Angaben im Jahresbericht
#23727
25.07.2017 14:33
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Udo Freitag
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Hallo,
der Gefahrgutbeauftragte hat für den Unternehmer einen Jahresbericht zu fertigen. U.a. muss die Art der gefährlichen Güter unterteilt nach Klassen und die Gesamtmenge der gefährlichen Güter in einer der vier Stufen angegeben werden. Das Unternehmen ist Gb-pflichtig weil es Gefahrgüter der Klasse 3 in kennzeichnungspflichtiger Mengen in der Verantwortlichkeit als Absender befördern lässt. Des Weiteren werden aber auch gefährliche Güter der Klassen 8 u. 9 in nicht unerheblicher Jahresmenge, aber jeweils pro Sendung unterhalb der in 1.1.3.6 festgelegten Mengengrenzen befördert. Bei der Berechnung der Gesamtmenge für den Jahresbericht werden die freigestellten Mengen nicht berücksichtig. Bedeutet, die beförderten Mengen der Klassen 8 und 9 finden im Jahresbericht keine Berücksichtigung und bei der Art der gefährlichen Güter, tauchen diese Güter auch nicht auf. Der Jahresbericht enthält demensprechend nur das Gefahrgut der Klasse 3. Sehe ich das richtig?
Gruß
Udo
Zuletzt bearbeitet von Udo Freitag; 25.07.2017 14:34.
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Re: Angaben im Jahresbericht
[Re: Udo Freitag]
#23728
25.07.2017 14:39
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Stefan82
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Nein, die anderen gefahrgüter müssen ebenfalls im Jahresbericht auftauchen. Die kennzeichnungspflichtigen Mengen der Klasse 3 sorgen lediglich dafür, dass der Gb erforderlich ist. Im Jahresbericht müssen alle transportierten Gefahrgüter aufgeführt werden.
Zuletzt bearbeitet von Stefan82; 25.07.2017 14:39.
Grüße aus der Hauptstadt
Stefan
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Re: Angaben im Jahresbericht
[Re: Stefan82]
#23730
25.07.2017 15:46
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Gerald
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Hallo Stefan, Im Jahresbericht müssen alle transportierten Gefahrgüter aufgeführt werden. In einem Beitrag vom 10.02.2017 hatte ich geschrieben: In der Begründung zur GbV steht auf Seite 24/25 unter " zu Absatz 5" im zweiten Satz: "In die Ermittlung der Mengen an gefährlichen Gütern nach Ziffer 2 sind freigestellte Beförderungen nach § 2 Absatz 1 nicht einzubeziehen." Und wenn wir jetzt in die RSEB 2017 sehen, dann steht unter A 8/2: "Nach Absatz 5 Satz 4 schließt die anzugebende Gesamtmenge der gefährlichen Güter auch die empfangenen gefährlichen Güter ein. In die Ermittlung der Mengen an gefährlichen Gütern nach Satz 2 Nummer 2 müssen freigestellte Beförderungen nach § 2 Absatz 1 Nummer 4 bis 6 jedoch nicht einbezogen werden. Dies gilt auch für empfangene freigestellte gefährliche Güter."@ Udo Der Jahresbericht enthält demensprechend nur das Gefahrgut der Klasse 3. Sehe ich das richtig? Ja, so ist es. Begründung steht oben.
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 25.07.2017 15:48.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Angaben im Jahresbericht
[Re: Gerald]
#23733
26.07.2017 09:13
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M.A.T.
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Ja, so ist es. Begründung steht oben. Sehe ich genauso, mit derselben Begründung, und weil eigentlich § 2 GbV das schon aussagt. Gruß MAT
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Re: Angaben im Jahresbericht
[Re: Udo Freitag]
#23737
26.07.2017 10:50
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Stefan82
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§2 GbV sagt dies eben nicht aus. Durch die begründung in der angehängten Drucksache komme ich auch klar und gerade bei LQ wäre alles andere schwierig. Aber §2 regelt nur ob ich einen Gb brauche, Inhalt des JB wird im §8 geregelt und da steht Gesamtmenge. Wenn ich den §2 als Grundlage für meinen Jahresbericht heranziehen würde, würde dies bedeuten, dass Auftraggeber des Absenders von 51t Gefahrgut per anno lediglich einen JB über 1t Gefahrgut ausstellen.
Warum man diese Information, gerade mit Blick auf LQ, nicht in die RSEB aufnimmt erschließt sich mir nicht.
Zuletzt bearbeitet von Stefan82; 26.07.2017 10:59.
