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Verpackung Begrenzte Menge #21368 26.11.2015 15:51
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tree787 Offline OP
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Hallo,

es soll Gefahrgut (Ethanol) in begrenzten Mengen in Euroboxen mit Deckel transportiert werden. Diese haben allerdings Grifföffnungen. Nun finde ich unter 3.4.1 keine konkreten Punkte, die eine entsprechende Regelung enthalten, dass die Außenverpackung keine Öffnung (außer Lüftungsöffnungen unter 4.1.1.8) haben darf. Ansätze sind vorhanden in:

4.1.1.1 "Die Verpackungen [...] müssen so hergestellt und verschlossen sein, dass unter normalen Beförderungsbedingungen das Austreten des Inhalts aus der versandfertigen Verpackung [...] vermieden wird." --> sofern die Innenverpackungen nicht undicht sind und nicht zu Bruch gehen, ist dies für mich eingehalten.

3.4.2 "Gefährliche Güter dürfen nur in Innenverpackungen verpackt sein, die in geeignete Außenverpackungen eingesetzt sind." --> was ist geeignet?

Kann mir hier jemand weiterhelfen? Ich tendiere eher dazu, dass die Box geschlossen sein müsste, also keine Grifföffnungen aufweisen darf.

Gruß

Re: Verpackung Begrenzte Menge [Re: tree787] #21369 27.11.2015 11:56
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felixaustria Offline
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Guten Morgen!

Wenn du das Gefahrgut in begrenzter Menge nach Kapitel 3.4 transportieren willst, ist "im Allgemeinen" auch nur diese Kapitel zu beachten.
Teil 4 für die Verpackungen ist hier nicht anzuwenden.

Die Frage ist meiner Meinung nach eher ob die Eurobox als Aussenverpackung geeignet ist. Ich bin der Ansicht die Eurobox ist dafür nicht geeignet.
Nicht wegen der Belastung der Box, aber die Innenverpackung muss ja gegen verrutschen gesichert sein.
Ist das Ethanol nicht schon richtig verpackt?
Also Innenverpackung in einem Karton?
Dann wäre die Eurobox eine Umverpackung und entsprechend zu deklarieren.

Re: Verpackung Begrenzte Menge [Re: felixaustria] #21370 27.11.2015 12:50
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tree787 Offline OP
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Hallo,

die Vorschriften unter 4.1.1, 4.1.1.2 und 4.1.1.4 bis 4.1.1.8 sind schon einzuhalten (siehe 3.4.1 d)).

Hinsichtlich der Belastung sehe ich auch kein Problem. Das Verrutschen könnte man mittels Polstermaterial bzw. Trennwände verhindern. Bei den Innenverpackungen handelt sich um eine Vielzahl unterschiedlicher Kleingebinde aus Glas in loser Form. Die Regelung zur Umverpackung kann hier also nicht genutzt werden.

Mir geht es hauptsächlich darum, ob die Grifföffnungen ein Problem darstellen.

Gruß

Re: Verpackung Begrenzte Menge [Re: tree787] #21371 27.11.2015 13:47
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felixaustria Offline
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Hallo,

die Vorschriften unter 4.1.1, 4.1.1.2 und 4.1.1.4 bis 4.1.1.8 sind schon einzuhalten (siehe 3.4.1 d)).

Hinsichtlich der Belastung sehe ich auch kein Problem. Das Verrutschen könnte man mittels Polstermaterial bzw. Trennwände verhindern. Bei den Innenverpackungen handelt sich um eine Vielzahl unterschiedlicher Kleingebinde aus Glas in loser Form. Die Regelung zur Umverpackung kann hier also nicht genutzt werden.

Mir geht es hauptsächlich darum, ob die Grifföffnungen ein Problem darstellen.

Gruß


Servus!

So gesehen hast du natürlich recht. War auch nur der Meinung dass geprüfte Verpackungen nicht erforderlich sind.
Dann bleibt eigentlich nur die Frage ob eine Eurobox mit Grifföffnungen als Aussenverpackung korrekt ist. Also für mich schon. Warum sollen Grifföffnungen beanstandet werden, wenn bei der gleichen Beförderung (begrenzte Menge - Tray)die Ware nur verschweißt ist und auch Öffnungen aufweist?
Ich sehe hie kein Vergehen. Aber ob das so richtig ist?

