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Multilaterale Vereinbarung M226 #19405 05.11.2014 10:53
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Willi_Pape Offline OP
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Hallo zusammen,
wie transportieren UN 1402 Calziumcarbid zur zeit mit Silofahrzeuge unter oben genannter Vereinbarung. Diese läuft allerdings am 30.06.2015 aus.
Weiss zufällig jemand ob diese Vereinbarung danach ins ADR aufgenommen wird?
Danke


Mit freundlichem Gruß
Willi Pape
Re: Multilaterale Vereinbarung M226 [Re: Willi_Pape] #19406 05.11.2014 12:50
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Gerald Offline
Held der Gefahrgutwelt
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Hallo Herr Pape,

Antwort auf
Weiss zufällig jemand ob diese Vereinbarung danach ins ADR aufgenommen wird?


Im ADR 2015 (Anlage zur 24. ADR-Änderungsverordnung vom 6. Oktober 2014) gibt es bei UN 1402, VG I kein Hinweis in Kapitel 3.2 in Spalte 10 bzw. 17 das eine Beförderung in loser Schüttung laut Unterabschnitt 7.3.1.1 möglich ist.

Nur bei UN 1402, VG II gibt es eine Änderung von VV5 in "VC1 VC2 AP3 AP4 AP5" .

Aber vielleicht gibt es eine Verlängerung für die M 226? Ist mir aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt. Die zweite Möglichkeit wäre ein Antrag um Aufnahme in die GGAV.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 05.11.2014 13:02.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Multilaterale Vereinbarung M226 [Re: Willi_Pape] #19407 07.11.2014 21:28
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King_Louie_21 Offline
Held der Gefahrgutwelt
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Beiträge: 1,185
Hallo Willi Pape,

die M226 bietet die Möglichkeit, Calciumcarbid (UN 1402 VG I) in Silo-Tankfahrzeugen zu transportieren. Eine vergleichbare Möglichkeit bestand bereits vor der ADR-Strukturreform 1999/2001, wurde aber aus unbekannten Gründen nicht in das neustrukturierte ADR übernommen. Bemerkt wurde dies erst 2010 und es ergab sich ein sofortiger Handlungsbedarf, der kurzfristig mit der M226 für eine fast fünfjährige Übergangsphase gelöst wurde.

Als dauerhafte Lösung wurden im ADR 2013 für Calciumcarbid (UN 1402 VG I) die Tankcodierung S2,65AN(+) sowie vier Tanksondervorschriften in die Spalten 12 und 13 der ADR-Zentraltabelle (Kapitel 3.2) aufgenommen. Vielleicht könnt Ihr ja mal prüfen, ob diese Variante für Euer Stahlwerk geeignet ist.

Die M226 wurde im Vorgriff auf die aktuellen Regelungen im ADR 2013 aufgelegt; der Unterschied scheint nicht allzu groß zu sein und im ADR 2015 konnte ich keine weiteren Änderungen/Anpassungen finden. Die Vertragsstaaten sind davon ausgegangen, dass eine Frist von mehr als zwei Jahren (Nicht-Signatarstaaten) bzw. vier Jahren (Signatarstaaten der M226) seit Veröffentlichung der Anforderungen am 03.05.2011 im Bericht der gemeinsamen Tagung RID/ADR/ADN im Frühjahr 2011 bis zur zwingenden Anwendung genügt, damit sich die Beförderer bzw. die Betreiber eines Tankcontainers oder eines ortsbeweglichen Tanks auf die im Konsens mit der Industrie formulierten Anforderungen einstellen können.

Zufällig hat der Dozent einer von mir besuchten Schulung vor Jahren erwähnt, dass UNECE und OTIF ihre Dokumente und Sitzungsprotokolle frei zugänglich archivieren.<img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" /> Diesen Hinweis nutze ich ab und an, wenn ich keine Ahnung von der Materie habe, wie hier. Über diesen Weg bin ich dann darauf gestoßen, dass im ADR 2013 bereits Änderungen vorgenommen wurden. Wer mitlesen möchte, die wesentlichen Informationen befinden sich aus meiner Sicht in den fett markierten Dokumenten:Schöne Grüße.
___________________________
P.S. Es freut mich, einen der Pioniere kennenzulernen, der hier im Forum Standards gesetzt hat. Mitglied # 007 ist schon 'was Besonderes! Vielleicht können wir uns noch öfter austauschen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />

Zuletzt bearbeitet von King_Louie_21; 09.11.2014 21:13.

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