Moin Moin, ich kann zwar auch nicht die Bilder sehen - trotzdem mein Kommentar. Gefahrzettel können bei bestimmten Gefahrstoffeinstufungen die Gefahrstoffpiktogramme erstzen ,d.h. es sind kein Gefahrstoffpiktogramme anzubringen. Z.B. : der "tote Fisch" mit rotem Rand kann wegfallen, wenn der "tote Fisch" mit schwarzem Rand auf dem Gebinde ist. Zum Nachlesen : CLP Verordnung Artikel 33.
Sirius
Re: Beispiel Gefahrgut nicht gleich Gefahrstoff
[Re: Sirius]
#2363906.07.201711:58
Das Blondiermittel ist ein Gefahrstoff, aber von der Kennzeichnungspflicht nach CLP Verordnung befreit (VO 1272/2008, Artikel 1, Absatz 5, Punkt b), da es als Kosmetika nach RL 76/768 bzw. ablösender VO 1223/2009 gilt.