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Abfälle aus der Abgasbehandlung #19582 08.12.2014 12:13
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MeistPB Offline OP
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Hallo,

hat hier jemand vielleicht Erfahrung mit der Gefahrguteinstufung bzgl. AVV 10 01 18* Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten?

Es werden Althölzer Klasse I und II verbrannt. Die Asche aus dem Elektrofilter hat erhöhte Chromwerte (Chrom ges.) im Eluat ca. 20-30 mg/L. Daher ein gefährlicher Abfall.

Offene Frage ist, ob eine Einstufung nach ADR vorzumehmen wäre.

Analysen die in Frage kämen, kommen wie ich das sehe, nicht ohne Tierversuche aus... Das möchten wir zunächst vermeiden.

Vielleicht hat ja jemand schoneinmal mit ähnlichem Material zu tun gehabt? Gern auch per PN.

Viele Grüße

Zuletzt bearbeitet von MeistPB; 08.12.2014 12:15.
Re: Abfälle aus der Abgasbehandlung [Re: MeistPB] #19583 08.12.2014 14:22
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Gandalf Offline
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Hallo MeistPB,
woraus wird die Einstufung als gefährlicher Abfall abgeleitet? Gefahrenrelevant (und damit auch für die Einstufung gefährlich/nicht gefährlich) ist soweit ich weiß nur Cr-VI. Habt ihr Cr-VI untersuchen lassen oder nur Cr?
Gruß Gandalf

Re: Abfälle aus der Abgasbehandlung [Re: MeistPB] #19584 08.12.2014 15:23
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King_Louie_21 Offline
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Hallo zusammen,

das sehe ich auch so wie Gandalf. In den vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit herausgegebenen Hinweisen zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung heißt es in Ziffer 4.2.2: «Bei der Bewertung des Elementgehaltes Chrom ist zu beachten, dass lediglich Chrom (VI)-Verbindungen als gefährlich gelten. Ist plausibel nachgewiesen, dass ausschließlich Cr (III)-Verbindungen vorliegen, braucht der Wert für die Abfalleinstufung nicht betrachtet zu werden.»

Ich denke nicht, dass Tierversuche für die Klassifizierung eines Abfalls notwendig, geschweige denn sinnvoll sind. Interessant zu wissen wäre jedoch noch der Wert an Cr-ges. bzw. Cr-III oder Cr-VI im Feststoff. Welcher pH-Wert liegt vor? Wurden darüber hinaus auch Dioxine/Furane (PCDD/PCDF) analysiert?

Geht Ihr mit dem Abfall in den Bergversatz oder in die Untertagedeponie? Typische Klassifizierungen von Filterstäuben/E-Filter-Aschen für dort ankommende Lieferungen wären:
  • kein Gefahrgut
  • UN 3077 III bei Vorhandensein von Schwermetallen, Klassifizierung ggf. auf Basis von Abs. 2.1.3.5.5 ADR
  • UN 2811 III oder UN 2923 III bei Vorhandensein von PCDD/PCDF unter Anwendung der Ausnahme 19 GGAV, falls die Schwellenwerte nach Anlage 2 Nummer 1.1 und 1.2 der GGVSEB überschritten werden.
Schöne Grüße.

Re: Abfälle aus der Abgasbehandlung [Re: King_Louie_21] #19585 10.12.2014 10:05
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Hallo und vielen Dank für die Rückmeldungen!

Es handelt sich nachgewiesenermaßen um Chrom VI.

Die Einstufung als "gefährlicher Abfall" rührt aus "Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung vom 10. Dezember 2001, BGBl. I S. 3379

Anhang III Eluatkriterien
Bestimmungswerte für die gefahrenrelevante Eigenschaft H13
Die gefahrenrelevante Eigenschaft H13 kann in der Regel als erfüllt angesehen werden, wenn
eine der folgenden Konzentrationsgrenzen überschritten wird:"

Dort ist Chrom ges. > 1mg/L angegeben.

Die Analyse wurde gemäß "DepV Stand 01.12.2011 DK I-III" durchgeführt. Chrom im Feststoff wurde dabei nicht untersucht.

Der pH-Wert liegt bei 12,5.

Die Asche geht in den BErgversatz.

Viele Grüße

Zuletzt bearbeitet von MeistPB; 10.12.2014 10:12.
Re: Abfälle aus der Abgasbehandlung [Re: MeistPB] #19586 10.12.2014 10:59
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King_Louie_21 Offline
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Zu Eurer Sicherheit würde ich noch Dioxine und Furane analysieren lassen, damit eine zuverlässige Einstufung vorgenommen werden kann.

Wenn Cr-VI hier nur in Konzentrationen vorliegt, die lediglich H13 bedingen, dann käme, sofern keine Dioxine/Furane vorhanden sind, aufgrund des pH-Werts evtl. auch folgende Klassifizierung in Frage: UN 3262 ÄTZENDER BASISCHER ANORGANISCHER FESTER STOFF, N.A.G., 8, II, ABFALL NACH ABSATZ 2.1.3.5.5, UMWELTGEFÄHRDEND

Schöne Grüße.

