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Verschiedene Gefahrgüter in einer Verpackung #19911 11.02.2015 15:11
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SvenBW Offline OP
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Hallo Gefahrgut-Experten,

mir ist ja das Thema Zusammenladeverbot von Gefahrgütern bekannt, gibt es auch im Bereich des ADR bei welchem diverse Gefahrgutklassen nicht zusammen verpackt werden dürfen. Nun stehe ich etwas in der Diskussion bezüglich dem Luftfrachtversand bei dem ich anderer Meinung bin als mein Kollege der für diesen Bereich verantwortlich ist. Mein letzter IATA-DGR-Lehrgang ist allerdings schon ein paar Jahre her, aber ich kann mir eine solche Verschärfung der Richtlinien nicht vorstellen, dass nun wirklich jede UN-Nummer separat verpackt werden müsste.

Im konkreten Beispiel geht es um den Versand von Kleinstmengen welche einzeln im Bereich von je 100-250 ml/mg zusammen also unter 1 Gramm bzw. Liter netto liegen:
UN2810, PG II, cl. 6.1
UN3018, PG III, cl. 6.1
UN2757, PG III, cl. 6.1
Spricht etwas dagegen Gefahrgüter der gleichen Gefahrgutklasse zusammen zu verpacken? Einzelne Versandverpackungen sehe ich hier als unnötig und vorallem unwirtschaftlich, da bei geringem Gewicht der einzelnen Artikel ein höheres Volumengewicht von den Carriern in Rechnung gestellt wird. Hat sich die IATA-DGR-Richtlinie denn wirklich so stark verschärft jede UN-Nummer separat verpacken zu müssen, oder liegt mein werter Kollege hier falsch?

Re: Verschiedene Gefahrgüter in einer Verpackung [Re: SvenBW] #19912 11.02.2015 15:54
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aw_ Offline
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Hallo Sven,
gleiche Gefahrklassen müssen nicht getrennt verpackt werden, gem. Tab. 9.3.A
Das geht als 'all packed in one'.

Darüber hinaus befindet ihr euch innerhalb Werten, die noch als 'De Minimies Quantities' des Kapitels 2.6.10 gelten.
Die genannten Codes für die Anwendung von De Minimis (E4, E5) sind auch in der blauen Liste eingetragen. Somit benötigt ihr noch nicht mal eine DGD.
Die Bedingungen von 2.6.5 und 2.6.6 sind aber zu prüfen.
gruss..aw

Re: Verschiedene Gefahrgüter in einer Verpackung [Re: SvenBW] #19913 17.02.2015 14:44
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Deffri Offline
Spezi
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Spezi
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Hallo SvenBW.

grundsätzlich gibt es auch einen Passus im IATA Buch

1.3.2. d
....
" Alle beteiligten an der Vorbereitung einer Gefahrgutsendung müssen eine Schulung vorweisen. "

Da ich den Aussagen entnehme, das die Schulung schon einige Zeit zurückliegt, würde ich die Finger davon lassen und Sachkundige Personen mit der Aufgabe betreuen.

Grundsätzlich ist es aber möglich gem. Tab. 9.3 zuschauen welche Stoffe ggfs. voneinander getrennt werden müssen und das ganze dann als ALL PACKED .... zu versenden.

Ich möchte dich nicht persönlich angreifen nur einen Hinweis erteilen.


In diesem Sinne


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