Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Seite 1 von 2 1 2
IMO-Erklärung #22455 14.09.2016 10:41
Registriert: Sep 2016
Beiträge: 78
H
Hazardous Offline OP
Vollmitglied
OP Offline
Vollmitglied
H
Registriert: Sep 2016
Beiträge: 78
Hallo zuammen,
ich verschicke relativ häufig überwiegend LQ-Ware (Flüssigkeiten) mit Container-Schiffen. In der Regel gebe ich die Anzahl und Verpackungsart auf der IMO-Erklärung an. Eine bestimmte Rederei fördert die Angabe und Anzahl der Inneverpackungen und das NET Weight in Kilo und Liter. Für mich eigentlich unverständlich. Ansonsten wird meine Ware abgelehnt.
Die letzte Aussage von der Dispo war, es muss auf der IMO-Erklärung immer die Innverpackung mit angeben werden. Habt ihr ähnliche Erfahrungen?

Re: IMO-Erklärung [Re: Hazardous] #22464 15.09.2016 12:20
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,609
M.A.T. Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,609
Hallo, fragen sie doch mal nach, ob die Reederei dieses Verlangen auf den Code (5.4.1.5.2) oder auf ihr Computerprogramm stützt.
M.A.T.

Re: IMO-Erklärung [Re: Hazardous] #22465 15.09.2016 15:03
Registriert: Sep 2016
Beiträge: 78
H
Hazardous Offline OP
Vollmitglied
OP Offline
Vollmitglied
H
Registriert: Sep 2016
Beiträge: 78
Hallo , vielen Dank für die Rückantwort. Leider hab ich keinen direkten Kontakt zur Reederei. Wir versenden die Ware als Dienstleister für einen Kunden über ein Seefracht-Logistiker aus England. Und die behaupten eben das meine IMO´s so wie ich sie schreibe (nur mit Anzahl und Aussenverpackungsart) abgelehnt werden. Die Disponentin behauptet die Reedereien verlangen immer auch die Innenverpackung auf der IMO. Und als Dienstleister muss ich halt immer wieder einknicken, damit die Ware für den Kunden nicht stehen bleibt. Meine Frage ist ob andere hier im Forum ähnliche Erfahrungen haben???

Re: IMO-Erklärung [Re: Hazardous] #22466 16.09.2016 06:30
Registriert: May 2008
Beiträge: 805
aw_ Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
Registriert: May 2008
Beiträge: 805
Hallo Hazardous,
wir haben nicht ähnliche Erfahrungen, sondern exakt die Gleichen ;-)
Ich kenne keine Reederei die das nicht verlangt, obwohl es in der Bemerkung unter 5.4.1.5.1 explizit erwähnt wird.
Woran das liegt, kann nur die Reederei selbst sagen. Ein Grund den ich kenne, ist wie von M.A.T. bereits erwähnt: Das EDV-Programm, welches einen Eintrag an dieser Stelle benötigt.
Ausserdem können die Reedereien zusätzliche Anforderungen verlangen, neben den Vorgaben des IMDG-Codes.
gruss..aw

Re: IMO-Erklärung [Re: Hazardous] #22468 16.09.2016 08:19
Registriert: Mar 2016
Beiträge: 22
T
Tho_mas Offline
Spezi
Offline
Spezi
T
Registriert: Mar 2016
Beiträge: 22
Hallo Hazardous,

die Reedereien können natürlich ohne weiteres zusätzliche Angaben verlangen. In dem Fall liegt es teiweise aber an den EDV-Programmen die bestimmte Angaben verlangen und Mitarbeitern die sich nicht gut genug damit auskennen. Ich habe aber auch schon gehört, dass man bei LQ "überprüfen" möchte ob die Mengen eingehalten werden.

Nach meiner Erfahrung bringt es einem in den meisten Fällen nicht weiter, das lange zu diskutieren.

Grüße
Thomas

Zuletzt bearbeitet von Tho_mas; 16.09.2016 08:19.
Re: IMO-Erklärung [Re: Tho_mas] #22470 16.09.2016 08:34
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,609
M.A.T. Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,609
Originally Posted by Tho_mas

...
und Mitarbeitern die sich nicht gut genug damit auskennen.


In diesem Zusammenhang wäre es mal interessant zu erfahren, ob die geforderte Unterweisung nach 1.3.1 IMDG tatsächlich periodisch durchgeführt wird, und ob die Durchführung tatsächlich gem. § 9(1) iVm § 4(12) GGVSee von den zuständigen Landesbehörden wirksam kontrolliert wird. Wenn man hier die wiederkehrenden Erfahrungsberichte von fruchtlosen Diskussionen liest könnte man meinen, daß nicht alles zum Besten bestellt ist.
Meine persönliche Meinung ist, daß nicht nur die Leute an Bord, sondern alle verantwortlich Gefahrgutbeschäftigten (zB Disponenten) nicht nur geschult, sondern auch, ähnlich wie die Gefahrgutfahrer und Gb, durch die IHK geprüft werden sollten. Was meinen die Foristen hier dazu?
Gruß
M.A.T.

