Hallo Gefahrgutgemeinde,
wir wissen, dass AN1993 Combustible Liqiuid "nur" in Amerika Gefahrgut ist. Soweit so gut. Nun meine Frage nach unten stehendem Szenario, wie kennzeichnen?
Ein Stoff, UN3082 und AN 1993 soll per Luftfracht zu den Amis gebracht werden. Im IATA (sprich Interationalen Verkehr) kann ich eine Kennzeichnung weglassen, da Versand gem. A197, im AWB steht der Text gem. 8.2.6.1 drin. Soweit so gut. Nun soll der Stoff (nicht vergessen AN1993) in Amiland nun weiter befördert werden, gem. 49 CFR können Packstücke mit AN1993 auch gem. 3.4 gekennzeichnet werden wenn diese Vorschriften eingehalten werden, tun sie. Also LQ-Kennzeichen drauf... (das für den Straßen/Seeverkehr und nicht das mit dem Y), Hinweis auf 7.1.5.5 IATA an den Frächter. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />
Geht natürlich nicht... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" />
Kennzeichnung gem. AN1993 geht im IATA schon zwei mal nicht... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Hinweis auf AN1993 (sprich Kennzeichnung) komplett weglassen... Penaltie zu hoch <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />
Freu mich auf Vorschläge... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />