Verschiedene Gefahrgüter in einem overpack
#20004
27.02.2015 12:53
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marcoMAN
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Hallo zusammen,
ich bin hier neu und habe i.d.R. lediglich mit Farben, Lacken, Druckgaspackungen etc. in kleinen Mengen zu tun und habe aktuell allerdings Gasflaschen zu verpacken, zu kennzeichnen und die Shipper´s zu erstellen. Daher folgende Frage(n): Ich habe 2 Gasflaschen mit UN 1046 Helium, compressed, die laut unserem Kunden mit je 50 Litern befüllt sind. Da ich für die Shipper´s eine Angabe in kg benötige, habe ich auf der Homepage von Linde mit einem Gasumrechner eine Füllmenge von je 6,25 kg ermittelt. Beide Gasflaschen habe ich in eine Holzkiste (keine reine plywood box) verpackt. Wie sieht der Eintrag in der Shipper´s nun aus? "2 steel cylinder x 6,25 kg; overpack used"?
Dazu noch eine Frage zum Verständnis: Die Limitierung für PAX liegt ja bei 75 kg, für CAO bei 150 kg. Da ich in den 2 relativ großen Flaschen nur 12,50 kg in Summe habe, kommt mir das Limit ziemlich hoch vor. Hier ist doch tatsächlich die Nettofüllmenge gemeint, oder? Es ist ja kein "G" aufgeführt.
Leider habe ich noch eine zweite Holzkiste. Hierin sind 5 Gasflachen UN 1954 Compressed gas, flammable, n.o.s. (tn) in verschiedenen Flaschengrößen (1x 20 Liter und 4x 2 L). Da ich hier keine Angabe zur Füllmenge habe, habe ich die Flaschen gewogen und das eingestanzte Nettogewicht abgezogen. Zu diesen 5 Gasflaschen kommen noch zwei CO2-Löscher UN 1044 Fire extinguisher. Wie sieht hier der Eintrag in der Shipper´s aus? Ich habe jeden steel cylinder UN 1954 mit der ermittelten Füllmenge in kg aufgeführt und dann 2 St. steel cylinder mit der UN 1044 x 5 kg. Schreibe ich hier auch "overpack used" zum Abschluss und muss bei overpacks auch der Q-Wert angegeben werden?
Tausend Dank schon mal vorab für Eure Unterstützung.
Gruß Marco
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Re: Verschiedene Gefahrgüter in einem overpack
[Re: marcoMAN]
#20005
27.02.2015 14:02
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Deffri
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Hallo Marco,
Ich verstehe Deine Fragen nicht ganz.
Solltest Du einen IATA Lehrgang absolviert haben, würdest Du Dir diese Fragen selbst beantworten.
Ich gebe Dir nur einen guten Rat: Finger weg von der Shippers ohne zuständigen Lehrgang.
Es gibt hierzu Im Bereich OVEPACKED 5.0.1.5 ein Kapital mit Overpack
Die einzelnen Verpackungen ( Plywood box, etc.. etc. findest Du ja auch im Buch.
Im Kapitel 8 findest du auch 2 Shippers gem. Overpack Used.
Ich habe nun nicht im Buch nachgeshen ob es ein Zusammenladeverbot gibt, aber das solltest du ebenfalls noch beachten.
In diesem Sinne
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Re: Verschiedene Gefahrgüter in einem overpack
[Re: marcoMAN]
#20006
27.02.2015 14:49
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aw_
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Hallo, Ich habe 2 Gasflaschen mit UN 1046 Helium, compressed, die laut unserem Kunden mit je 50 Litern befüllt sind. Da ich für die Shippers eine Angabe in kg benötige, habe ich auf der Homepage von Linde mit einem Gasumrechner eine Füllmenge von je 6,25 kg ermittelt. Beide Gasflaschen habe ich in eine Holzkiste (keine reine plywood box) verpackt. Wie sieht der Eintrag in der Shippers nun aus? "2 steel cylinder x 6,25 kg; overpack used"? Wenn Du 'steel cylinder' einträgst, muss jede Flasche einzeln markiert sein und die Kiste ist der Overpack. Besser ist die Kiste anzumelden als Verpackung x 12,5 kg und kein Overpack. Dazu noch eine Frage zum Verständnis: Die Limitierung für PAX liegt ja bei 75 kg, für CAO bei 150 kg. Da ich in den 2 relativ großen Flaschen nur 12,50 kg in Summe habe, kommt mir das Limit ziemlich hoch vor. Hier ist doch tatsächlich die Nettofüllmenge gemeint, oder? Es ist ja kein "G" aufgeführt. Die PI 200 gilt für eine Menge Gase und Gasgemische, mit unterschiedlicher Dichte. Da kommen ganz schnell 75 bzw. 150 kg zusammen. Leider habe ich noch eine zweite Holzkiste. Hierin sind 5 Gasflachen UN 1954 Compressed gas, flammable, n.o.s. (tn) in verschiedenen Flaschengrößen (1x 20 Liter und 4x 2 L). Da ich hier keine Angabe zur Füllmenge habe, habe ich die Flaschen gewogen und das eingestanzte Nettogewicht abgezogen. Zu diesen 5 Gasflaschen kommen noch zwei CO2-Löscher UN 1044 Fire extinguisher. Wie sieht hier der Eintrag in der Shippers aus? Ich habe jeden steel cylinder UN 1954 mit der ermittelten Füllmenge in kg aufgeführt und dann 2 St. steel cylinder mit der UN 1044 x 5 kg. Schreibe ich hier auch "overpack used" zum Abschluss und muss bei overpacks auch der Q-Wert angegeben werden? Ich muss Deffri recht geben mit seinem Hinweis, weiss aber auch, dass mit Schulung eine Menge Fragen offen sind. Besonders wenn man neu im Thema ist. Deshalb kurz dazu: Ist die Flasche das Versandstück, meldet man 'steel cylinder' an, ist die Kiste das Versandstück, meldet man die Kiste an. Hauptsache man hält die Verpackungsvorschriften ein. Der Q-Wert ist nur bei 'all packed in one' anzugeben. Bei Feuerlöschern ist das Gewicht der Löscher das Nettogewicht gem. Begriffsbestimmung und sie müssen gem. PI213 verpackt sein. Viel Glück.. gruss..aw
