suche verzweifelt einen Hinweis ob die Gültigkeit der Doppelkennzeichnung im Zusammenhang mit der Ausnahme 20 weiterhin bestehen bleibt. Vielen Dank für eure Hilfe Michael
Vielen Dank für die schnelle Antwort, auch wenn sie uns Entsorgern nicht weiterhift. Aber wer gründlich recherchiert und dabei hast du mir eindeutig geholfen und die Bekanntmachung UI 33/3642.20/2013-4 richtig liest erkennt, dass sie die Duldung eines Verstosses zum Inhalt hat. Eine Verlängerung wird es dafür sicherlich nicht geben. Danke nochmals
Eine Verlängerung wird es dafür sicherlich nicht geben.
Würde ich nicht so sehen, denn bis zum 30.06.2015 ist es noch ein wenig Zeit. Und manchmal geschehen noch Wunder, auch im Gefahrgutbereich.
2013 kam die Lösung mit der Duldungsreglung auch recht spät, aber noch rechtzeitig. Schauen wir mal. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />
das BMVI hat die Duldungsreglung mit dem 02.06.2015 unter UI 33/3642.20/2015-4 bis zum 31.12.2017 verlängert.
Nun ist erst einmal etwas Zeit gewonnen, was dem Anwender natürlich auf jedem Fall hilft. Und vielleicht bekommen wir in der nächsten Zeit eine Lösung, wo es die Doppelkennzeichnung weiter geben wird.
vielen Dank für diese Information. Eine dauerhafte, eindeutige und auch in allen Vertragsstaaten gültige Lösung wäre wirklich wünschenswert. Bei den Tanks gibt ja auch die Doppelkennzeichnung für ortsbewegliche Tanks und für ADR/RID-Tanks. Warum man andererseits die Doppelkennzeichnung Kiste/IBC bei den Verpackungen nicht zulässt, sondern nur duldet, ist mir ein Rätsel. Das sicherheitstechnische Gegenargument, wonach die aktuelle Verwendung bei einer Doppelkennzeichnung nicht erkennbar ist, gilt meiner Meinung nach nicht, da im Beförderungspapier gem. 5.4.1.1.1 e) ADR/RID die Art des Versandstücks angegeben wird. Letztendlich ist die Zulassung der Doppelkennzeichnung wohl eher eine politische Willensentscheidung der Vertragsstaaten.
Liegt Dir eine Kopie der Duldung UI 33/3642.20/2015-4 vom 02.06.15 vor? Ist es Dir möglich, diese Duldung hier ins Netz stellen oder einen entsprechenden Link anzugeben?
vielen Dank für die erfreuliche, aber doch auch erstaunliche Nachricht. Ich schließe mich der Nachfrage von King Louie 21 an, denn ich finde nichts schrift- liches im www. Herzlichen Dank für deine Bemühungen
Liegt Dir eine Kopie der Duldung UI 33/3642.20/2015-4 vom 02.06.15 vor?
Im Verkehrsblatt 12/2015 unter Nr. 87 wurde "Beförderung gefährlicher Güter; - Bekanntmachung zur Doppelkennzeichnung als Kiste und IBC" vom 02.06.2015 veröffentlicht.
Antwort auf
Eine dauerhafte, eindeutige und auch in allen Vertragsstaaten gültige Lösung wäre wirklich wünschenswert.
Das wäre für alle die beste Lösung, denn von diesen Verpackungen mit der Doppelkennzeichnung gibt es schon eine Menge. Nun hat man ja erst mal ein wenig Zeit, um eine Lösung zu finden. Und ich bin recht optimistisch, dass man eine Lösung finden wird, und nicht jedes Mal über eine Duldungslösung gehen muss. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />
Vielen Dank an Michael/ggvs01 für den genauen Wortlaut der Duldungsregelung. Die Duldung besteht für einzelnen IBC bis zur nächsten wiederkehrenden Prüfung, längstens bis zum 31.12.2017. Dies bedeutet, dass es ab 2018 die Doppelkennzeichnung IBC/Kiste nicht mehr geben wird, denn bis dahin hat ja zumindest die zweieinhalbjährliche wiederkehrende Prüfung gem. 6.5.4.4.1 stattgefunden.
Auf internationaler Ebene sind mir keine Bestrebungen bekannt, die Doppelkennzeichnung IBC/Kiste in die Gefahrgutvorschriften aufzunehmen. Entsprechende Anträge müssten bereits vorliegen oder jetzt vorgebracht werden, denn der zur Verfügung stehende Zeitraum von zweieinhalb Jahren ist für die UNECE-Maschinerie in Genf schon ziemlich knapp. Oder hat vielleicht jemand aktuellere Informationen dazu?