Plausibilitätsprüfung / Wissen über Gefahrgüter
#23569
28.06.2017 07:20
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Jackaroo
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Guten Tag zusammen, ich habe eine Frage zur Plausibilitätsprüfung bzw. zum benötigten Fachwissen bei Gefahrgutklassifizierungen. Mein Chef möchte von mir, dass ich zukünftig Gefahrgutbegleitscheine ausstelle. Das sind interne Dokumente anhand derer später das Beförderungspapier erstellt wird. Meine Aufgabe ist es die Gefahrgüter zu klassifizieren. Das Problem, das ich dabei aber habe ist, dass es sich hierbei fast ausschließlich um Gegenstände (Airbags, Batterien, Sprungfedern, Gegenstände unter pneumatischem Druck, …) handelt. Von der Ausbildung her bin ich Biochemiker und habe von der Technik wenig bzw. eher keine Ahnung. Ich soll nun technische Zeichnungen auf der Suche nach Gefahrgut durcharbeiten. Chemische Produkte zu klassifizieren ist kein Problem, aber Gegenstände, die ich erstmal Googlen muss damit ich überhaupt weiß wie diese Teile aussehen…kann das richtig sein? Was ist wenn ich mit meinen Klassifizierungen daneben liege? Ist das dann Vorsatz bzw. fahrlässig von mir (von meinem Chef?) weil wir beiden wissen, dass mir das technische Wissen fehlt? Es gibt dabei auch Fälle, bei denen ich die Gefahrguteinstufung der Gegenstände von unserem Lieferanten mitgeteilt bekomme. Ich soll diese Klassifizierung dann einfach nur auf unseren Gefahrgutbegleitschein abschreiben. Mein Chef meint, dass ich dabei keinerlei Verantwortung für die Richtigkeit der Klassifizierung trage. Laut RSEB habe ich doch aber die Pflicht, mindestens eine Plausibilitätsprüfung durchzuführen. Diese Prüfung ist mir aufgrund fehlenden Fachwissens nicht möglich. Habt ihr hier Ideen wie ich gegenüber meinem Chef argumentieren kann? Habt ihr vielleicht nützliche Quellen? MfG Jackaroo
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Re: Plausibilitätsprüfung / Wissen über Gefahrgüter
[Re: Jackaroo]
#23573
28.06.2017 17:34
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King_Louie_21
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Hallo Jackaroo, welches ist denn Deine Funktion im Unternehmen? Bist Du beauftragte Person oder Gefahrgutbeauftragter? Ob Gefahrgut vorliegt, muss die beauftragte Person feststellen. Der Gefahrgutbeauftragte ist eine Stabsstelle und fungiert "lediglich" als Überwachungsgarant; der Gefahrgutbeauftragted klassifiziert insofern nicht selbst. Unabhängig davon kann der Gefahrgutbeauftragte die beauftragte Person in Klassifizierungsfragen beraten, wenn dies gewünscht ist. Sollte die beauftragte Person ihren Aufgaben nicht korrekt nachkommen und der Gefahrgutbeauftragte bemerkt dies bei seinen Kontrollen, dann ist es seine Pflicht, den Unternehmer/Betriebsleiter/Geschäftsführer auf diese Mängel hinzuweisen. Wenn Du keine beauftragte Person bist, dann hast Du nichts zu "befürchten"; letztendlich müssen der Vorgesetzte bzw. der Arbeitgeber dafür sorgen, dass die Mitarbeiter ausreichend für Ihre Aufgaben qualifiziert sind. Zum Thema "beauftragte Person" gibt es schon einige Threads hier im Forum oder z.B. auch hier: http://www.bussgeldkatalog.net/beauftragte-person-gefahrgut/Schöne Grüße.
