen ist.

Da ist der Austausch der Absender- bzw. Empfängeradresse im Beförderungspapier das kleinere Übel! sleep


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Empfänger verweigert die Annahme von Gefahrgut [Re: Gerald] #24002 09.10.2017 09:47
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Hoko1 Offline OP
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Guten Morgen alle zusammen,
wenn ich das richtig verstehe gibt in keiner Vorschrift(ADR,GGVSEB,RSEB) eine eindeutige Verfahrensanweisung. Somit könnte der Vermerk "Annahme verweigert" und zum weiteren die Korrektur Absender/Empfänger bei einer Verkehrskontrolle keine Beanstandung finden? Auf Nachfrage bei der Polizei konnte mir auch keiner eine eindeutige Antwort auf meine Frage geben.
Somit gibt es für mich nur die von Ihnen vorgeschlagene Lösung des Problems. Ich danke noch einmal allen Beteiligten für Ihr Interesse.
mfG
HoKo

Re: Empfänger verweigert die Annahme von Gefahrgut [Re: Hoko1] #24003 09.10.2017 11:24
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Hoko1 Offline OP
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Nachtrag;
hatte soeben ein Telefonat mit der Hamburger Polizei Abteilung Gefahrgut.
Danach gab es in Magdeburg einen ähnlich gelagerten Fall. Der Fahrer hatte hier das Beförderungspapier hinsichtlich Absender/Empfänger geändert und mit dem Vermerk: "Annahme verweigert" Der kontrollierende Beamte beanstandete dieses. Das Ganze kam zum Gerichtsverfahren. Der zuständige Richter sah hier allerdings keinen Grund die Angelegenheit weiter zu verfolgen. Das Verfahren wurde eingestellt. Das AZ ist mir leider nicht bekannt.
mfG
HoKo


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