Phosphorsäure 15 % ig
#22011
27.05.2016 09:50
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Tattooadler
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Hallo zusammen,
vielleicht kann mir hier jemand helfen:
Wir haben einen neuen Kunden der bei uns verdünnte Phosphorsäure unter seinem Namen produzieren lässt. Früher hat er dieses bei einer anderen Firma machen lassen. Jetzt ist unser Kunde ein wenig verwirrt wie ich auch:
Die SDB von seinem erstem Hersteller weisen die 15 % Phosphorsäure als kein Gefahrgut aus, unsere SDB weisen Gefahrgut aus. Was ist in dem Fall richtig? Wie kann man heraus finden ab wie viel Prozentanteil ein Stoff als Gefahrgut ausgewiesen werden muss oder nicht? Oder gibt es hier 2 Regeln die man anwenden kann? Einmal Gefahrgutrecht und einmal GHS? Ich hoffe hier kann mir jemand helfen
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Re: Phosphorsäure 15 % ig
[Re: Tattooadler]
#22012
27.05.2016 10:15
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Gandalf
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Hallo Tattooadler, tja so einfach ist das alles nicht. Gefahrstoffrechtlich ist die Phosphorsäure auf jeden Fall als ätzend eingestuft. Gefahrgutrechtlich gibt es da keine Rechenformeln oder so. 2.2.8.1.6 ADR verweist da auf Tests und Kontaktzeiten. Daneben gibt es ja auch noch die Metallkorrosivität. 2.2.8.1.9 greift hier nicht, da ja eingestuft (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, Anhang VI, Teil 3). Also entweder Tests durchführen oder gleich als Gefahrgut befördern. Hat ja schließlich auch eine eigene Nummer UN 1805. Gruß Gandalf
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Re: Phosphorsäure 15 % ig
[Re: Gandalf]
#22013
27.05.2016 10:54
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Tattooadler
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Hallo Gandalf,
erst mal danke für Deine Antwort. Weitergebracht hat mich das jetzt noch nicht wirklich. Verstanden habe ich es ja. Das heißt der Ersteller der SDB kann da eigentlich frei handeln. Der eine sagt es ist Gefahrgut und der andere nicht. Was aber ja nicht im Sinner des Erfinders sein kann.
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Re: Phosphorsäure 15 % ig
[Re: Tattooadler]
#22014
31.05.2016 10:01
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M.A.T.
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Hallo, Tattooadler, die Schlußfolgerung stimmt so nicht. Der Hersteller hat sich, soweit keine abschließende Einstufung durch Gefahrstoffrecht und GG-Recht vorliegt, strikt an die Klassifizierungsgrenzen zu halten und danach zu klassifizieren. Eine Ermessensentscheidung gibt es dazu nicht. Einzig die Möglichkeit, die konkrete Lösung nach 2.1.2.6 aus der Klassifizierung herauszuholen besteht. Aber auch hier natürlich auf der Grundlage der gemessenen oder berechneten Werte, nicht nach Belieben. Gruß M.A.T.
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Re: Phosphorsäure 15 % ig
[Re: Gandalf]
#22015
01.06.2016 06:39
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tiefflieger
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...Gefahrstoffrechtlich ist die Phosphorsäure auf jeden Fall als ätzend eingestuft. ... Nein, Phosphorsäure ist ein "Listenstoff" und somit im Anhang VI, Tabelle 3.1 der VO 1272/2008, die harmonisierte Einstufung festgelegt. Für 15%ige gilt Haut und Augenreizend der Kategorie 2. Dies bewirkt Kennzeichnung mit GHS07, also dem Ausrufezeichen und nicht GHS05(ätzend). Erst ab 25% ist sie als ätzend nach CLP zu kennzeichnen. Dies gilt nur innerhalb der EU. Außerhalb gelten die GHS Vorgaben und da sind die Einstufungsgrenzen entsprechend zu berücksichtigen, welche eben über die Listeneinstufung im CLP verändert sind. Man ist also noch weit weg von einer weltweit einheitlichen Einstufung. Allerdings hat man die Piktogramme und H-Sätze vereinheitlicht, so dass man nicht mehr so einfach erkennen kann, ob ein Produkt nach EU oder einem anderen Recht eingestuft und gekennzeichnet wurde. Gerade die Metallkorrosivität dürfte der "Knackpunkt" in der Einstufung sein. Da diese nicht in der Listeneinstufung vorgegeben ist, muss man eigene Prüfungen durchführen. Je nach Datenlage kann man dabei zu unterschiedlichen Dingen kommen. Ich würde Metallkorrosivität unterstellen und schon ist man wieder beim ätzend Piktogramm. Da die Metallkorrosivität aus dem Gefahrgutrecht in das Gefahrstoffrecht übernommen wurde, sind die Prüfverfahren und -Kriterien hier identisch. Man könnte aber ebenso zum Schluss kommen, dass bei 15%iger keine Metallkorrosivität vorliegt, wenn man keine entsprechende Prüfungen durchgeführt hat und schon ist man raus.
