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Additiv/Beförderungspapier #2304 25.11.2004 10:42
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Hallo und Grüß Gott!

Ich bin bei einer kleinen Spedition angestellt, die mit Tankwagen Treibstofflieferungen durchführt.

Dazu meine Frage: Diese Tankwägen haben eingebaute Additivanlagen zu je 60 Litern. Diese Behälter sind mit einem Gefahrenzettel versehen. Müsste hier nicht auch die UN-Nummer draufstehen?

Es muss für dieses Additiv doch auch ein Beförderungspapier mitgeführt werden. Kann ich dieses jetzt separat zum Beförderungspapier für den Treibstoff ausstellen, sozusagen mit 2 Beförderungspapieren fahren?

Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.

mfg
Armin

Re: Additiv/Beförderungspapier #2305 25.11.2004 11:57
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Willi_Pape Offline
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Hallo Armin,

ich frage mich, warum der Behälter überhaupt gekennzeichnet ist. Wenn ich Deine Erläuterungen richtig verstehe, ist es doch ein fest eingebauter Tank. Dieser wäre unter 1.1.3.3 ADR freigestellt.

Oder habe ich da was falsch verstanden???


Zuletzt bearbeitet von Willi_Pape; 25.11.2004 11:58.

Mit freundlichem Gruß
Willi Pape
Re: Additiv/Beförderungspapier [Re: Willi_Pape] #2306 25.11.2004 15:09
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Hallo Willi!

Die Tanks sind fix montiert, allerdings dient das Additiv nicht dem Antrieb dieses Fahrzeuges sondern wird dem geladenen Produkt beigemengt.

Ausserdem muss ich doch auch bei Freistellungen eine UN-Nr anführen und ein Beförderungspapier mitgeben, oder?

Re: Additiv/Beförderungspapier #2307 25.11.2004 15:59
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Udo Leithold Offline
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Hallo,

die Kennzeichnungspflicht mit dem Gefahrzettel steht erst einmal fest.
Ob das Bähltnis ein Tank ist, wage ich mal bei 60 Litern zu bezweifeln.
Ein Eintrag in das Beförderungspapier ist notwendig. Dafür muss aber kein zweites erstellt werden.
In der Zulassungsbescheinigung nach 9.2.1.6 ADR sollte ein Eintrag zu der Additivanlage sein. Sollte es sich um einen Tank handeln, sind ja auch alle anderen Vorschriften für Tanks einzuhalten.
Habe dazu leider keine Erfahrungen, die Fahrzeuge, die ich bisher gesehen habe, hatten das Additiv in Kombi-Verpackungen nach LQ mitgeführt.

Viele Grüße
Udo Leithold

Re: Additiv/Beförderungspapier #2308 25.11.2004 16:04
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Willi_Pape Offline
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Hallo Armin,
die Freistellung nach 1.1.3.3 ADR befreit von sämtliche Vorschriften des ADR. Das heisst, Du brauchst keine UN-Nr und kein Beförderungspapier.
Aber da Du diese Befreiung ja nicht in Anspruch nehmen kannst, mußt Du ein zweites Beförderungspapier beifügen.


Mit freundlichem Gruß
Willi Pape
Re: Additiv/Beförderungspapier [Re: Udo Leithold] #2309 25.11.2004 16:11
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Willi_Pape Offline
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Hallo,
nur zur Klarstellung. Der Unterabschnitt befindet sich unter 9.1.2.1.6. Aber wo soll denn da ein Eintrag erfolgen der dann das Beförderungspapier ersetzt?
Mich würde auch interessieren wie man 60 l als LQ Menge transportiert.
Selbstverständlich muß es nicht ein zweites Beförderungspapier sein, es kann natürlich auch auf dem Beförderungspapier des Transportgutes mit eingetragen werden.


Mit freundlichem Gruß
Willi Pape
Re: Additiv/Beförderungspapier [Re: Willi_Pape] #2310 25.11.2004 16:24
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MFischer Offline
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Hallo,

>Mich würde auch interessieren wie man 60 l als LQ Menge transportiert

Mehrere kleinere Verpackungen nehmen?
Aber wenn das Zumischen automatisch erfolgt, dann ist das ansonsten notwendige Beförderungspaier wohl das kleinere Übel.

mit freundlichen Grüßen
Matthias Fischer

Re: Additiv/Beförderungspapier [Re: MFischer] #2311 25.11.2004 16:28
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Willi_Pape Offline
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Hallo,
mehrere Verpackungen zu nehmen, wäre zwar eine Möglichkeit, aber ob das praktikabel wäre, wage ich zu bezweifeln.


Mit freundlichem Gruß
Willi Pape
Re: Additiv/Beförderungspapier [Re: Willi_Pape] #2312 29.11.2004 10:09
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Udo Leithold Offline
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Beiträge: 192
Hallo,
habe einen Denkfehler gehabt. Das mit dem Unterabschnitt war ein Schreibfehler.
Die Frage lautete doch einmal nach der Kennzeichnung der Additivanlage mit Zettel und UN-Nummer. Das ist notwendig.
Die zweite Frage betraf das Beförderungspapier. Auch hier ist ein Eintrag unter den genannten Bedingungen notwendig.
Irgendwie bin ich auf einen Tank gekommen, wie Armin auch antwortete.
Der UA 9.1.2.1.6 ersetzt selbstverständlich nicht das Beförderungspapier. Es sollte nur festgestellt werden, ob es sich bei der Additivanlage um einen Tank handelt oder nicht. Damit ergeben sich ja andere Kenzeichnungs- und Bezettelungsvorschriften als bei Versandstücken. Betrifft eventuell auch die Angaben im Beförderungspapier.
Die Beförderung des Additiv nach LQ ist eine Möglichkeit für Tankfahrzeuge ohne die Additivanlage. Es müssen aber keine 60 Liter sein.

Gruß
Udo Leithold

Re: Additiv/Beförderungspapier [Re: Udo Leithold] #2313 01.12.2004 15:45
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Anonym
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Hallo und danke erstmal für eure Antworten.

Ich habe gestern an einem Kurs über das neue ADR 2005 teilgenommen und dem Vortragenden die gleiche Frage gestellt.

Seine Antwort nach Rücksprache mit dem Innenministerium war folgende:

Wenn die Behälter in der Einzelgenehmigung des Fahrzeuges aufgeführt sind sind diese wie der Treibstofftank zu behandeln und fallen daher unter die Freistellung in Punkt 1.

Ich bin ja trotzdem etwas skeptisch, werde es aber so versuchen und bei einer eventuellen Bestrafung den Vortragenden als Entlastungszeugen einladen.

Danke nochmal und schöne Grüße
Armin

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