Moin,
In diesem Zusammenhang: ich finde nirgends einen Hinweis darauf, dass in die Außenverpackung von Versandstücken mit Flüssigkeiten in begrenzten Mengen Aufsaugmaterial gegeben werden muss. Die Innenverpackungen bestehen aus Glas.
Die Angaben unter 3.4.1 bin ich durchgegangen.
Hat hier jemand Erfahrungen?
Die Benutzung von Auslaufmaterial ist nicht direkt vorgegeben, aber gem. 4.1.1.1 bzw. 4.1.1.5 ADR ist das Austreten von gefährlichen Stoffen unter normalen Beförderungsbedingungen zu vermeiden.
Wir verpacken flüssige Stoffe generell mit Auslaufschutz und Saugmaterial, denn es kommt doch mal vor, dass ein Packstück infolge von unsachgemäßem Handling beschädigt wird und Stoffe auslaufen könnten. Was dann kommt braucht man ja nicht weiter erörtern..
Dass unsachgemäße Handhabung nicht unter normale Beförderungsbedingungen fällt, steht ausser Diskussion, aber leider fragt da niemand mehr nach, wenn tatsächlich alles mobilisiert wird, weil da 'etwas chemisches aus einem Karton ausläuft'.
gruss..aw