Hallo,
Wir haben eine Lieferung erhalten mit Paketen UN 1479
Solltet Ihr die Lieferung in diesem Jahr erhalten haben, dann ist eine Kennzeichnung, wie sie in Bild 1 (mit UN 1479) zu sehen ist,
nicht mehr gültig. Da die Übergangszeit im Bezug der Kennzeichnung nach Kapitel 3.4 am 30.06.2015 abgelaufen ist.

Du solltest Dir das Datensichheitsblatt vom Lieferanten besorgen, so wie es AW vorgeschlagen hat. Den richtigen Eintrag findest Du wie gesagt in Nummer 14, denn für UN 1749 gibt es drei Einträge und zwar:
1. mit VG I Befreiung nach Kapitel 3.4
nicht möglich Kapitel 3.2 Spalte 7a
"0"2. mit VG II Befreiung nach Kapitel 3.4 möglich Kapitel 3.2 Spalte 7a
"1kg"3. mit VG III Befreiung nach Kapitel 3.4 möglich Kapitel 3.2 Spalte 7a
"5kg".
Die Palette dürfte auch
nicht dem Abschnitt 5.1.2 entsprechen! Ist natürlich im Nachhinein schwer zu sagen.