weiß jemand, ob es für die UN3164 eine andere UN-Nummer gibt, wenn diese verbaut wurde? Bzw. ob es dann eine Möglichkeit der Befreiung der ADR-Vorschriften gibt?
Also käme für mich nur noch 1.1.3.2 in Frage. Wenn das auch nicht zutrifft bin ich mit meinem Latein am Ende. Dann sind wohl die Spezialisten in diesem Forum gefragt.
der Hinweis von felixaustria auf die Sondervorschriften ist schon richtig. Hast Du schon mal in die offizielle Ausgabe des ADR 2015 geschaut? Dort finde ich in der Zentraltabelle (Kapitel 3.2) bei UN 3164 in Spalte (6) die SV 283 und SV 594.