Hallo zusammen,
anbei ein Erfahrungbericht von mir, der auch für euch interessant sein könnte.
Anfang des Jahres wurde einer unserer LKW mit kennzeichnungspflichtigem Gefahrgut in Rheinland-Pfalz von der Polizei kontrolliert. Dabei wurde (zurecht) die Ladungssicherung bemängelt.
Wir erhielten einen Anhörungsbogen und lehnten den Vorwurf ab. Argumentation zusammengefasst lautete: wir haben zahlreiche LKW, deren Fahrer sich jeden Morgen selbst beladen. Wir wissen zwar von unseren Absenderpflichten, können aber aufgrund der Vielzahl von Abfahrten nur stichprobenartig kontrollieren.
Die Behörde erkannte meine Argumentation nicht an und schickte einen Bußgeldbescheid. Gegen diesen habe ich Einspruch eingelegt, mit den gleichen Argumenten wie bei der ersten Anhörung.
Daraufhin verlangte die Behörde Belege, dass wir auch wirklich stichprobenartig die LKW kontrollieren, die von den Fahrern selbst beladen werden.
Selbstverständlich habe ich der Bußgeldstelle sofort Kopien von durchgeführten internen Kontrollen (Dokumente, Schutzausrüstung, Ladungssicherung) zur Verfügung gestellt, worauf hin das Verfahren gegen uns eingestellt wurde.
Ein positives Erlebnis und eine praxisfreundliche Behörde, schöner konnte für mich das Gefahrgutjahr nicht enden!
Euch allen schöne Weihnachten und einen sicheren Rutsch ins neue Jahr!
Viele Grüße aus Mannheim,
Sebastian