Grüße aus der Hauptstadt
Stefan
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Re: Angaben im Jahresbericht
[Re: Stefan82]
#23738
26.07.2017 11:05
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Hallo, wie lesen Sie denn dies in der GbV § 2: (1) Die Vorschriften dieser Verordnung gelten nicht für Unternehmen,.. Für mich ist das eindeutig, es regelt die Anwendung der gesamten GbV, nicht nur einzelner Teile, und auch sachlich nachvollziehbar. Gruß M.A.T.
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Re: Angaben im Jahresbericht
[Re: Stefan82]
#23739
26.07.2017 11:18
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Gerald
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Hallo Stefan, §2 GbV sagt dies eben nicht aus. Wieso nicht!! Versuchen wir es mal anders. Der §2 der GbV schreibt vor, wer einen Gefahrgutbeauftragten zu stellen hat. Gemäß §2 Ziffer 5 bin ich, wenn die Mengen nach Unterabschnitt 1.1.3.6 nicht überschritten werden, von der Bestellung eines Gb befreit. Was zur Folge hat, da ja kein Jahresbericht vorgeschrieben, tauchen diese Mengen nicht auf. Warum sollen diese Mengen, wenn ich einen Gb zu bestellen habe, in den Jahresbericht kommen??  Das würde doch keinen Sinn machen!
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Angaben im Jahresbericht
[Re: Udo Freitag]
#23742
26.07.2017 12:39
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Stefan82
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Hallo Gerald, weil sich der §2 nicht mit dem Inhalt des Jahresberichtes befasst, deshalb.
Also muss ein Empfänger von 51t Gefahrgut nur einen JB über eine Tonne GG schreiben? Anderer konstruierter Fall, 50 Tonnen Säure im jahr, jeweils unterhalb 1.1.3.6 und ein einziger Transport 350 Liter UN 1203. Im Jahresbericht erwähne ich lediglich Klasse 3 mit < 5t. Da erschließt sich mir der Sinn nicht.
Wie gesagt, §2 regelt, wer einen Gb braucht Der Inhalt des Jahresberichts ist an komplett anderer Stelle thematisiert, und kann deshalb mMn nicht einfach aus dem §2 übernommen werden.
Grüße aus der Hauptstadt
Stefan
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Re: Angaben im Jahresbericht
[Re: Stefan82]
#23744
26.07.2017 13:02
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Gerald
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Hallo Stephan, weil sich der §2 nicht mit dem Inhalt des Jahresberichtes befasst Der §2 GbV befasst sich mit der Bestellungspflicht bzw. Befreiung eines Gefahrgutbeauftragten. Im §8 der GbV ist Jahresbericht erwähnt. Und wenn ich jetzt nach §2 der GbV befreit bin, dann brauche ich keinen Jahresbericht zu schreiben. Dabei spielt es keine Rolle, welche Mengen ich nach Unterabschnitt 1.1.3.6 befördere. Warum soll ich jetzt, wenn ich zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten verpflichtet bin, die Mengen nach Unterabschnitt 1.1.3.6 in den Jahresbericht mit aufnehmen? Anderer konstruierter Fall, 50 Tonnen Säure im Jahr, jeweils unterhalb 1.1.3.6 und ein einziger Transport 350 Liter UN 1203. Im Jahresbericht erwähne ich lediglich Klasse 3 mit < 5t. Ja, so ist nun mal! Die Quellen hatte ich ja schon in meinem Beitrag erwähnt.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Angaben im Jahresbericht
[Re: Stefan82]
#23745
26.07.2017 13:26
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Hallo, Stefan82 Wie gesagt, §2 regelt, wer einen Gb braucht Der Inhalt des Jahresberichts ist an komplett anderer Stelle thematisiert, und kann deshalb mMn nicht einfach aus dem §2 übernommen werden.
Mit Verlaub, da lesen Sie nicht richtig. Der Wortlaut ist so, wie ich ihn oben reinkopiert habe. Und danach gilt die gesamte GbV bei Erfüllung einer oder mehrerer Bedingungen eben nicht. Das umfaßt natürlich auch den Bericht. Die Bestellung eines Gb regelt sich nach § 3. Wie Sie auf Ihre Auslegung des § 2 kommen ist mir nicht nachvollziehbar. Gruß M.A.T.
