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UN 1044 Feuerlöscher - Transport zur Wartung #20730 17.07.2015 09:31
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Claudi Offline OP
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Hallo zusammen!

Feuerlöscher werden zur regelmäßigen Wartung/ Überprüfung auf der öffentlichen Straßen befördert (aus einem Werk zu einem Wartungspunkt außerhalb und wieder zurück). Es handelt sich um 6kg-Feuerlöscher, wie sie üblicherweise an der Wand hängen.
UN 1044 Feuerlöscher, 2.2

SV 594 erlaubt eine Freistellung vom ADR, wenn die Feuerlöscher in einer starken Außenverpackung verpackt sind.
Große Feuerlöscher dürften auch unverpackt befördert werden, aber meiner Meinung nach trifft der Begriff "große Feuerlöscher" auf diese 6kg-FL nicht zu (definiert in SV 225 c) - e), also mit Rädern und so etwas).

Muss man nun alle FL zur Beförderung in geschlossene Kisten/ Kartons verpacken bzw. nach P003 verpacken/ kennzeichnen (wenn SV594 nicht greift?)?

Sind Gitterboxen (meinetwegen auch mit Deckel) starke Außenverpackungen im Sinne der SV 594?
Wie wird so ein Transport zur Wartung sonst in der Praxis (rechtskonform) durchgeführt?

Re: UN 1044 Feuerlöscher - Transport zur Wartung [Re: Claudi] #20731 17.07.2015 10:12
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aw_ Offline
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Hallo Claudi,

Unverpackte Feuerlöscher dürfen nicht transportiert werden.
Ausnahme sind die von Dir zitierten grossen Löscher, welche so nicht verpackt werden können.
Aber die handelsüblichen Löscher fallen definitiv nicht darunter.

Sind die Bedingungen der SV594 nicht erfüllt, gelten die Angaben gem. P003, welche eine Gitterbox nicht erfüllt.

Für die Praxis bedeutet das, dass man für diese Löscher entsprechende Verpackungen im Servicefahrzeug bereithält und diese dann nach Abholung benutzt. Diese Vorgehensweise muss sich dann einspielen und somit wäre der Transport gem. SV594 befreit.

Sollen Löscher lediglich entsorgt werden, kann die Ausnahme 20 GGAV genutzt werden.
Dort fallen sie unter Abfallgruppe 1.3 und unter 2.13 sind auch für diesen Zweck GiBos erlaubt ;-) und ein Beförderungspapier gem. 5 ist erforderlich

Gruss..aw

Re: UN 1044 Feuerlöscher - Transport zur Wartung [Re: Claudi] #20732 17.07.2015 17:32
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Gerald Offline
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Hallo Claudi,

Antwort auf
Sind Gitterboxen (meinetwegen auch mit Deckel) starke Außenverpackungen im Sinne der SV 594?


Warum nicht!

@ aw,

Antwort auf
Sind die Bedingungen der SV594 nicht erfüllt, gelten die Angaben gem. P003, welche eine Gitterbox nicht erfüllt.


In der Sondervorschrift 594 steht:
" a) UN 1044 Feuerlöscher, die mit einem Schutz gegen unbeabsichtigte Betätigung ver­sehen sind, wenn:
- sie in einer starken Außenverpackung verpackt sind .."


und eine Gitterbox erfüllt diese Auflage, natürlich müssen die Feuerlöscher "mit einem Schutz gegen unbeabsichtigte Betätigung ver­sehen", dafür hänge ich eine Datei an, welche zeigt, wie man dies lösen kann.

Am Ende der ersten Strichaufzählung steht "oder", dass bezieht sich jetzt auf große Feuerlöscher mit den Hinweis auf die P 003 bzw. PP91 und nicht auf den Eintrag vor dem "oder".

Anhänge
21820-SV594.gif (0 Bytes, 1932 Downloads)

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: UN 1044 Feuerlöscher - Transport zur Wartung [Re: Gerald] #20733 20.07.2015 21:14
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Claudi Offline OP
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Vielen Dank für die wieder einmal hilfreichen Hinweise!

Re: UN 1044 Feuerlöscher - Transport zur Wartung [Re: Claudi] #20734 21.07.2015 12:18
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aw_ Offline
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Hallo Gerald, Hallo Gemeinde,

Antwort auf
und eine Gitterbox erfüllt diese Auflage,...


@Gerald, hast Du damit praktische Erfahrungen z.B. bei Kontrollen?