Trotzdem schönes Wochenende!<img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Re: Verpackung Begrenzte Menge [Re: tree787] #21372 03.12.2015 11:37
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felixaustria Offline
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Guten Morgen!

Weiß nicht ob deine Frage noch aktuell ist.
Bin nur zufällig auf einen Hinweis gestoßen, der deine Frage vielleicht beantwortet.

Aus 3.4.1.1 bzw. den darin zitierten allgemeinen Verpackungsvorschriften lässt sich ein generelles Verbot von Kisten aus Pappe mit "Haltegriff-Ausstanzungen" bzw. entsprechenden Perforationen nicht entnehmen.

Der Passus stammt zwar aus dem österreichischen GGBG (Vollzugserlasss), genannt sind auch nur Kisten aus Pappe, aber es gibt doch einen Hinweis auf deine Frage.

Schöne Grüße
Felixaustria

Re: Verpackung Begrenzte Menge [Re: felixaustria] #21373 03.12.2015 15:12
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tree787 Offline OP
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Danke für den Hinweis!

Gruß

Re: Verpackung Begrenzte Menge [Re: tree787] #21374 05.01.2016 15:33
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tree787 Offline OP
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Frohes neues Jahr euch allen!

Hat zu diesem Thema jemand noch einen anderen Anhaltspunkt?

Es bestünde noch die Möglichkeit, dass die Griffe von innen mit dicker Pappe versehen werden. Dies scheint mir aber etwas zu sehr provisorisch.

Gruß
tree787

Re: Verpackung Begrenzte Menge [Re: tree787] #21375 20.01.2016 14:24
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tree787 Offline OP
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In diesem Zusammenhang: ich finde nirgends einen Hinweis darauf, dass in die Außenverpackung von Versandstücken mit Flüssigkeiten in begrenzten Mengen Aufsaugmaterial gegeben werden muss. Die Innenverpackungen bestehen aus Glas.

Die Angaben unter 3.4.1 bin ich durchgegangen.

Hat hier jemand Erfahrungen?

Gruß

Re: Verpackung Begrenzte Menge [Re: tree787] #21376 20.01.2016 14:44
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Hagen Offline
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Hallo tree,
gemäß 3.4.3 ist auch 4.1.1.5 zu beachten. Danach müssen zerbrechliche Innenverpackungen gepolstert werden. Von Aufsaugmaterial ist nicht die Rede.

Gruß
Hagen

Re: Verpackung Begrenzte Menge [Re: tree787] #21377 20.01.2016 15:30
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aw_ Offline
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Moin,
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In diesem Zusammenhang: ich finde nirgends einen Hinweis darauf, dass in die Außenverpackung von Versandstücken mit Flüssigkeiten in begrenzten Mengen Aufsaugmaterial gegeben werden muss. Die Innenverpackungen bestehen aus Glas.

Die Angaben unter 3.4.1 bin ich durchgegangen.

Hat hier jemand Erfahrungen?


Die Benutzung von Auslaufmaterial ist nicht direkt vorgegeben, aber gem. 4.1.1.1 bzw. 4.1.1.5 ADR ist das Austreten von gefährlichen Stoffen unter normalen Beförderungsbedingungen zu vermeiden.
Wir verpacken flüssige Stoffe generell mit Auslaufschutz und Saugmaterial, denn es kommt doch mal vor, dass ein Packstück infolge von unsachgemäßem Handling beschädigt wird und Stoffe auslaufen könnten. Was dann kommt braucht man ja nicht weiter erörtern..
Dass unsachgemäße Handhabung nicht unter normale Beförderungsbedingungen fällt, steht ausser Diskussion, aber leider fragt da niemand mehr nach, wenn tatsächlich alles mobilisiert wird, weil da 'etwas chemisches aus einem Karton ausläuft'.
gruss..aw

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