Hallo Gefahrgut-Experten,
mir ist ja das Thema Zusammenladeverbot von Gefahrgütern bekannt, gibt es auch im Bereich des ADR bei welchem diverse Gefahrgutklassen nicht zusammen verpackt werden dürfen. Nun stehe ich etwas in der Diskussion bezüglich dem Luftfrachtversand bei dem ich anderer Meinung bin als mein Kollege der für diesen Bereich verantwortlich ist. Mein letzter IATA-DGR-Lehrgang ist allerdings schon ein paar Jahre her, aber ich kann mir eine solche Verschärfung der Richtlinien nicht vorstellen, dass nun wirklich jede UN-Nummer separat verpackt werden müsste.
Im konkreten Beispiel geht es um den Versand von Kleinstmengen welche einzeln im Bereich von je 100-250 ml/mg zusammen also unter 1 Gramm bzw. Liter netto liegen:
UN2810, PG II, cl. 6.1
UN3018, PG III, cl. 6.1
UN2757, PG III, cl. 6.1
Spricht etwas dagegen Gefahrgüter der gleichen Gefahrgutklasse zusammen zu verpacken? Einzelne Versandverpackungen sehe ich hier als unnötig und vorallem unwirtschaftlich, da bei geringem Gewicht der einzelnen Artikel ein höheres Volumengewicht von den Carriern in Rechnung gestellt wird. Hat sich die IATA-DGR-Richtlinie denn wirklich so stark verschärft jede UN-Nummer separat verpacken zu müssen, oder liegt mein werter Kollege hier falsch?