Ich bin da etwas skeptisch (aber nicht zu 100% sicher ;-)), denn:
Wenn eine Verpackung gem. Begriffsbestimmung, (z.B. eine Kiste) vollwandig sein muss und eine der Grundanforderungen gem. 4.1.1.1 lautet: ...Verpackungen.. müssen gemäß den vom Hersteller gelieferten Informationen verschlossen sein, bzw. wenn man das Unterkapitel 6.1.4 liest,
fällt es schwer eine GiBo als Außenverpackung einer Gefahrgutverpackung anzusehen, auch wenn sie noch so stabil ist.
Die Funktion einer Umverpackung erfüllt sie demnach perfekt.
Wie seht ihr das?
gruss..aw

Re: UN 1044 Feuerlöscher - Transport zur Wartung [Re: aw_] #20735 21.07.2015 17:28
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Gerald Offline
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Hallo aw,

Antwort auf
@Gerald, hast Du damit praktische Erfahrungen z.B. bei Kontrollen?


Leider NEIN, da ich ja jetzt in der Ausbildung bin. Aber so haben wir vor Jahren die Feuerlöscher zur Prüfung gefahren und sind nicht angeeckt! Wobei ja heute unter normalen Bedingungen der Prüfer für die Feuerlöscher zur Firma kommt.

Und wenn man im Kapitel 1.2 - Begriffsbestimmung - sieht, denn da steht: "Der äußere Schutz einer Kombinationsverpackung oder einer zusammengesetzten Verpackung, einschließlich der Stoffe mit aufsaugenden Eigen­schaften, der Polsterstoffe und aller anderen Bestandteile, die erforderlich sind, um Innengefäße oder Innenverpackungen zu umschließen und zu schützen.", dann denke ich mal das die Gitterbox, den "äußeren Schutz ...Innengefäße oder Innenverpackungen ...zu schützen" erfüllt.

Denn was soll passieren, wenn die Feuerlöscher gemäß meines Bildes unter normalen Beförderungsbedingungen befördert werden?


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: UN 1044 Feuerlöscher - Transport zur Wartung [Re: Gerald] #20736 22.07.2015 07:32
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aw_ Offline
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Hallo Gerald,

Antwort auf
Denn was soll passieren, wenn die Feuerlöscher gemäß meines Bildes unter normalen Beförderungsbedingungen befördert werden?


Was soll schon passieren wenn eine Umrandung eines Labels 1,9 mm anstatt 2 mm dick ist ;-)
Aber auch solche Dinge werden diskutiert, egal ob Sinn oder Unsinn..

Mir geht es um die Auslegung des Begriffs 'Verpackung' i.S.d. Gefahrgutrechts.
gruss..aw

Re: UN 1044 Feuerlöscher - Transport zur Wartung [Re: aw_] #20737 27.07.2015 15:24
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Winklhofer Offline
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Servus aw,

der Begriff "starke Außenverpackung" ist im ADR nicht definiert. Ähnlich verhält es sich mit dem Begriff "Schutzkisten" in 4.1.6.8 ADR. In beiden Fällen geht es um Gefäße der Klasse 2. Wenn also keine nähere Definition da ist, kann m. E. auch eine metallene Gitterbox als solche starke Außenverpackung angesehen werden. Es geht ja nach SV 594 um den Schutzzweck für die Feuerlöscher insbesondere die Auslöseeinrichtungen und der wird durch eine Gitterbox, in der die Feuerlöscher stehend und gehen umfallen gesichert einstellt werden, sicherlich erfüllt.

Besten Gruß aus Ulm
Alfred Winklhofer

Re: UN 1044 Feuerlöscher - Transport zur Wartung [Re: Winklhofer] #20738 30.07.2015 13:34
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DJSMP Offline
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Eine Gitterbox ohne Deckel ist für mich KEINE Außenverpackung im Sinne des ADR. Ich hatte die Diskussion mit der BAM bereits in anderen Fällen.

Generell ist der Begriff Verpackung in 1.2.1 als ...Ein oder mehrere Gefäße und alle anderen Bestandteile und Werkstoffe, die notwendig sind, damit die Gefäße ihre Behältnis- und andere Sicherheitsfunktionen erfüllen können... definiert.

Und die Behältnisfunktion ist für mich bei der Gitterbox nicht gegeben. Sie ist nach oben hin offen, zumindest bei der handelsüblichen Variante.

Wenn man einen Deckel drauf bringt (z.B. auch mit Kabelbindern befestigt) sollte das für mich funktionieren.


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