Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Transport von UN 1373 Gewebe, mit Öl imprägniert #20 31.01.2002 09:28
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 28
Fred Reinke Offline OP
Spezi
OP Offline
Spezi
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 28
Diese Stoffe (Putzlappen) konnten bisher nach der Randnummer 2437 in Verpackungen befördert werden, die nur den grundsätzlichen Vorschriften der Rn. 3500 entsprachen.



In ADR 2001 ist jetzt die Verpackungsmethode P410 vorgesehen. Damit müssen die Transportbehälter geprüft und zugelassen sein. Die Verwendungsdauer von Kunststoffbehältern ist auf fünf Jahre begrenzt.



Stimmt das so?



Hat jemand Erkenntnisse, dass die Putzlappenfässer nicht geprüft sein müssen?

Re: Transport von UN 1373 Gewebe, mit Öl imprägniert [Re: Fred Reinke] #21 07.03.2002 21:02
A
Anonym
Nicht registriert
Anonym
Nicht registriert
A
Ich fürchte das stimmt so, was bei der Klasse der selbstentzündlichen Stoffe auch nicht so abwegig ist.
<br>Möglicherweise helfen aber die Bem. 1 oder 2 zu 2.2.42.1.5 den Stoff aus den Einflußbereich der neuen Gefahrgutvorschriften zu bringen.


Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Newsletter Gefahrgut IHK Ulm
von Claudi - 14.08.2024 13:12
Lithium Ionen Akku Kennzeichnung
von M.A.T. - 14.08.2024 12:33
Klärschlamm - Gefahrgut?
von M.A.T. - 14.08.2024 10:32
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3