Hallo Kay,
hatte am 29.04.2014 deswegen telefonisch Rücksprache mit Frau Gudula Schwan, Bundesverkehrsministerium) gehalten. Fakt sei, dass ab dem 01.07.2015 ein ASP ENTWEDER als metallener IBC aus Stahl (11A) ODER als Kiste aus Stahl (4A) gekennzeichnet werden muss. Eine Verlängerung der Befristung sei nicht vorgesehen.
Unser Entsorger hat das pragmatisch umgesetzt: Eine Tafel ist jetzt unkenntlich gemacht (mit Farbe gestrichen), so dass nun entweder der ASP eine Kiste oder ein IBC ist.
Viele Grüße aus Paderborn
Thomas Konerding