Re: IMO-Erklärung [Re: M.A.T.] #22471 16.09.2016 11:23
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 651
W
Winklhofer Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
W
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 651
Hallo Gefahrgutkolleginnen und -kollegen,

wenn die Programme der Reedereien einen solchen Unsinn, niemand konnte bisher erläutern, warum die Angaben zu Innenverpackungen erforderlich sind, schon fordern, sehe ich einen Verantwortlichen, der dies ändern kann.
Der Gefahrgutbeauftragte!
Er ist neben der Überwachung auch für die Beratung des Unternehmers zuständig. Hier sollte er also aktiv werden und die Versender entlasten, die ja tlw. gar nicht wissen, welche Innenverpackungen in Versandstücken enthalten sind.

Gruß aus Ulm
Alfred Winklhofer

Re: IMO-Erklärung [Re: Hazardous] #22492 20.09.2016 11:03
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,615
DJSMP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,615
Kurze Zusammenfassung: Die Reedereien haben Hausrecht auf Ihrem Kahn und können fordern, was sie wollen. Die Angabe der Innnenverpackungen ist eine Forderung, die die meisten Reedereien haben. Genauso wollen fast alle eine 24-Stunden-Notfallrufnummer. Beides steht nicht im IMDG Code (Ausnahme Abweichungen von Staaten, die sowieso gelten).

Das Thema wurde schon mehrmals diskutiert. Direkte Fehler, die im Widerspruch zum IMDG-Code stehen (z.B. UN-Codes für Glasflaschen angeben, so ein Blödsinn!) lehne ich ab. Bei zusätzlichen Forderungen kann man aber auf und nieder springen. Entweder man beugt sich oder der Kahn fährt ohne die betreffende Sendung.

Folgende Angaben sind bei uns eigentlich immer zusätzlich zum IMDG-Code enthalten:
- Innenverpackungen: Anzahl, Beschreibungen, Mengen (brutto, netto, Volumen bei Flüssigkeiten)
- UN-Codes der zusammengesetzten Verpackungen und Einzelverpackungen in Klammern hinter der Versandstückbeschreibung
- 24 Stunden-Notfallrufnummer mit "24-HOUR NUMBER / EMERGENCY CONTACT" vorangestellt, um die 24-h-Erreichbarkeit zu dokumentieren

Hab ich was vergessen?? grin

Re: IMO-Erklärung [Re: M.A.T.] #22493 20.09.2016 11:08
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,615
DJSMP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,615
Originally Posted by M.A.T.
Originally Posted by Tho_mas

...
und Mitarbeitern die sich nicht gut genug damit auskennen.


In diesem Zusammenhang wäre es mal interessant zu erfahren, ob die geforderte Unterweisung nach 1.3.1 IMDG tatsächlich periodisch durchgeführt wird, und ob die Durchführung tatsächlich gem. § 9(1) iVm § 4(12) GGVSee von den zuständigen Landesbehörden wirksam kontrolliert wird. Wenn man hier die wiederkehrenden Erfahrungsberichte von fruchtlosen Diskussionen liest könnte man meinen, daß nicht alles zum Besten bestellt ist.
Meine persönliche Meinung ist, daß nicht nur die Leute an Bord, sondern alle verantwortlich Gefahrgutbeschäftigten (zB Disponenten) nicht nur geschult, sondern auch, ähnlich wie die Gefahrgutfahrer und Gb, durch die IHK geprüft werden sollten. Was meinen die Foristen hier dazu?
Gruß
M.A.T.


Meine Erfahrung ist: Die Mitarbeiter der Seefrachtspediteure sind ganz gut geschult. Danach sitzt aber noch ein Reedereiagent und die Reederei selbst. Die Mitarbeiter des Agenten haben i.d.R. NULL PLAN von der Materie. Die erfassen stur nach ihrem schlecht programmierten System und hinterfragen NICHTS.

Sicher kann der Spediteur bei bestimmten Dingen auch beim Agenten einschreiten. Aber meist sind dem Spediteur die Hände gebunden. Um das Schiff noch zu bekommen, kann man dann den Spaß wie gesagt mitmachen oder man fährt halt nicht mit.

Mit Behörden könnt ihr in Deutschland aufhören. die kontrollieren das nicht.

Re: IMO-Erklärung [Re: Winklhofer] #22494 20.09.2016 11:10
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,615
DJSMP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,615
Originally Posted by Winklhofer
die ja tlw. gar nicht wissen, welche Innenverpackungen in Versandstücken enthalten sind.


Hier muss ich aber einhaken. Der Unterzeichner der IMO-Erklärung ist für die korrekte Verpackung verantwortlich. Er unterschreibt dafür, dass korrekt verpackt wurde. Insofern MUSS er wissen, wie verpackt ist. Wenn der Mitarbeiter, der die IMO unterzeichnet, nicht selbst verpackt, muss ihm eine entsprechende Dokumentation (Packliste, Fotodokumentation, usw.) übermittelt werden. Er ist verantwortlich!

Seite 1 von 2 1 2

Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Großzettel, Transport Klasse 1.4G & 1.4S
von Roland27 - 21.12.2024 12:41
ADR 2027
von Gerald - 20.12.2024 17:15
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3