Hallo, schon im alten ADR war nur für B.5-Stoffe, also Tankstoffe, eine Gefahrnummer vorgesehen. Das alte RID dagegen hatte die Gefahrnummer (als Klassifizierungscode auch für Kl.1) für alle UNNR. Diese Unterscheidung ist mit der Strukturreform übernommen worden.
Warum damals schon das RID umfassender kennzeichnete weiß ich nicht; möglicherweise hat es mit den bahnspezifisch größeren Mengen als im Straßenverkehr zu tun.
Gruß
M.A.T.