UN 1402 VG II nach China
#22131
22.06.2016 13:59
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MeistPB
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Hallo,
wir (GmbH) müssen/wollen einmalig einen Messgerätekoffer nach China verschicken. In dem Koffer sind u.a. 20 Glasampullen mit je 7g CALCIUMCARBID enthalten. Weder der Koffer noch die Glasampullen haben eine Gefahrgutzulassung. SDB des Herstellers liegt vor. Transport per Seecontainer soll zunächst vermiedern werden, da dies zu lange dauert... Soweit die Ausgangssituation.
Ich bin Gefahrgutbeauftragter für die Straße (ADR). Bzgl. Luftfracht habe ich keine Ahnung..
Daher benötige ich einige Erstinfos wie man das nun Bewerkstelligen kann.
Gibt es überhaupt einen Weg, einen rechtssicheren Transport durchzuführen, ohne das eine Person unseres Unternehmens entsprechend geschult ist? Z.B. Übergabe an einen Dienstleister mit allen notwendigen Infos. Trägt der Dienstleister dann die volle Verantwortung?
Ich Danke im Voraus für Infos, wie man hier vorgehen könnte!!
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Re: UN 1402 VG II nach China
[Re: MeistPB]
#22132
22.06.2016 22:43
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DJSMP
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Gibt es überhaupt einen Weg, einen rechtssicheren Transport durchzuführen, ohne das eine Person unseres Unternehmens entsprechend geschult ist? Z.B. Übergabe an einen Dienstleister mit allen notwendigen Infos. Trägt der Dienstleister dann die volle Verantwortung?
Kurze Antwort! Nein! Wenn ihr kein geschultes Personal nach ICAO/IATA PK 1 habt, dürft ihr die Sendung nicht für den Luftversand vorbereiten (verpacken, kennzeichnen,dokumentieren,...) Ihr könnt euch an einen entsprechenden DL wenden, der euch das verpackt und die DGD erstellt. Der Unterzeichner der DGD ist verantwortlich. Allerdings wird sich der DL auch absichern, indem er von euch das SDB fordert und Checklisten ausfüllen lässt.
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Re: UN 1402 VG II nach China
[Re: DJSMP]
#22133
23.06.2016 08:02
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Hallo, danke für die schnelle Antwort!
Unterzeichnet der Dienstleister die DGD, oder müssen wir das machen?
Selbst wenn man davon ausgeht, dass alles korrekt verpackt, markiert und dokumentiert ist, dürfen wir das überhaupt ohne entsprechende Schulung unterzeichnen?
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Re: UN 1402 VG II nach China
[Re: MeistPB]
#22134
23.06.2016 09:11
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duldinger
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Hallo,
der Dienstleister übernimmt die Arbeit, also auch die Pflichten. Er ist von Vorschriftenseite her in der Lage. Solange bei Euch im Haus kein PK1-geschultes Personal ist, könnt und dürft ihr auch keine Shippers unterschreiben.
Grüße aus Bayern
Thomas
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Re: UN 1402 VG II nach China
[Re: duldinger]
#22135
23.06.2016 11:06
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Dann unterschreibt der Dienstleiter die Papiere und ist dann transportrechtlich der Versender(und ggf. Verpacker/Verlader/Transporteut etc.) und wir der Auftraggeber des Versenders?
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Re: UN 1402 VG II nach China
[Re: MeistPB]
#22136
24.06.2016 08:39
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duldinger
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Das ist soo nicht richtig. Es gibt die Möglichkeit nach 8.1.4.1 in Verbindung mit 1.3.2 b) die Möglichkeit, eine Person mit dem Vorbereiten der Sendung zu beauftragen. Versender ist und bleibt der ursprüngliche Besitzer der Fracht. Es ist zu beachten, dass der Versender nach IATA nicht der Versender nach ADR ist, deraus dieser Veratnwortlichkeit nicht raus kommt. Natürlich muss der auftraggebende Versender sicherstellen, dass der Dienstleister die Anforderungen erfüllt (Schulungsnachweise etc.).
Grüße aus Bayern
Thomas
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