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Versand von LQ_Anbringung UN-Nr. auf Umverpackung
#23859
23.08.2017 12:05
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Kemal
OP
Einsteiger
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OP
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Hallo zusammen,
ist es untersagt, dass die UN-Nr. der LQ-Ware auf die Umverpackung angebracht wird?
Die LQ-Ware befindet sich mit anderer Ware auf einer Palette. Die Palette ist einfoliert. Darf auf die Umverpackung neben LQ-Label auch die UN-Nr. angebracht werden?
Wenn dies nicht der Fall sein sollte, wo ist das geregelt?
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Re: Versand von LQ_Anbringung UN-Nr. auf Umverpackung
[Re: Kemal]
#23862
23.08.2017 13:04
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gefahrgutbaer
Großmeister
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Großmeister
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Hallo,
auf Versandstücken mit Gefahrgütern verpackt in begrenzten Mengen darf ausschließlich das Kennzeichen für Begrenzte Mengen - LQ - angebracht werden. Das Aufbringen der UN Nummer gibt es seit einigen Jahren nicht mehr. (Nagelt mich nicht darauf fest aber ich meine seit 2013). Somit kann bzw. darf, wenn nicht sichtbar, nur dieses Kennzeichen außen auf dem Overpack reproduziert werden. Ausgenommen das Wort Umverpackung/Overpack bzw. Pfeile wenn erforderlich. 3.4.1 - unterliegen keinen weiteren Vorschriften das ADR, außer: e) - 5.2.1.10 (dies bezieht sich ausschließlich auf das anbringen, wenn erforderlich, der Pfeile). Sollte ich etwas vergessen haben bitte korrigieren
Gruß
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Re: Versand von LQ_Anbringung UN-Nr. auf Umverpackung
[Re: gefahrgutbaer]
#23865
23.08.2017 15:11
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Gitta Krämer
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Tja, in 3.4.1 steht, wie gekennzeichnet werden muß, wenn man als LQ versendet. Steht aber nix, daß man nicht mehr draufkleben darf, als vorgeschrieben.
Ich kenne LQ-Trays, in denen eine un-codierte Verpackung mit allen Gefahrgutdaten steht. Aber oben auf dem Tray ist die Raute und somit wird in erster Instanz als LQ versendet. Man sieht aber durch die Folie das Gefahrgutlabel und die UN-Nummer. Ist trotzdem richtig. Ich darf ja mehr machen, als erforderlich.
Ich würde aber in Kemal´s Fall, wenn, dann nur die UN-Nummer dazu kleben und auf keinen Fall das eigentliche Gefahrgutlabel - auch wenn es ein guter Hinweis auf die eigentliche Gefahr wäre.
Grüße aus Brandenburg Gitta Krämer
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Re: Versand von LQ_Anbringung UN-Nr. auf Umverpackung
[Re: Kemal]
#23868
23.08.2017 15:45
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gefahrgutbaer
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Großmeister
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Hallo Gitta, ich gebe Dir Recht das die Praxis manchmal etwas anders aussieht. Verpackt als LQ bedeutet doch in erster Linie immer eine zusammengesetzte Verpackung und eine sehr restriktive Mengenbegrenzung der Innenverpackungen. Das heißt das, wenn zum einen LQ angebracht ist und ein entsprechender Gefahrzettel, nicht wirklich ersichtlich ist ob das Versandstück wirklich nur LQ-Mengen enthält oder voll Deklarationspflichtige Mengen an Gefahrgütern. Die Tatsache das es diese Kombinationen in der Praxis immer wieder gibt und die RSEB darauf verweist das eine Verfolgung dieses Verstoßes nicht geahndet werden muss, heißt meiner Meinung nach erst einmal nicht das es richtig ist. So, Klugscheißer aus. ;-)
Gruß Markus
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