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Re: Ablaufhahn der Domwanne offen oder geschlossen ??? [Re: Claudi] #31108 23.06.2021 12:28
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Gerald Offline
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Hallo Claudi, Hallo M.A.T.,
Antwort auf
was soll da noch schädliches dran sein, was Regenwasser verschmutzen könnte außer normalen Staub/ Dreck?


Im allgemeinen sollte man nicht sein Auto im öffentlichen Bereich bzw. Privatgrundstück waschen, sonst könnte es ein Bußgelder bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verschmutzung des Grundwassers beim Autowaschen gemäß Bußgeldkatalog 2021 geben.

Und so ähnlich sieht es im Bezug der Tankfahrzeuge z.b. bei offenen Absperrhahn aus, mehr möchte ich zu diesem Thema nicht sagen. Ich habe auch schon oft gehört, ich nehme ja Regenwasser zum Abspülen, ab es können, Stoffe welche sich auf dem Auto befinden über den Abfluss in den Boden bzw. in die Kläranlage gelangen. Einzige Ausnahme sind Waschanlagen in den verschiedensten Formen, wo aber das Wasser über einen Abscheider in die Kläranlage gelangt.

Und wenn ich aus diesem Grund einen Bußgeldbescheid bekomme, dann muss ich wohl oder übel, diesen begleichen. Oder ich lasse sowas, wie die fahrlässiger oder vorsätzlicher Verschmutzung des Grundwassers sein!


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Ablaufhahn der Domwanne offen oder geschlossen ??? [Re: Gerald] #31109 23.06.2021 12:41
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Claudi Offline
Held der Gefahrgutwelt
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Absichtliches Autowaschen auf der Straße kann man vermeiden, zumal da noch Reinigungschemie zum Einsatz kommt.

Autos, die vom Regen nass werden und geringe Mengen von Dreck, Öl/Fett/ Kraftstoff (sofern es überhaupt vom Regen abgetragen/ mitgetragen wird), Staub, Anhaftungen, die dabei irgendwo hin geraten, lassen sich nicht vermeiden.

Niemand will seine Domwanne auf der Straße waschen, reinigen sondern es geht um den unvermeidbaren Niederschlag, der nunmal da oben drin landet und raus muss.

Re: Ablaufhahn der Domwanne offen oder geschlossen ??? [Re: Claudi] #31139 01.07.2021 10:08
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TDamm Offline
Meister aller Klassen
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Hallo alle miteinander,

nach meiner Auffassung ist ein Verstoß nach dem GGBefG nicht gegeben, da dieser Verschluss keine Verschluss im Sinne des ADR ist.

Ob man sowas nach dem StGB verfolgen kann, kommt auch auf die Beweislage an. Wenn der Dom nach dem Verschließen gespült wird, dann dürfte es schwer werden, nachzuweisen, dass gefährliches Gut in die Umwelt gekommen ist.

Was passiert eigentlich bei geschlossenen Ventil und stark Regen wie wir es aktuell haben..... irgendwann ist die Wanne doch auch voll oder?


Freundliche Grüße
Thomas Damm
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