Gefahrauslöser bei Gasgemischen
#21555
26.01.2016 15:44
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Argon
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Hallo Gemeinde,
weiß jemand zufällig, ob bei Komponenten deren Konzentration < 200 ppm liegt diese überhaupt als Gefahrauslöser angegeben werden müssen ?
Beispiel: Ein Gasgemisch mit 150 ppm HCl in Stickstoff (abgefüllt in einem Druckbehälter).
Könnte man jetzt als Gefahrauslöser nur den N2 in der n.a.g.-Bezeichnung (N2, )nennen und den Chlorwasserstoff unter den Tisch fallen lassen oder müssen immer mindestens 2 Gefahrauslöser angegeben werden ? Die 150 ppm HCl könnten ja theoretisch auch nur eine "Verunreinigung" in Stickstoff bedeuten ...
Für Eure Fachmeinung wäre ich sehr dankbar.
VG Argon
Zuletzt bearbeitet von Argon; 26.01.2016 16:02.
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Re: Gefahrauslöser bei Gasgemischen
[Re: Argon]
#21556
26.01.2016 17:18
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Gerald
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Hallo Argon, oder müssen immer mindestens 2 Gefahrauslöser angegeben werden ? Nein, sieh mal in Absatz 3.1.2.8.1.2 nach, denn da steht: "...die Sondervorschrift 274 zugeordnet ist, müssen nicht mehr als zwei Komponenten angegeben werden, die für die Gefahr(en) des Gemisches maßgebend sind, ...". Auch in Absatz 5.4.1.2.2 a) findest Du Hinweise zu diesen Thema.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Gefahrauslöser bei Gasgemischen
[Re: Argon]
#21557
27.01.2016 08:51
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aw_
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Hallo Argon, ob HCI angegeben werden muss, ist nicht so mein Gebiet. Hier befindet sich der ECHA-Leitfaden, der evtl. hilfreich sein kann. Handelt es sich bei dem Druckbehälter um ein Aerosol, gem. RL 75/324/EWG bzw. TRG300 wäre das UN1950. Auf jeden Fall wäre ein n.a.g. Eintrag mit alleinigem Auslöser (Stickstoff) nicht zulässig, da Stickstoff eine eigene UN-Nummer hat, welche dann zu benutzen wäre (UN1066). gruss..aw
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Re: Gefahrauslöser bei Gasgemischen
[Re: Argon]
#21558
27.01.2016 12:34
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DFK
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Weitere Komponenten sollen ja dann angegeben werden, wenn sie für die Gefahr relevant sind. Die Gefahr von Stickstoff unterscheidet sich aber signifikant von der Gefahr von Stickstoff mit 200 ppm "Salzsäuregas", da z.B. der MAK-Wert in der Größenordnung eines 100stel dieses Wertes (2 ppm laut Hommel, und die Geruchsschwelle bei ca. 10 ppm) liegt!
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Re: Gefahrauslöser bei Gasgemischen
[Re: Gerald]
#21559
05.02.2016 10:25
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Argon
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Hallo Argon, oder müssen immer mindestens 2 Gefahrauslöser angegeben werden ? Nein, sieh mal in Absatz 3.1.2.8.1.2 nach, denn da steht: "...die Sondervorschrift 274 zugeordnet ist, müssen nicht mehr als zwei Komponenten angegeben werden, die für die Gefahr(en) des Gemisches maßgebend sind, ...". Auch in Absatz 5.4.1.2.2 a) findest Du Hinweise zu diesen Thema. Sorry für die späte Rückmeldung und vielen Dank für den Hinweis.
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Re: Gefahrauslöser bei Gasgemischen
[Re: aw_]
#21560
05.02.2016 10:25
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Argon
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Hallo Argon, ob HCI angegeben werden muss, ist nicht so mein Gebiet. Hier befindet sich der ECHA-Leitfaden, der evtl. hilfreich sein kann. Handelt es sich bei dem Druckbehälter um ein Aerosol, gem. RL 75/324/EWG bzw. TRG300 wäre das UN1950. Auf jeden Fall wäre ein n.a.g. Eintrag mit alleinigem Auslöser (Stickstoff) nicht zulässig, da Stickstoff eine eigene UN-Nummer hat, welche dann zu benutzen wäre (UN1066). gruss..aw Merci für den Tipp.
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Re: Gefahrauslöser bei Gasgemischen
[Re: Argon]
#21561
09.02.2016 14:30
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Hagen
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Hallo Argon,
wie ist denn überhaupt die UN-Nummer Deines Gasgemisches?
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Re: Gefahrauslöser bei Gasgemischen
[Re: DFK]
#21562
09.02.2016 16:18
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tiefflieger
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Ich würde, wie DFK erwähnte, den Chlorwasserstoff mit erwähnen und dann UN1956 VERDICHTETES GAS, N.A.G. (Stickstoff, Chlorwasserstoff) deklarieren. Ein mir vorliegendes Gemisch mit 2000 ppm Stickstoffmonoxid in Stickstoff ist analog eingestuft.
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