Gefahrgutbeauftragter Straße/Fahrt GB
#23111
08.03.2017 09:38
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Caro
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Guten Morgen zusammen, bin neu hier im Forum und habe auch ganz frisch die GB-Prüfung für die Straße hinter mich gebracht  .. Nun zu meiner ersten Frage: Wie läuft das jetzt ab bzgl. der Fähre oder dem Zug nach GB. Muss ich dafür jetzt extra noch die Scheine für See und Schiene machen oder gibt es dafür eine Ausnahmeregelung. Haben im Moment noch einen externen Gefahrgutbeauftragten, der abgelöst werden soll. Ich danke Euch schonmal für Eure Antworten! Viele Grüße Carolin
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Re: Gefahrgutbeauftragter Straße/Fahrt GB
[Re: Caro]
#23126
09.03.2017 16:01
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DJSMP
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Hallo Caro, wenn du nach UK beförderst, hast du entweder die Fähre, die nach IMDG-Code befördert, oder die Fahrt durch den Euro-Tunnel. Bei Fähre nach IMDG-Code benötigst du auch den GB See, vorbehaltlich natürlich bestehender Freistellungstatbestände in der Gefahrgutbeauftragtenverordnung. Das Unternehmen Eurotunnelfreight wickelt nach ADR ab, wobei nur ganz wenige Gefahrgüter und nur in bestimmten Mengen durch den Tunnel befördert werden dürfen, siehe hier: http://www.eurotunnelfreight.com/uploadedFiles/mail2015/ADR_2015_UK.pdfDa es hier nur nach ADR geht, ist nach meiner Auffassung dein GB Straße ausreichend.
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Re: Gefahrgutbeauftragter Straße/Fahrt GB
[Re: Caro]
#23142
10.03.2017 09:53
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Caro
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Guten Morgen, erstmal super vielen Dank für Deine Antwort! Dass ich die Schulung für den Zug nicht extra machen muss, freut mich schonmal sehr  .. Ich habe im ADR 1.1.4.2 gefunden. Wäre das evtl. anwendbar und wenn ja, wie? Ich habe mir den Abschnitt jetzt zig mal durchgelesen, komme aber zu keinem Ergebnis  .. Viele Grüße Caro
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Re: Gefahrgutbeauftragter Straße/Fahrt GB
[Re: Caro]
#23143
10.03.2017 12:35
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Gerald
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Hallo Caro, im ADR 1.1.4.2 gefunden. Wäre das evtl. anwendbar und wenn ja, wie? In dem Unterabschnitt steht geschrieben, was zu beachten ist, wenn Beförderung in Transportkette. Im Absatz 1.1.4.2.1 geht es um Besonderheiten bei der Kennzeichnung bzw. orangene Tafel, wenn im ADR was nicht vorgeschrieben ist aber im IMDG-Code bzw. in der technischen Anweisung der ICAO, dann ist a), b) und c) einzuhalten. Im Absatz 1.1.4.2.2 geht es um Besonderheiten bei Beförderungseinheiten, was dabei zu beachten ist. Und im Absatz 1.1.4.2.3 geht es um die Besonderheiten bei Angaben im Beförderungspapier.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Gefahrgutbeauftragter Straße/Fahrt GB
[Re: Caro]
#23162
14.03.2017 12:31
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Guten Morgen, erstmal super vielen Dank für Deine Antwort! Dass ich die Schulung für den Zug nicht extra machen muss, freut mich schonmal sehr  .. Ich habe im ADR 1.1.4.2 gefunden. Wäre das evtl. anwendbar und wenn ja, wie? Ich habe mir den Abschnitt jetzt zig mal durchgelesen, komme aber zu keinem Ergebnis  .. Viele Grüße Caro Neue Thematik oder immer noch hinsichtlich Bestellung Gefahrgutbeauftragter?
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Re: Gefahrgutbeauftragter Straße/Fahrt GB
[Re: DJSMP]
#23249
28.03.2017 11:54
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Caro
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Hallo, sorry, dass ich erst jetzt zurück schreibe  .. War im Urlaub. Gleiche Thematik.. Ich suche immernoch, ob ich es eine passende Ausnahme gibt, dass ich nicht für die Fähre extra noch den See-Gb machen muss.. Bin aber mittlerweile schon soweit, dass ich mich da auch noch anmelden werde und mich mit dem Seerecht auch noch befassen werde. Nun finde ich leider im Raum Westsachsen gar keinen, der das schult  ..
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Re: Gefahrgutbeauftragter Straße/Fahrt GB
[Re: Erwin Sigrist]
#23307
06.04.2017 14:45
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Hallo Erwin, Danke Dir Ich nähere mich zaghaft meiner Antwort bzgl. des Seeverkehres .. Wer ist denn nun für den IMDG als Gefahrgutbeauftragter überhaupt zuständig? Wir (Fuhrunternehmen) oder Spedition (die uns auch die Fähre bucht) .. Ich würde vor allem zu gern wissen, wo ich die Infos schriftlich finde.. Danke Euch wie immer! Viele Grüße Carolin
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Re: Gefahrgutbeauftragter Straße/Fahrt GB
[Re: Caro]
#23308
06.04.2017 16:02
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Gerald
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Hallo Carolin, Wer ist denn nun für den IMDG als Gefahrgutbeauftragter überhaupt zuständig? sieh mal in die Gefahrgutbeauftragtenverordnung von 25.02.2011 (BGBl.I S.341) zuletzt geändert durch Artikel 2 vom 17.03.2017 (BGBl.I S.582) in den §2 Befreiungen. Da stehen die 7 neuen (besser wiedergegeben) Befreiungsmöglichkeiten und wenn Ihr nicht darunter fallt, dann ist ein Gefahrgutbeauftragter nach §3 zu bestellen. Neu ist z.b., das kein Gb bei Nutzung des Unterabschnitt 1.1.3.6 (1000 Punkt) auch nach IMDG-Code zu stellen ist. Vor allen Dingen stehen in Absatz 1 Ziffer 4,5 und 6 die Freistellungsmöglichkeiten nach ADR/RID/ADN/IMDG-Code.
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 06.04.2017 16:04.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Gefahrgutbeauftragter Straße/Fahrt GB
[Re: Caro]
#23309
06.04.2017 16:44
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Rick_O
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Hallo Carolin,
da ich auch mehr oder weniger aus Westsachsen komme, kann ich dir bei Interesse gerne ein Unternehmen nennen, welches GB ausbildet. Meines Wissens auch für alle Verkehrsträger.
Also wenn du die Info brauchst, schreibe einfach eine PN.
Grüße,
Rick
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