Guten Tag, Naga2012
Straßenverkehr
Hier wird in 7.5.7.1 ADR auf die EN 12195-1:2010 verwiesen.
Was ist hierbei der Unterschied zu den VDI2700a? Reicht es, wenn die Mitarbeiter nach VDI2700a geschult sind und verladen?
Seeverkehr
CTU-Packrichtlinien sind hier rechtsverbindlich, oder?
Sind Schulungen in regelmäßigen Abständen vorgeschrieben oder reicht eine einmalige Schulung?
Danke!
1. Zu DJSMPs Aussagen möchte ich noch anfügen, daß mir bislang kein Urteil zur Lasi-Diskrepanz bekannt ist; allerdings sehe ich pragmatisch keinen Unterschied; beide Normen dürften dafür sorgen, daß beim üblichen Transport einschl. Gefahrbremsungen nichts passiert. Übrigens gilt die Lasi-Pflicht auch für Nichtgefahrgut, nämlich durch das Straßenverkehrsrecht (Stichwort "Tatsächlicher Verlader").
2. Die CTU-Richtlinien sind in D bereits offiziell aufgehoben, ohne daß ihr Nachfolger offiziell in Kraft gesetzt worden wäre. Dies soll (muß, wg. Inkrafttreten 37. Amendm.) Ende Jahr mit der neuen GGVSee erfolgen. Im Moment ist es sicherlich sinnvoll, den neuen CTU-Code (oder den CTU-Guide mit dem ganzen Info-Material) zugrundezulegen. Als Nautiker kann ich nur eindringlich darauf hinweisen, daß die Seestauung viel sicherer als die Landstauung sein muß. Ein Schiff ist mehrere Wochen lang den viel höheren Vibrations- und G-Werten als ein Lkw oder Zug ausgesetzt. Besonders die Vibration wird gerne unterschätzt, weil dadurch Formschluß verschwinden bzw. die Ladung sacken kann.
3. Für die Weiterbildung hat DJSMP schon alles gesagt.
4. Es gibt gutes Material von Praktikern:
- Ladungssicherung im Container (Freek, Kraft, Süselbeck)
- CTU-Guide (Kraft)
- GDV-Containerhandbuch (Kaps).
Gruß
hazmatgerman