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Re: Angaben im Jahresbericht [Re: Udo Freitag] #23746 26.07.2017 14:48
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Stefan82 Offline
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Hallo M.A.T.,
wir sind uns schon einig, dass der §2 die Pflicht, oder besser die Befreiung, vom Gefahrgutbeauftragten regelt.
Ich habe auch die von Gerald angeführte Drucksache gelesen und verstanden. Dabei stört mich aber hauptsächlich, dass ich auf ein Dokument von 2010, dass vom Bundeskanzleramt zum Bundesrat geschickt wurde, angewiesen bin und es nirgends in den "normalen" Vorschriften erklärt wird. Wer findet denn solch ein Dokument im betrieblichen Alltag? Außer natürlich Gerald ;-)

Es ist für mich der gleiche Gedankengang wie beim Transport von meinetwegen 4kg NEM 1.4G mit zusätzlichen 350 Litern UN 1203. Nur weil ich 1.4G bis zur Zuladung von dem Benzin ohne ADR-Schein transportieren durfte, heißt das nicht, dass ich es jetzt unter den Tisch fallen lassen kann sondern brauche natürlich auch den Aufbaukurs Klasse 1.

Ich hoffe dieses Beispiel verdeutlicht meinen Gedankengang, wodurch ich zu meiner Meinung gekommen bin.


Grüße aus der Hauptstadt

Stefan
Re: Angaben im Jahresbericht [Re: Stefan82] #23747 26.07.2017 15:15
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Hallo, Stefan82, hiernach gebe ich auf.
Der § 2 befreit nicht von der Bestellung eines Gb, sondern von der Anwendung der ganzen GbV.
Auf die andere Frage: Einige Begründungen (beispielsweise die von 2017) zu den GG-Änderungen findet man zum Beispiel auch in solcher Software: [https://www.ecomed-storck.de/Gefahrgut/Strasse-Schiene-ADR-RID/ADR-RID-DVD-Grundversion.html] im Wortlaut und durch einen Vermerk an der Vorschrift.
Gruß
M.A.T.

Re: Angaben im Jahresbericht [Re: Udo Freitag] #23748 26.07.2017 15:36
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Udo Freitag Offline OP
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Hallo zusammen,

danke für Eure Einschätzungen aber ich habe nicht damit gerechnet,dass die Sache nicht so eindeutig zu schein scheint.Für mich macht es keinen wirklich Sinn, freigestellte Güter sowohl bei den Mengen als auch bei der Art im Jahresbericht nicht zu berücksichtigen, obwohl die Auslegungen zur GbV es so hergeben.

Gruß

Udo

Re: Angaben im Jahresbericht [Re: Udo Freitag] #23749 26.07.2017 19:54
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Gerald Offline
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Hallo Udo und Stefan,

Antwort auf
Für mich macht es keinen wirklich Sinn, freigestellte Güter sowohl bei den Mengen als auch bei der Art im Jahresbericht nicht zu berücksichtigen,


Na gut. Aber sehen wir das mal etwas anders.

Wir haben verschiedene Freistellungsmöglichkeiten, und zwar nach Kapitel 3.3 Sondervorschriften, Kapitel 3.4, Kapitel 3.5 und Abschnitt 1.1.3. Ich hoffe ich habe nicht vergessen!

Nun brauch ich gemäß GbV §2 Ziffer 4 bis 6 keinen Gefahrgutbeauftragten stellen. Der Gefahrgutbeauftragte selbst muss einen Lehrgang nach §5 GbV besuchen und eine Prüfung nach §6 GbV bestehen. Damit hat er auf dem Lehrgang schon mal von einem Jahresbericht nach §8 Absatz 5 was gehört.

Alle, welche die Freistellungsmöglichkeiten nutzen, wie von mir weiter oben genannt, haben keinen Gb-Lehrgang besucht, brauchen sie auch nicht (§2 GbV). Für diese ist der Jahresbericht, weil sie keinen erstellen müssen, ein Fremdwort und somit werden ihre Mengen nicht erfasst.

Wenn jetzt, die welche einen Jahresbericht schreiben müssen die Mengen der Freistellung mit erfassen sollen, dann macht das keinen Sinn, da ja die Mengen von den Befreiten nicht erfasst werden.

@Stefan

Antwort auf
Dabei stört mich aber hauptsächlich, dass ich auf ein Dokument von 2010,


Ist eigentlich nicht so schwer, man muss nur Regelmäßig, wenn solche Gesetze verabschiedet werden sollen in Bundesrat - Tagesordnung sehen und schon findet man solche Dokumente.

Und dann gibt es ja noch die RSEB, und ich denke mal, damit hast Du keine Probleme. Da kenne ich andere. frown

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 26.07.2017 19:56.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Angaben im Jahresbericht [Re: Udo Freitag] #23750 27.07.2017 08:20
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Udo Freitag Offline OP
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Moin Gerald,

ich gibt Dir ja recht und ich kann Deine Argumentation auch nachvollziehen, aber dann frag ich mich schon, welchen Sinn macht ein Jahresbericht, wenn dort Klassen nicht aufgeführt werden, weil freigestellt aber vielleicht in nicht unerheblicher Menge befördert werden?

Gruß

Udo

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