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Re: Plausibilitätsprüfung / Wissen über Gefahrgüter
[Re: King_Louie_21]
#23574
29.06.2017 06:02
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Jackaroo
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Guten Morgen King_Louie, ich bin bzw. ich bin dabei beauftragte Person zu werden. Zumindest werde ich im Unternehmen schon als beauftragte Person kommuniziert. Danke dir für den Link. Dort steht aber leider nichts darüber ob ein "einfaches Abschreiben" der Gefahrgutklassifizierung vom Lieferanten ohne Plausibilitätsprüfung rechtens ist. Ich überlege mir einen Schrieb aufzusetzen in dem ich meinen Chef davon unterrichte, dass ich für diese Aufgabe nicht qualifiziert bin und sie nur unter Protest annehme. Grüßen, Jackaroo
Zuletzt bearbeitet von Jackaroo; 29.06.2017 06:02.
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Re: Plausibilitätsprüfung / Wissen über Gefahrgüter
[Re: Jackaroo]
#23577
29.06.2017 07:19
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aw_
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Hallo Jackaroo, Prüfe doch mal ob ihr einen GB bestellen müsst anhand der GbV. Falls nicht, würde ich trotzdem wenigstens einen externen konsultieren zwecks Aufdröselung der Geschäftsvorfälle. Diese Lücke scheint aktuell Dein 'Problem' zu sein. Gruss..aw
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Re: Plausibilitätsprüfung / Wissen über Gefahrgüter
[Re: aw_]
#23578
29.06.2017 07:33
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Hallo aw,
wir haben einen GB. Wir haben auch etliche beauftragte Personen unter den fast 90.000 Mitarbeitern. Daher denke ich auch, dass es besser oder überhaupt qualifizierte Personen für diese Tätigkeit geben müsste.
VG Jackaroo
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Plausibilitätsprüfung / Wissen über Gefahrgüter
[Re: Jackaroo]
#23579
29.06.2017 07:54
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aw_
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Moin Jackaroo, wenn das so ist, seit ihr ja gut aufgestellt. Der Gb schult dann die Beteiligten bzw. Beauftragten. Somit solltest Du fehlendes Wissen erlangen. Ob Du das wiederum machen möchtest/sollst oder nicht, ist natürlich intern zu regeln. gruss..aw
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Re: Plausibilitätsprüfung / Wissen über Gefahrgüter
[Re: aw_]
#23580
29.06.2017 08:01
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aw_
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Ergänzend sei noch ADR 1.4.2.1.2 zu erwähnen: Man kann auf von anderen Beteiligten zur Verfügung gestellten Informationen Vertrauen. Das kann man auch sofern die Angaben schlüssig sind. gruss..aw
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Re: Plausibilitätsprüfung / Wissen über Gefahrgüter
[Re: Jackaroo]
#23582
29.06.2017 08:39
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DJSMP
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Prinzipiell gibt es im Gefahrgutrecht die Pflichten des Auftraggebers des Absenders bzw. des Absenders (Straße) oder des Versenders (See- und Luftverkehr) zu erfüllen. Diese Beteiligten sind für die Klassifizierung verantwortlich, nicht der Hersteller, der das SDB erstellt.
Wie die o.g. Beteiligten auf die Klassifizierung kommen, ist deren Verantwortung. Das SDB kann dazu eine Hilfestellung sein. Die Verantwortung für die Klassifizierung verbleibt aber dennoch bei den o.g. Beteiligten.
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Re: Plausibilitätsprüfung / Wissen über Gefahrgüter
[Re: DJSMP]
#23585
29.06.2017 12:25
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Jackaroo
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..das sehe ich genauso. Nur irgendwie scheint mein Chef da besser informiert zu als ich...oder er ist halt einfach unbelehrbar. Er glaubt mir auch nicht wenn ich ihm sage, dass er aufgrund seiner Position im Unternehmen eine beauftragte Person ist.
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Re: Plausibilitätsprüfung / Wissen über Gefahrgüter
[Re: Jackaroo]
#23589
30.06.2017 06:56
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aw_
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Er glaubt mir auch nicht wenn ich ihm sage, dass er aufgrund seiner Position im Unternehmen eine beauftragte Person ist. Genaugenommen ist er als Unternehmer Verantwortlich. Kann aber seine Pflichten delegieren an die Beauftragte Person. Das ist dann 'ausdrücklich' zu machen. gruss..aw
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