Hallo DJSMP,
Ich würde gern einzelne Bilder aus der Präsentation verwenden.
Das dürfte kein Problem sein, da ich im Vorfeld mit Mario abgesprochen hatte, was ich als Quelle bei den Bildern angeben soll. Ihr wisst ja, die Copyright!
Das Problem für mich ist eher, das
die Tankprüfung (nach 6.8.2.4.2 bzw. 6.8.2.4.3)
nicht Bestandteil in der
Gültigkeitsverlängerung der ADR-Zulassungsbescheinigung nach Unterabschnitt 9.1.3.5 ADR ist. (außer in Deutschland über die RSEB)
Und so sollten die Verantwortlichen in den Tanklagern ihren Mitarbeitern klar machen, dass
vor dem Befüllen die Angaben auf dem
Tankschild und in der
ADR-Zulassungsbescheinigung im Bezug der Tankprüfungen zu überprüfen sind! Denn sonst kann bei einem Vorfall in Deutschland der § 328 StGB zur Anwendung kommen, was eine Straftat wäre.
Ob das System genutzt wird, das kommt natürlich auf die Beförderer an, aber wenn solche Zwischenfälle öfters vorkommen sollten, dann kann es für die Beteiligten sehr teuer werden.
Ergo bringt es für die Vorfälle wie in Berlin leider auch zukünftig keinen Sicherheitsgewinn.
Da könntest Du Recht haben, aber eins (hoffe ich) hat der Vorfall in BERLIN vielleicht bewirkt, dass die Befüller bei ausländischen Tankfahrzeugen etwas genauer (Tankschild und ADR-Zulassungsbescheinigung) prüfen!!