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Re: Phosphorsäure 15 % ig
[Re: tiefflieger]
#22016
01.06.2016 07:16
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Gandalf
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Hallo tiefflieger, Nein, Phosphorsäure ist ein "Listenstoff" und somit ... gilt Haut und Augenreizend der Kategorie 2. Ups <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" />, da war ich mal wieder zu lax in der Auslegung bzw. im genauen Lesen. Du hast natürlich recht. Das könnte auch der Grund sein, warum es ggfs. nicht als Gefahrgut eingestuft war, denn bei Klasse 8 geht es ja um ätzend (und die Daten zur Einstufung in der Tabelle sind wie bei CLP). Bleibt letztlich noch die Frage der Metallokrrosivität. Gruß Gandalf
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Re: Phosphorsäure 15 % ig
[Re: Gandalf]
#22017
02.06.2016 09:34
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DFK
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Ein positives Ergebnis beim Korrosionstest ist sehr wahrscheinlich! Vergleiche: Gefahrgut-Profi 1/95: Der Korrosionstest als Einstufungskriterium für die Klasse 8 ADR: "Selbst eine getestete "phosphorsäurehaltige" Limonade blieb nur knapp unter dem ausschlaggebenden Wert." Die später erfolgte Präzisierung der Testbedingungen machte den Test zwar teuer, sollte aber an den bisherigen Ergebnissen nichts ändern und tut es auch nicht!
Als groben(!)Schnelltest kann man ja die Gasentwicklung heranziehen (Die Wasserstoffentwicklung ist meist proportional zum Abtrag, aber viel empfindlicher festzustellen; das funktioniert natürlich bei oxidierenden Stoffen nicht). Also ein blankes Stück Baustahl (für eine 1. Abschätzung muss es kein zertifizierte Normstahl sein!) auf 55°C erwärmen und schauen ob es bei der Testsubstanz stärker schäumt als bei 0,1%iger Salzsäure (die entspricht etwa 6,25 mm Abtrag).
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Re: Phosphorsäure 15 % ig
[Re: Tattooadler]
#22018
02.06.2016 15:30
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Floridacargocat
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Urgestein
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Hallo Tatooadler, basierend auf meinen Erfahrungen in den USA moechte ich folgendes bemerken: 1. Gefahrgutklassifizierung (fuer den Transport nach DOT) haben nichts mit Gefahrgutklassifizierung fuer den Arbeitsplatz (GHS bzw OSHA) zu tun. 2. Sicherheitsdatenblaetter sind nicht immer unbedingt der Massstab fuer Richtigkeit. Je nach Alter der SDB werden/wurden Transport- und Arbeitsplatzinformationen mit eingeschlossen oder auch nicht. 3. Neuere SDB's (so ca. 1 - 2 Jahre alt) werden von den grossen Firmen so abgefasst, dass diese sowohl DOT als auch GHS konform sind. Bei kleineren Unternehmen ist dieser Konformitaetsstatus nicht immer vorhanden. 4. In Bezug auf GHS kann jedes Land sich seine eigenen Informationsmodule heraussuchen, d.h. eine allgemeine Vereinheitlichung der SDB's ist noch lange nicht gegeben (Leider). 5. Hier hilft nur folgendes: Die entsprechenden Testverfahren durchfuehren (lassen) und/oder Literaturvergleiche. Gruss aus Florida.
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Re: Phosphorsäure 15 % ig
[Re: Floridacargocat]
#22019
02.06.2016 16:19
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forenseeker
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Guten Tag Allerseits,
hier noch ein Tipp von Bob dem Baumeister: <a href="" target="_blank">BG BAU</a> Können wir das schaffen? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Viele Grüße Forenseeker
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