es geht um die Verpackung von UN 1950 Abfall Druckgaspackungen, ... (nicht stark verformt oder beschädigt!)
Maßgeblich sind SV 327, P207 + PP87
Wie sieht es nun mit der Belüftung der Verpackung aus? In SV 327 steht "vorausgesetzt, es werden Massnahmen getroffen, um einen gefährlichen Druckaufbau und die Bildung einer gefährlichen Atmosphäre zu verhindern". Weiterhin Verweis auf P207: "Abfall-Druckgaspackungen [...] müssen gemäss Verpackungsanweisung P 207 und Sondervorschrift für die Verpackung PP 87 [...] verpackt sein.".
In PP 87 findet sich der Hinweis "Die Verpackungen müssen ausreichend belüftet sein, um die Bildung einer entzündbaren Atmosphäre und einen Druckaufbau zu verhindern."
Üblich sind inzwischen Kartonagen, Fässer oder IBC (ASP) mit Löchern oder Schlitzen - da besteht eine Belüftung, keine Frage.
Wie verhält es sich mit den früher üblichen Fässern mit Druckentlastungsventil im Deckel (also ein Stopfen, der bei einem gewissen Druck herausgedrückt werden würde oder ähnl.). So ein Stopfen würde zwar einen gefährlichen Druckaufbau irgendwie verhindern (da Öffnung bei zu viel Druck) aber eine (dauerhaften) Belüftung, um eine gefährliche Atmosphäre und einen Druckanstieg generell zu verhindern, liegt nicht vor.
Sind Behälter ohne Belüftungsöffnungen, nur mit Ventil/Stopfen, noch mit der P207 + PP87 konform?
Auch über die RSEB 3-2 komme ich wieder auf die PP 87... ich meine, in der RSEB wurden Erläuterungen aufgenommen, weil seinerzeit unklar war, inwieweit sich die Druckgaspackungen in der Verpackung bewegen dürfen...
Danke für Hinweise und Meinungen.
Re: Entsorgung von Druckgaspackungen PP 87 Belüftung
[Re: Claudi]
#2014224.03.201514:21
Sind Behälter ohne Belüftungsöffnungen, nur mit Ventil/Stopfen, noch mit der P207 + PP87 konform?
Hallo Claudi,
die Antwort lautet: nein
Durch die ständige Belüftung soll eine explosionsfähige Atmosphäre in der Verpackung verhindert werden. Ein Ventil/Stopfen würde lediglich einen Überdruck verhindern und genügt nicht.
Schöne Grüße.
Re: Entsorgung von Druckgaspackungen PP 87 Belüftung
[Re: Claudi]
#2014324.03.201514:32
oder die Faltschachtel von der Krüger GmbH, dafür hänge ich eine Datei an empfählen.
In der RSEB steht unter 3.2-2 letzter Satz "Diese Maßnahmen sind nicht näher beschrieben. Damit müssen diese Verpackungen nicht so ausgelegt und gebaut sein, dass Bewegungen der Druckgaspackungen und eine unbeabsichtigte Entladung (Entleerung) unter normalen Beförderungsbedingungen verhindert werden."
Antwort auf
Sind Behälter ohne Belüftungsöffnungen, nur mit Ventil/Stopfen, noch mit der P207 + PP87 konform?
Das Problem in diesem Fall ist, wieviel Druck muss sich aufbauen, damit das Ventil oder der Stopfen reagiert? Ohne das die Verpackung selbst zerstört wird!! Und kann sich überhaupt so ein hoher Druck aufbauen.
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 24.03.201514:34.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
Re: Entsorgung von Druckgaspackungen PP 87 Belüftung
[Re: King_Louie_21]
#2014424.03.201514:33
Sehe ich auch so - es müssen "Löcher" drin sein... sieht leider ein Entsorger irgendwie anders und kommt immer wieder mit ungelochten Fässern mit Stopfen an.
Re: Entsorgung von Druckgaspackungen PP 87 Belüftung
[Re: Claudi]
#2014524.03.201514:41
sieht leider ein Entsorger irgendwie anders und kommt immer wieder mit ungelochten Fässern mit Stopfen an.
Wahrscheinlich sind bei Ihm die Änderungen im ADR 2013 bei der UN 1950 im Bezug der Verpackungsanweisung in Spalte 8 und 9a vorbei gegangen! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/shocked.gif" alt="" /> Welche bestimmt nicht ohne Grund vorgenommen wurden.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
Re: Entsorgung von Druckgaspackungen PP 87 Belüftung
[Re: Gerald]
#2014624.03.201514:49
Glaub ich nicht, denn trotz mundgerechter Aufbereitung der aktuellen Fundquellen (bzw. der damals im ADR 2013 neuen Passagen) kommt er immer noch mit Stopfen an...
Re: Entsorgung von Druckgaspackungen PP 87 Belüftung
[Re: Claudi]
#2014724.03.201515:15
Werde ich machen. Die RSEB ist hier auch ganz aufschlussreich. In 3-2 werden ja die beiden "Möglichkeiten" des Versandes dargestellt: entweder 1. In 3-2.1 Schutzkappen, Formschluss/ keine Bewegung der Spraydosen --> kein Gasaustritt --> kein Problem (entspricht nur nicht wirklich der Praxis, wo Schutzkappen fehlen und sich die Spraydosen innen bewegen können)
oder
2. In 3-2.2 auch ohne Schutzkappen, ohne "Formschluss" im Behälter, dann aber mit Aufsaugmaterial (falls Flüssigkeiten austreten) und Belüftung (falls Gase austreten) etc. wie in SV 327+PP87 dargestellt --> keine gefährliche Atmosphäre wegen der Belüftung --> kein Problem