Hallo,
ich nehme das Thema auf, weil ich jetzt in der Praxis dazu eine Frage beantworten muss.
Wir haben einen solchen Behälter im Einsatz (2,9 Liter), der in den USA hergestellt wurde. Für den Lufttransport gibt es eine Hersteller-Konformitätserklärung.
Der Verpackungsanweisung P203, die der Behälter nach SV 346 erfüllen muss, um aus dem ADR entlassen zu werden, entspricht der Behälter nicht ganz. Punkt 9
Der Behälter trägt dauerhafte (gestempelte, gravierte, geätzte) Kennzeichen zu
•Name und Adresse des Herstellers
•Modellnummer oder –bezeichnung
•Serien- oder Losnummer
•UN-Nummer 1977 und offizielle Benennung STICKSTOFF
•Fassungsraum des Behälters in Litern
fehlt oder ist nur aufgedruckt.
Die Amis interessiert eine dauerhafte kennzeichnung nicht.
An der Sicherheit ist dadurch kein Jota reduziert, es ist nur die formalrechtliche Nicht-Übereinstimmung, die ich kritisieren kann. Wie seht ihr das? Trotzdem einsetzen im öffentlichen Verkehr?
Zuletzt bearbeitet von Bergmannsheil; 27.09.2018 11:03.