Hallo,
wenn mein Gefahrgut unter die Sondervorschrift 594 fällt.
Muss ich es gar nicht kennzeichnen und auch kein Beförderungspapier erstellen?
Vielen Dank & Gruß
Moni
Sondervorschrift 594
Folgende nach den im Herstellungsland angewendeten Vorschriften hergestellte und befüllte Gegenstände unterliegen nicht den Vorschriften des ADR:
a) UN 1044 Feuerlöscher, die mit einem Schutz gegen unbeabsichtigte Betätigung versehen sind, wenn:
– sie in einer starken Aussenverpackung verpackt sind oder
– es sich um grosse Feuerlöscher handelt, die der Sondervorschrift für die Verpackung PP 91 der Ver-packungsanweisung P 003 des Unterabschnitts 4.1.4.1 entsprechen;