Re: Abfälle aus der Abgasbehandlung [Re: King_Louie_21] #19587 10.12.2014 12:47
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Ist der pH-Wert alleiniges Kriterium ob der Stoff bzgl. ADR als ätzend eingestuft werden muss? Müsste dazu dann nicht die Tierversuche gemacht werden?

Wir haben zwar kein Problem damit das Material als Gefahrgut zu deklarieren und die Dokumentation / Bezetteleung etc. durchzuführen. Jedoch müssten dann unsere normalen Absetzcontainer(ca.20 Stk.) ADR-tauglich gemacht werden. Daher kann ich nicht ohne weiteres einfach das Material vorsorglich als Gefahrgut einstufen. Ich muss das gegenüber der GL natürlich dann begründen. Dazu möchte ich aber Tiervesuche absolut vermeiden...

Wir wollen uns aber natürlich auch rechtssicher bewegen...

Daher die Frage: Kann anhand von chemisch-/ physikalischen Analysen / Parametern eine Aussage getroffen werden ob das Material dem ADR unterliegt oder nicht? Diese Analysen dann machen zu lassen wäre nicht das Problem.

Viele Grüße

Zuletzt bearbeitet von MeistPB; 10.12.2014 13:01.
Re: Abfälle aus der Abgasbehandlung [Re: MeistPB] #19588 11.12.2014 00:03
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King_Louie_21 Offline
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Schau doch mal in die TRGS 201 Nummer 4.6.1 und 4.6.2 Abs. 5. Für die Einstufung ist ein vereinfachtes Verfahren gem. Anlage 1 zur TRGS 201 möglich und dort findest Du den Hinweis, dass bei einem pH-Wert kleiner gleich 2 oder größer gleich 11,5 die Einstufung «ätzend» zutreffend wäre. Die gleiche Logik trifft bei Anwendung des Abs. 2.1.3.5.5 ADR zu. Sollte durch Testergebnisse oder durch Erfahrung mit vergleichbaren Abfällen nachweisbar sein, dass die Einstufung «ätzend» nicht zutrifft, dann haben diese Ergebnisse natürlich Vorrang.

Ein Problem bei der Anwendung des Abs. 2.1.3.5.5 ADR ist allerdings, dass die Beförderung in loser Schüttung nur für UN 3262 VG III, nicht jedoch für VG II zulässig ist. Da müsste ggf. auf Silo-Tanks mit ADR-Zulassung ausgewichen werden oder auf big-bags (flexible IBC) umgestellt werden.

Nochmals außerdem der Hinweis, eine Analyse auf Dioxine/Furane durchzuführen, um das Beförderungsverbot gem. Anlage 2 Nummer 1.1 und 1.2 der GGVSEB ausschließen zu können bzw., um auf Ausnahme 19 GGAV ausweichen zu können.

Fundstelle: TRGS 201

Schöne Grüße.

Zuletzt bearbeitet von King_Louie_21; 11.12.2014 08:25.
Re: Abfälle aus der Abgasbehandlung [Re: King_Louie_21] #19589 11.12.2014 09:00
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Gandalf Offline
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Hallo zusammen,
das Problem mit dem pH-Wert ist, dass es nur ein Indiz sein kann. Unter 3.2.5 der TRGS 200 ist zu lesen:
"Ein Stoff oder eine Zubereitung ist ferner als ätzend zu betrachten, wenn dieses Ergebnis vorausgesagt werden kann, beispielsweise bei starken sauren Reaktionen mit einem pH ≤ 2 oder bei starken alkalischen Reaktionen mit einem pH ≥ 11,5. Erfolgt die Einstufung jedoch aufgrund extremer pH-Werte, ist auch eine saure/alkalische Reserve zu berücksichtigen (Anm. s. dazu Anlage 1 der TRGS 200). Wird der Stoff oder die Zubereitung aufgrund der sauren/alkalischen Reserve für nicht ätzend gehalten, so ist diese Feststellung durch weitere Prüfungen zu bestätigen, wenn möglich durch eine validierte In-vitro-Prüfung (Anm. s. dazu auch Anlage 2 der TRGS 200). Stoffe und Zubereitungen sollten nicht ausschließlich aufgrund der sauren/alkalischen Reserve von der Einstufung als ätzend befreit werden."
Also entweder aussagefähige Tests oder bei "ätzend" bleiben und das volle Programm fahren.
Gruß Gandalf

Re: Abfälle aus der Abgasbehandlung [Re: Gandalf] #19590 11.12.2014 12:05
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Auch ein wenig Chrom-VI macht noch keinen giftigen Stoff im Sinne der Transportvorschriften. Bedenklicher ist der pH-Wert, aber bei Abfällen aus der Abgasbehandlung könnte es sich zu einem hohen Anteil um UN 1910 Calciumoxid handeln und das unterliegt nicht den Vorschriften des ADR!


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