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Re: Angaben im Jahresbericht
[Re: Udo Freitag]
#23746
26.07.2017 13:48
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Stefan82
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Hallo M.A.T., wir sind uns schon einig, dass der §2 die Pflicht, oder besser die Befreiung, vom Gefahrgutbeauftragten regelt. Ich habe auch die von Gerald angeführte Drucksache gelesen und verstanden. Dabei stört mich aber hauptsächlich, dass ich auf ein Dokument von 2010, dass vom Bundeskanzleramt zum Bundesrat geschickt wurde, angewiesen bin und es nirgends in den "normalen" Vorschriften erklärt wird. Wer findet denn solch ein Dokument im betrieblichen Alltag? Außer natürlich Gerald ;-)
Es ist für mich der gleiche Gedankengang wie beim Transport von meinetwegen 4kg NEM 1.4G mit zusätzlichen 350 Litern UN 1203. Nur weil ich 1.4G bis zur Zuladung von dem Benzin ohne ADR-Schein transportieren durfte, heißt das nicht, dass ich es jetzt unter den Tisch fallen lassen kann sondern brauche natürlich auch den Aufbaukurs Klasse 1.
Ich hoffe dieses Beispiel verdeutlicht meinen Gedankengang, wodurch ich zu meiner Meinung gekommen bin.
Grüße aus der Hauptstadt
Stefan
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Re: Angaben im Jahresbericht
[Re: Stefan82]
#23747
26.07.2017 14:15
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Hallo, Stefan82, hiernach gebe ich auf. Der § 2 befreit nicht von der Bestellung eines Gb, sondern von der Anwendung der ganzen GbV. Auf die andere Frage: Einige Begründungen (beispielsweise die von 2017) zu den GG-Änderungen findet man zum Beispiel auch in solcher Software: [https://www.ecomed-storck.de/Gefahrgut/Strasse-Schiene-ADR-RID/ADR-RID-DVD-Grundversion.html] im Wortlaut und durch einen Vermerk an der Vorschrift. Gruß M.A.T.
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Re: Angaben im Jahresbericht
[Re: Udo Freitag]
#23748
26.07.2017 14:36
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Udo Freitag
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Hallo zusammen,
danke für Eure Einschätzungen aber ich habe nicht damit gerechnet,dass die Sache nicht so eindeutig zu schein scheint.Für mich macht es keinen wirklich Sinn, freigestellte Güter sowohl bei den Mengen als auch bei der Art im Jahresbericht nicht zu berücksichtigen, obwohl die Auslegungen zur GbV es so hergeben.
Gruß
Udo
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Re: Angaben im Jahresbericht
[Re: Udo Freitag]
#23749
26.07.2017 18:54
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Gerald
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Hallo Udo und Stefan, Für mich macht es keinen wirklich Sinn, freigestellte Güter sowohl bei den Mengen als auch bei der Art im Jahresbericht nicht zu berücksichtigen, Na gut. Aber sehen wir das mal etwas anders. Wir haben verschiedene Freistellungsmöglichkeiten, und zwar nach Kapitel 3.3 Sondervorschriften, Kapitel 3.4, Kapitel 3.5 und Abschnitt 1.1.3. Ich hoffe ich habe nicht vergessen! Nun brauch ich gemäß GbV §2 Ziffer 4 bis 6 keinen Gefahrgutbeauftragten stellen. Der Gefahrgutbeauftragte selbst muss einen Lehrgang nach §5 GbV besuchen und eine Prüfung nach §6 GbV bestehen. Damit hat er auf dem Lehrgang schon mal von einem Jahresbericht nach §8 Absatz 5 was gehört. Alle, welche die Freistellungsmöglichkeiten nutzen, wie von mir weiter oben genannt, haben keinen Gb-Lehrgang besucht, brauchen sie auch nicht (§2 GbV). Für diese ist der Jahresbericht, weil sie keinen erstellen müssen, ein Fremdwort und somit werden ihre Mengen nicht erfasst. Wenn jetzt, die welche einen Jahresbericht schreiben müssen die Mengen der Freistellung mit erfassen sollen, dann macht das keinen Sinn, da ja die Mengen von den Befreiten nicht erfasst werden. @Stefan Dabei stört mich aber hauptsächlich, dass ich auf ein Dokument von 2010, Ist eigentlich nicht so schwer, man muss nur Regelmäßig, wenn solche Gesetze verabschiedet werden sollen in Bundesrat - Tagesordnung sehen und schon findet man solche Dokumente. Und dann gibt es ja noch die RSEB, und ich denke mal, damit hast Du keine Probleme. Da kenne ich andere.
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 26.07.2017 18:56.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Angaben im Jahresbericht
[Re: Udo Freitag]
#23750
27.07.2017 07:20
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Udo Freitag
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Moin Gerald,
ich gibt Dir ja recht und ich kann Deine Argumentation auch nachvollziehen, aber dann frag ich mich schon, welchen Sinn macht ein Jahresbericht, wenn dort Klassen nicht aufgeführt werden, weil freigestellt aber vielleicht in nicht unerheblicher Menge befördert werden?
Gruß
Udo
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