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Re: Verschiedene Gefahrgüter in einem overpack
[Re: Deffri]
#20007
27.02.2015 15:08
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marcoMAN
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Hallo Deffri,
zunächst einmal vielen Dank für die prompte Antwort. Vielleicht habe ich mich missverständlich oder zu ausführlich ausgedrückt. Ich habe den Lehrgang absolviert, der allerdings ganz klar die Erfahrungen, die man in der Praxis sammeln muss, nicht ersetzen kann. Und diese Erfahrung fehlt mir in Bezug auf Gasflaschen und overpacks. In meiner Praxis wird alles in un-geprüfte Kartons verpackt und entsprechend dokumentiert. Nun habe ich halt keine un-geprüfte Verpackung, in die ich die Gasflaschen packen könnte, benötige ich ja auch gar nicht. Mir fehlt die Erfahrung, wie ich die Eintragungen "Quantity and type of packaging" in diesem Fall korrekt vornehme. Ich habe einen weiteren Kollegen, ebenfalls mit Lehrgang, der eine andere Meinung bzgl. der Dokumentation vertritt. Seiner Meinung nach gebe ich die korrekt bezettelten Gasflaschen in die Holzkiste und deklariere "one wooden box x 12,5 kg" bzw. bei der 2. Kiste: "all packed in one wooden box x 28,97 kg", ergänzt um den Q-Wert. Ein Zusammenladeverbot liegt nicht vor. Es handelt sich um 2.1 und 2.2, jeweils OHNE Verpackungsgruppe.
Gruß Marco
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Re: Verschiedene Gefahrgüter in einem overpack
[Re: aw_]
#20008
02.03.2015 08:46
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marcoMAN
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Hallo aw_, vielen Dank für die Hinweise. Eine Anmerkung noch zur zweiten Kiste: Ist die Flasche das Versandstück, meldet man 'steel cylinder' an, ist die Kiste das Versandstück, meldet man die Kiste an. Hauptsache man hält die Verpackungsvorschriften ein.
Der Q-Wert ist nur bei 'all packed in one' anzugeben. In diesem Fall sind ja zwei UN, nämlich UN 1954 und UN 1044 in der Kiste, so dass ich m.E. die steel cylinder und "all packed in one" plus Q-Wert angeben muss. Ich habe hier keine Wahl. Gruß Marco
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Re: Verschiedene Gefahrgüter in einem overpack
[Re: marcoMAN]
#20009
02.03.2015 14:34
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aw_
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Moin Marco, Bin mir nicht sicher, ob man einen Feuerlöscher als steel cylinder angeben kann, da: 1. Der eigentliche Cylinder die im Löscher eingebaute Patrone ist. 2. Einen Löscher mit Shipper/Consignee/Label etc. zu bekleistern kommt auch nicht gut.
Ich würde das so machen: Die Flaschen komplett markieren und als steel cylinder angeben. Also: 1 steel cylinder x ..kg, 4 steel cylinder x ..kg Die Löscher in Kartonage(n) verpacken (In der Regel befinden sie sich bereits in Kartonagen) und als fibreboard box angeben. Also: 2 fibreboard boxes x ..kg (Gewicht des Löschers). Die Kiste ist dann die Umverpackung. Führe diese Kiste zuerst in der DGD auf, 8.1.6.9.2 Step 7
gruss..aw
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Re: Verschiedene Gefahrgüter in einem overpack
[Re: aw_]
#20010
02.03.2015 17:24
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marcoMAN
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Hallo aw_,
vielen Dank. Ich wollte die Umverpackung eigentlich vermeiden und auf eine un-geprüfte plywood box zurückgreifen, da ich davon ausgegangen war, dass eine Umverpackung nicht mit Cargo Aircraft Only gekennzeichnet werden darf. Aber da hat mich die Gegenwart wieder eingeholt. Dieser Passus existiert in der 56. Ausgabe der DGR nicht mehr (ehem. 5.0.1.5.3). Nochmals vielen Dank.
Gruß Marco
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Re: Verschiedene Gefahrgüter in einem overpack
[Re: marcoMAN]
#20011
06.03.2015 09:08
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aw_
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Hallo, Ich wollte die Umverpackung eigentlich vermeiden und auf eine un-geprüfte plywood box zurückgreifen.. UN-Geprüfte Overpacks könnten ein Problem für den Checker sein. 7.1.7.1 ... Die Markierungen von Verpackungsspezifikationen dürfen auf Umverpackungen nicht wiedergegeben werden.. da ich davon ausgegangen war, dass eine Umverpackung nicht mit Cargo Aircraft Only gekennzeichnet werden darf Ist (bzw. war) hier egal, solange man im PAX Bereich ist. gruss..aw
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