Hallo Paul,
Welche Qualifikation muss den ein Dozent für die 1.3 ADR Schulung eigentlich haben.
Da wirst Du auch nichts finden. Denn im ADR steht nur im Kapitel 1.3 was zu:
- Art der Unterweisung
- Aufgabenbezogene Unterweisung u.ä.
Aber die Person, welche die Unterweisung durchführt, sollte sich schon mit den Reglungen im ADR, GGVSEB und den anderen gesetzlichen Bestimmungen auskennen.
Klar kann man einen Referenten nach Gefahrgutrecht dafür einsetzen, da dieser für die Durchführung für den Basiskurs, die Auffrischungsschulung, Aufbaukurs Tank und die anderen Lehrgänge an einem Expertengespräch bei der IHK zu absolvieren hat. Und somit im Allgemeinen im Bezug des Gefahrgutrecht auf den neusten Stand ist.
Bei der Unterweisung nach Kapitel 1.3 braucht man auch keine Anerkennung als Lehrgangsveranstalter durch die IHK. Es ist also anders als bei der Gefahrgutschulung nach Kapitel 8.2 ADR.