Hallo Gandalf,
je öfter man es liest, desto größer die Verwirrlichkeit

"für den Endverbraucher.....in Form von Fertigerzeugnissen" = Shampoo in der Flasche.
Und Shampoo im IBC für eine Firma, die erst die Flaschen abfüllt, fällt nicht darunter.
Aber wozu dann die Ausnahme? Als Endverbraucher, sorry, hol ich mir eh kein SDB. Und in der Kosmetikrichtlinie ist auch nur von einem Sicherheitsbericht und einer Produktionformationsdatei die Rede, nie von einem SDB. Und beides muß vor Inverkehrbringen erstellt werden, ohne Einschränkung auf Endverbraucher und Fertigerzeugnis.
Ich würde sagen, SDB braucht nicht, aber Sicherheitsbericht und Produktionformationsdatei muß sein.
Und Artikel 35 der Lebensmittel- und GebrauchsgegenständeVO hat wirklich nichts mit kosmetischen Mitteln zu tun.
Grüße aus Brandenburg
Gitta Krämer