für Versender von medizinischen Proben im Anhang eine Info über die "stille und heimliche" Änderung der P 650. Also "Augen auf" bei der Verpackungsauswahl <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
eine Info über die "stille und heimliche" Änderung der P 650.
Besten Dank für die Info. Ich habe heute gleich mal in meinem ADR 2015 nachgesehen, und siehe da, unter Nummer 4 ganz am Ende in Anmerkung (sehr klein geschrieben) steht ein Hinweis zu dem Verschwinden des Leerzeichens. Ich habe das glatt überlesen.
In einem anderen ADR 2015 steht dieser Hinweis nicht.
Danke für den Hinweis, ist mir auch völlig entgangen. Allerdings habe ich den in Ihrem Anhang vorhandenen Verweis auf die Frist bis Ende 2016 im ADR 2015 nicht gefunden. Inwieweit diese Bemerkung der UN-Empfehlungen also Gültigkeit hat, habe ich meine Zweifel. Oder haben Sie einen entsprechenden Passus im ADR 2015 gefunden? Grüße aus Südhessen Jens Schunck
in der Anlage zur 24. ADR-Änderungsverordnung vom 6. Oktober 2014 auf Seite 139 ist die neue Kennzeichnung bei der P 650 abgebildet.
Antwort auf
Allerdings habe ich den in Ihrem Anhang vorhandenen Verweis auf die Frist bis Ende 2016 im ADR 2015 nicht gefunden.
Im Kapitel 1.6 habe ich auch nichts gefunden. Aber in meinem ADR steht im Unterabschnitt 4.1.4.1 bei Verpackungsanweisung P 650 unter Anmerkung des Verlags: "Die Abbildung (ohne Leerzeichen zwischen "UN" und Nummer) entspricht dem O.-Text der 24. ADR-ÄndV auf der Basis der 18. Ausgabe der UN-Modellvorschriften. Diese enthält eine Übergangsreglung für die Verwendung der Darstellung mit Leerzeichen zwischen "UN" und Nummer bis 31.12.2016 . "
Und da sich ähnliche Anmerkungen schon im ADR 2013 befunden haben, und dann über "Berichtigung zur xx. ADR-Änderungsverordnung" in Kraft gesetzt wurden, wird es wohl auch diesmal dazu kommen.
ich habe auch in meiner Print-Ausgabe des ADR 2015 diese Anmerkung des Verlags gefunden - aber das ist eben auch nur eine Anmerkung eines Verlages, nicht mehr. Nach den mir aktuell vorliegenden Informationen muss ich vielmehr davon ausgehen, dass diese Änderung zum 01.07.2015 verbindlich gilt. Ich hoffe aber auch auf eine entsprechende "Nachbesserung" in irgendeiner Form
da werden die überwachenden Behörden ja mal wieder was zum Beanstanden haben. Mal gespannt, wie hoch die Bußgelder dann ausfallen. Als ich im letzten Jahr bei einer Gefahrgutschulung in einem von mir betreuten Krankenhaus schulte, dass die UN-Nummern bei größeren Verpackungen mindestens 12 mm Schrifthöhe haben müssten, wurde es von den meisten als überzogen abgetan. Dann aber berichteten Mitarbeiter aus dem Zentrallabor, dass die Bezirksregierung bei einer Begehung des Zentrallabors tatsächlich mit einem Lineal die Schrifthöhe der dortigen P650-Verpackungen nachgemessen hätten. 2017 kann ja dann auch der Buchstabenabstand gemessen werden (ab wann ist ein Buchstabenabstand ein Leerzeichen?).
Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.