Vorbereitung ADR 2019
#23655
07.07.2017 20:33
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Gerald
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Hallo Gefahrgutgemeinde, unter Arbeitsdokumente für Tagung in Genf vom 19.-29.09.2017 kann man sich schon mal mit den Dokumenten, welche zur Vorbereitung des ADR 2019 bei der nächsten Tagung eine Rolle spielen, beschäftigen. Da sind auch Informationen enthalten, wo wir hier zurzeit im Forum ein paar aktive Themen zu laufen haben. Zum Beispiel zu "Interpretation des Unterabschnitte 7.5.1.2".
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 07.07.2017 22:47.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Vorbereitung ADR 2019
[Re: Gerald]
#23660
10.07.2017 07:38
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DJSMP
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Interessant wäre, ob die Vorschriften für Gefahrzettel bezüglich der Linienstärken und Abständen wieder zurück genommen werden, sowie mir das der Buschfunk mitgeteilt hat.
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Re: Vorbereitung ADR 2019
[Re: DJSMP]
#23663
10.07.2017 11:45
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Gerald
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Hallo DJSMP, ob die Vorschriften für Gefahrzettel bezüglich der Linienstärken und Abständen wieder zurück genommen werden, Sieh mal unter Arbeitsdokument zu ADR 2019 auf Seite 59 nach, denn da steht: "Wenn es die Größe des Versandstücks erfordert, dürfen die Abmessungen proportional reduziert werden, sofern die Symbole und die übrigen Elemente des Gefahrzettels deutlich sichtbar bleiben. Die Abmessungen für Flaschen müssen den Vorschriften des Absatzes 5.2.2.2.1.2 entsprechen." Der zweite Satz im Absatz 5.2.2.2.1.3 nach ADR 2017 "Die Linie innerhalb des Rands muss in einem Abstand von 5 mm zum Rand des Gefahrzettels verbleiben. Die Mindestbreite der Linie innerhalb des Rands muss weiterhin 2 mm betragen." ist hier nicht mehr enthalten. Und damit dürfte Deine Frage beantwortet sein, gleichzeitig läuft ja zum 30.06.2019 die Übergangsvorschrift nach Unterabschnitt 1.6.1.30 aus.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Vorbereitung ADR 2019
[Re: Gerald]
#23665
10.07.2017 14:37
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DJSMP
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Da geht es aber nach meiner Auffassung nur um die verkleinerte Fassung der Gefahrzettel.
Nach meinen Informationen soll die Linienbreite generell wieder zurück genommen werden, auch bei der Normalgröße 10x10 cm.
Buschfunk sagte: "Some of you may already have suffered from a provision introduced with the 18th Revision of the UN Model Regulations on the Transport of Dangerous Goods – and respective adoptions in regulations for the other transport modes – when in 5.2.2.2.1.1.2 the hazard label was specified: the “minimum width of the line inside the edge forming the diamond shall be 2 mm” and “the line inside the edge shall be parallel and 5 mm from the outside of that line to the edge of the label” when shipments were rejected from being transported by air because the label requirements mentioned before were not met. The UN Subcommittee on the Transport of Dangerous Goods was made aware of the difficulties encountered because of not safety related issues and concluded on an amendment of 5.2.2.2.1.1.2 of the Model Regulations such that the requirement for the width of the inner line was removed entirely and the firm distance requirement of 5 mm was kind of softened to be approximately 5 mm. This amendment was adopted as an amendment to the 20th revised edition of the UN Model Regulation. IATA and ICAO both announced that they will issue a Bulletin immediately after the official report of the current 51st session of the Sub-Committee of Experts on the Transport of Dangerous Goods is available to no longer enforce the former requirements on line width and distance between line and edge."
Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 10.07.2017 14:38.
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Re: Vorbereitung ADR 2019
[Re: DJSMP]
#23666
10.07.2017 15:29
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Gerald
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Hallo DJSMP, Da geht es aber nach meiner Auffassung nur um die verkleinerte Fassung der Gefahrzettel. Und genau da lag das Problem im Zusammenhang mit der Änderung im ADR 2015. In Absatz 5.2.2.2.1.1.3 stand: "Die Linie innerhalb des Rands muss in einem Abstand von 5 mm zum Rand des Gefahrzettels verbleiben. Die Mindestbreite der Linie innerhalb des Rands muss weiterhin 2 mm betragen." Als die ersten Gefahrzettel nach dieser Regelung auftauchten, stellte man fest, dass diese nicht optimal Aussehen (vorsichtig Ausgedrückt). Im ADR 2017 war eine Änderung nicht mehr möglich, und aus diesem Grund wurde die Übergangsvorschrift nach Absatz 1.6.1.30 (Gefahrzettel vor 31.12.2014) im ADR 2017 verlängert bis 30.06.2019, aber nur für Gefahrzettel. Dein Text habe ich bis jetzt in keinem Dokument gefunden, und so müssen wir noch ein wenig warten, wie die Sache ausgehen wird. Ist aber kein Problem, da es bis zum 30.06.2019 noch ein wenig hin ist.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Vorbereitung ADR 2019
[Re: DJSMP]
#23667
10.07.2017 16:31
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King_Louie_21
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Der Unterausschuss hat sich vergangene Woche auf seiner Sitzung mit dem Thema beschäftigt und herausgekommen ist der IATA-Vorschlag vom 5.7.17: http://www.unece.org/fileadmin/DAM/trans/doc/2017/dgac10c3/UN-SCETDG-51-INF41e.pdfIch tippe darauf, dass dies die neue Formulierung in den UN-Modellvorschriften (Orange Book) werden soll. Von dort muss es dann noch in verkehrsträgerspezifischen Vorschriften übernommen werden.
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Re: Vorbereitung ADR 2019
[Re: King_Louie_21]
#23668
11.07.2017 08:52
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DJSMP
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Ich bin manchmal wirklich für die Wiedereinführung der Prügelstrafe. Als externer Gb ist man doch bei dem Thema voll auf verlorenem Posten. Im Jahr 2015 macht man das Treiben verrückt und rennt mit Liniealen durch die Packplätze. Im Jahr 2017 lässt man bei Luft- und Seefrachtkunden und Lieferanten von Labeln riesige Mengen an Altbeständen von Gefahrzetteln vernichten und im Jahr 2019 geht man dann hin und sagt: "Ätsch, war doch nicht so gemeint!" Die halten einen doch voll für bekloppt. Naja, warten wir mal ab, ob ADR und IMDG-Code noch schnell genug reagieren und das "schon" 2019 mit der Einführung der Aufhebung schaffen.
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