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Reederkonform zum Dritten... #23328 11.04.2017 08:37
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Kay Schmauder Offline OP
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Hallo Seebären,

ich hab mal wieder eine Frage, bzw. ein Rätsel. smile
Ich habe (hatte) eine Kältemaschine UN 2857 (Gewicht 2,5 t Brutto/Netto) mit 115 kg UN 3159 Kältemittel zu versenden.

Jetzt meine Frage, unter welcher UN-Nummer sollte ich die Kältemaschine deklarieren, wie sollte der Eintrag in der IMO aussehen und wie sollte ich die Brutto und Nettomassen angeben.

Bin mal gespannt was Ihr so schreibt. Und ob es mit den Reederwünschen übereinstimmt. whistle

Zuletzt bearbeitet von Kay Schmauder; 11.04.2017 08:39.

Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: Reederkonform zum Dritten... [Re: Kay Schmauder] #23330 11.04.2017 13:58
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gefahrgutbaer Offline
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Hallo,

ja ja die Reederwünsche. ;-)
Wenn ich mich recht entsinne steht hierüber nichts konkretes im IMDG Code.
Im ADR ist in diesem Fall (Kältemschine) die Angabe der Nettomenge der enthaltenen gefährlichen Güter gefordert.
In der IATA hingegen wäre hier als "Nettogewicht" das Gewicht des Gegenstandes/Maschine, wie durch Versandbezeichnung zugeordnet, anzugeben.

Bin ebenfalls auf die verschiedenen Möglichkeiten gespannt.

Gruß
Markus

Re: Reederkonform zum Dritten... [Re: Kay Schmauder] #23331 11.04.2017 14:37
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aw_ Offline
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Moin,
UN3159 weniger - Dann wäre ein Druckgefäß gem. P200 gefordert. Das ist da bestimmt nicht drin. (Könnte mir aber vorstellen, dass genau das die Reederei fordert wegen dem SDB das nur für UN3159 vorhanden ist, oder ;-))

Bleibt UN2857 - dann das Gewicht des Geräts. Ist aber wie Gefahrgutbaer sagt, offen. Die 400 kg Grenze gilt ja hier nicht, PP32 der P003 erlaubt ja unverpackt, in Verschlägen oder geeignete Umverpackungen.

Von daher Eintrag machen und warten was die Reederei sagt.
Das ist sowieso von Reederei zu Reederei unterschiedlich.

Re: Reederkonform zum Dritten... [Re: aw_] #23335 12.04.2017 08:15
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Kay Schmauder Offline OP
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Beiträge: 390
Hallo zusammen...

grin Respekt... aw_ genau das war der Wunsch des Reeders, da er bei der Kältemaschine (unverpackt) eine angeschlossene Gasflasche gefunden hat war er der Meinung, dass das Gas zu benennen sei...

Nach langem hin und her haben wir uns dann doch auf die Kältemaschine geeinigt mit einem kleinen Ausflug ins ADR, also Netto 115 kg und Brutto 2,5 Tonnen

Freu mich schon auf meine nächste Sendung... whistle


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder

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