Combustible Liquid aus Deutschland nach USA
#20618
17.06.2015 15:26
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sonnenblume85
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Hallo:-)
ich habe mal wieder eine Frage, welche irgendwie nirgends geklärt werden kann.
Ich habe eine Flüssigkeit, welche in Deutschland kein Gefahrgut ist, da der Flammpunkt über 60 °C ist. Das Produkt ist in den USA "Combustible Liquid" NA 1993 Nun soll dieses Proukt in die USA gesandt werden. Es ist noch unklar ob per See oder Luft.
Wer hat Erfahrung mit der Kennzeichnung? Kann ich in Deutschland kennzeichnen? Wenn ja, was muss ich in die Beförderungsdokumente schreiben, sodass es verständlich ist? Im Hafen oder am Flughafen in den USA kann ich ja nicht mehr kennzeichnen. Wie ist zu kennzeichnen?
Wie ist da euer Vorgehen? Eure Erfahrung?
Vielen lieben Dank für die Hilfe!
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Re: Combustible Liquid aus Deutschland nach USA
[Re: sonnenblume85]
#20619
17.06.2015 18:36
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Kalle Svensson
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Hallo Sonnenblume85,
die "combustible liquids" nach amerikanischem Transportrecht unterliegen hier in Europa nicht den einschlägigen Transportvorschriften ADR, IMDG ... Ich kenne dieses Problem bisher nur mit combustible liquids in Tankcontainern, aber nicht in Versandstücken wie vermutlich bei Dir. Bei Containern und Tankcontainern bin ich der Meinung, dass eine Kennzeichnung mit Placard-Muster 3 und UN-Nr. 1993 völlig irreführend ist und nicht angebracht sein darf. Gefahrenabwehrend ist sie zu entfernen, um keine Anscheinsgefahr zu erwecken. Bei Versandstücken, ggf. in einem Container, sehe ich in einer Kennzeichnung kein Problem, wenn der Container ungekennzeichnet bleibt. Dann kann man im Beförderungspapier auf die amerikanische Vorschriftenlag verweisen.
Gruß Kalle
"Es gibt Nichts, was man nicht hinterfragen sollte"
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Re: Combustible Liquid aus Deutschland nach USA
[Re: sonnenblume85]
#20620
17.06.2015 20:24
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King_Louie_21
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Hallo Sonnenblume, das Gefahrgutforum Schweiz, in dem sich die eidgenössische Gefahrgutelite trifft, hat sich im April 2012 mit der gleichen Fragestellung beschäftigt. Die dort abgegeben Empfehlungen der Expert(inn)en findest Du im Sitzungsprotokoll vom 19.04.2012 unter Punkt 8. Der entsprechende Protokollauszug lautet: - Chantal Christ / Givaudan: Betont, dass "North America" sich auf eine lokale Gesetzgebung bezieht. Sie empfiehlt frei nach Amerika zu senden.
Markus Steinhauer / SafeConsult: Er schlägt vor, die Placards beim Versand mitzuliefern, damit vor Hafeneinfahrt korrekt gekennzeichnet wird. Beim Import am Hafen sollten die Placards entfernt werden.
Ralf Mengwasser / Swiss TS: Die Vollzugsstellen müssen natürlich erkennen, dass, wenn sie einen unplakattierten Container öffnen, die bezettelten Packstücke mit combustible liquids "NA 1993" in Europa kein Gefahrgut sind.
Thomas Plüss / Kantonspolizei Aargau: Auf dem Papier sollte vermerkt werden "kein GG nach ADR".
Die Diskussion wurde dann im November 2012 mit Focus auf den Import von den USA in die Schweiz weitergeführt, siehe Punkt 8 im Sitzungsprotokoll vom 15.11.2012. Handelt es sich in Deinem Fall um einen Vorlauf auf der Straße? Ist der Beförderer zuverlässig? Kannst Du dem Beförderer die für die USA erforderlichen Placards und Kennzeichnungen aushändigen, damit diese dann bei Einfahrt in den europäischen Hafen vom Fahrer angebracht werden können? Schöne Grüße.
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Re: Combustible Liquid aus Deutschland nach USA
[Re: King_Louie_21]
#20621
22.06.2015 21:36
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King_Louie_21
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Ergänzend zu meinem vorherigen Beitrag hier mal die Sichtweise eines Schulungsanbieters in den USA, der den Export aus den USA in einem Beitrag auf seiner Homepage beleuchtet: "Lion News, May 2013: Shipping Combustible Liquids Internationally". Demzufolge ist es üblich, dass US-amerikanische Versender einen Dritten beauftragen, die Placards "Combustible Liquid" im amerikanischen Hafen zu entfernen, damit es bei der Ankunft in Übersee keine Transportprobleme gibt. Unter anderem wegen dieser Probleme gab es in den Jahren 2010/2011 in den USA mehrere Vorschläge, eine Harmonisierung zwischen den nordamerikanischen Vorschriften für "Combustible Liquids" und den internationalen Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter herbeizuführen, allerdings ohne Erfolg: Federal Register /Vol. 77, No. 104 /Wednesday, May 30, 2012 / Proposed Rules, page 31815. Eine Begründung für die Änderungsvorschläge lautete: - «When combustible liquids are shipped internationally, the COMBUSTIBLE placard is not recognized overseas because there is no combustible liquid hazard class under the international standards. Subsequently, shipments prepared in accordance with the HMR may be frustrated by inspectors and enforcement personnel who are not familiar with the U.S. requirements. To avoid confusion and delay in port areas, shippers and carriers often remove the COMBUSTIBLE placard prior to placing the shipment on board a vessel for overseas shipment. Conversely, shipments originating overseas and bound for the United States must affix the COMBUSTIBLE placard prior to the shipment's movement out of the port area.»
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Re: Combustible Liquid aus Deutschland nach USA
[Re: King_Louie_21]
#20622
23.06.2015 18:27
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sonnenblume85
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Vielen Dank für die vielen Antworten!
Da es sich um kleine haushaltsübliche Gebinde (bis zu 5 L) handelt, muss garnicht gekennzeichnet werden. Besodere Vermerke in den Papieren sind wohl auch nicht notwendig... also kein Problem! Mal sehen was draus wird!
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