Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Vorschriften Ladungssicherung #20989 04.09.2015 13:46
Registriert: Jan 2012
Beiträge: 36
N
Naga2012 Offline OP
Spezi
OP Offline
Spezi
N
Registriert: Jan 2012
Beiträge: 36
Hallo,
könnte mir jemand beim Thema Ladungssicherung behilflich sein?
Es gibt so viele Vorschriften,so dass ich etwas Klarheit benötigte.

Straßenverkehr
Hier wird in 7.5.7.1 ADR auf die EN 12195-1:2010 verwiesen.
Was ist hierbei der Unterschied zu den VDI2700a? Reicht es, wenn die Mitarbeiter nach VDI2700a geschult sind und verladen?

Seeverkehr
CTU-Packrichtlinien sind hier rechtsverbindlich, oder?
Sind Schulungen in regelmäßigen Abständen vorgeschrieben oder reicht eine einmalige Schulung?

Danke!

Re: Vorschriften Ladungssicherung [Re: Naga2012] #20990 04.09.2015 15:17
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,664
DJSMP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,664
zu Straßenverkehr:

Die Empfehlungen der Blätter der VDI 2700ff. sind restriktiver als die der Norm EN 12195 (Blatt 1 von 2010). Unterschiede bestehen beispielsweise in der Bewertung der Sicherungswirkung beim Niederzurren (k-Faktor) sowie beim Ansatz der Reibung (Gleitreibung oder Haftreibung). Wenn du deine Mitarbeiter nach VDI 2700 geschult hast und die auch nach VDI 2700 sichern, dann hast du die Vorgaben des ADR auf jeden fall erfüllt und noch übererfüllt. Die Gelehrten streiten sich seit Jahren, ob in Deutschland die Sicherung von Gefahrgut nach EN 12195 ausreicht oder nicht. Meine Kunden sichern Gefahrgut weiterhin nach VDI 2700. Da ist man auf der sicheren Seite.

Blatt 5 der VDI 2700 fordert, dass die Schulungen bei Bedarf, spätestens jedoch alle drei Jahre wiederholt werden.


zu Seeverkehr:

Die GGVSee fordert für den Packer die Anwendung der CTU Packrichtlinien. Diese werden durch den CTU Code ersetzt, nach meinen Informationen 2017.

Die CTU Packrichtlinien fordern in 7.4.3 eine "regelmäßige Weiterbildung". Im CTU Code ist in 13.1.1. auch von "Erst- und Wiederholungsschulungen" die Rede. Einen genauen Zeitraum habe ich nach dem ersten Durchsehen nicht ablesen können. Fakt ist, wenn deine Packer was falsch machen und nicht wieder geschult wurde, wird es als nicht ausreichend bewertet.

Re: Vorschriften Ladungssicherung [Re: Naga2012] #20991 06.09.2015 13:46
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,849
M.A.T. Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,849
Guten Tag, Naga2012

Antwort auf

Straßenverkehr
Hier wird in 7.5.7.1 ADR auf die EN 12195-1:2010 verwiesen.
Was ist hierbei der Unterschied zu den VDI2700a? Reicht es, wenn die Mitarbeiter nach VDI2700a geschult sind und verladen?
Seeverkehr
CTU-Packrichtlinien sind hier rechtsverbindlich, oder?
Sind Schulungen in regelmäßigen Abständen vorgeschrieben oder reicht eine einmalige Schulung?
Danke!


1. Zu DJSMPs Aussagen möchte ich noch anfügen, daß mir bislang kein Urteil zur Lasi-Diskrepanz bekannt ist; allerdings sehe ich pragmatisch keinen Unterschied; beide Normen dürften dafür sorgen, daß beim üblichen Transport einschl. Gefahrbremsungen nichts passiert. Übrigens gilt die Lasi-Pflicht auch für Nichtgefahrgut, nämlich durch das Straßenverkehrsrecht (Stichwort "Tatsächlicher Verlader").
2. Die CTU-Richtlinien sind in D bereits offiziell aufgehoben, ohne daß ihr Nachfolger offiziell in Kraft gesetzt worden wäre. Dies soll (muß, wg. Inkrafttreten 37. Amendm.) Ende Jahr mit der neuen GGVSee erfolgen. Im Moment ist es sicherlich sinnvoll, den neuen CTU-Code (oder den CTU-Guide mit dem ganzen Info-Material) zugrundezulegen. Als Nautiker kann ich nur eindringlich darauf hinweisen, daß die Seestauung viel sicherer als die Landstauung sein muß. Ein Schiff ist mehrere Wochen lang den viel höheren Vibrations- und G-Werten als ein Lkw oder Zug ausgesetzt. Besonders die Vibration wird gerne unterschätzt, weil dadurch Formschluß verschwinden bzw. die Ladung sacken kann.
3. Für die Weiterbildung hat DJSMP schon alles gesagt.
4. Es gibt gutes Material von Praktikern:
- Ladungssicherung im Container (Freek, Kraft, Süselbeck)
- CTU-Guide (Kraft)
- GDV-Containerhandbuch (Kaps).

Gruß
hazmatgerman

Re: Vorschriften Ladungssicherung [Re: M.A.T.] #20992 07.09.2015 08:25
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,664
DJSMP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,664
Wie man die CTU Packrichtlinien "aufheben" kann, ohne den CTU Code in Kraft zu setzen, ist mir sowieso schleierhaft. Faktisch bekommt man jetzt wahrscheinlich, so lange nichts passiert, jedes Verfahren eingestellt.

Da hat für mich ein Schreibtischtäter wieder mal ohne zu überlegen was entschieden ohne sich über seinen Schritt vorab Gedanken zu machen.


Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Shippers Declaration
von M.A.T. - 23.04.2025 20:08
Gb darf sich nicht selbst überwachen
von 11010100112 - 23.04.2025 13:47
Sendung Gerät mit Funkstrahlung
von Dom - 23.04.2025 13:12
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3