Hallo Willi Pape,
die M226 bietet die Möglichkeit, Calciumcarbid (UN 1402 VG I) in Silo-Tankfahrzeugen zu transportieren. Eine vergleichbare Möglichkeit bestand bereits vor der ADR-Strukturreform 1999/2001, wurde aber aus unbekannten Gründen nicht in das neustrukturierte ADR übernommen. Bemerkt wurde dies erst 2010 und es ergab sich ein sofortiger Handlungsbedarf, der kurzfristig mit der M226 für eine fast fünfjährige Übergangsphase gelöst wurde.
Als dauerhafte Lösung wurden im ADR 2013 für Calciumcarbid (UN 1402 VG I) die Tankcodierung S2,65AN(+) sowie vier Tanksondervorschriften in die Spalten 12 und 13 der ADR-Zentraltabelle (Kapitel 3.2) aufgenommen. Vielleicht könnt Ihr ja mal prüfen, ob diese Variante für Euer Stahlwerk geeignet ist.
Die M226 wurde im Vorgriff auf die aktuellen Regelungen im ADR 2013 aufgelegt; der Unterschied scheint nicht allzu groß zu sein und im ADR 2015 konnte ich keine weiteren Änderungen/Anpassungen finden. Die Vertragsstaaten sind davon ausgegangen, dass eine Frist von mehr als zwei Jahren (Nicht-Signatarstaaten) bzw. vier Jahren (Signatarstaaten der M226) seit Veröffentlichung der Anforderungen am 03.05.2011 im Bericht der gemeinsamen Tagung RID/ADR/ADN im Frühjahr 2011 bis zur zwingenden Anwendung genügt, damit sich die Beförderer bzw. die Betreiber eines Tankcontainers oder eines ortsbeweglichen Tanks auf die im Konsens mit der Industrie formulierten Anforderungen einstellen können.
Zufällig hat der Dozent einer von mir besuchten Schulung vor Jahren erwähnt, dass UNECE und OTIF ihre Dokumente und Sitzungsprotokolle frei zugänglich archivieren.<img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" /> Diesen Hinweis nutze ich ab und an, wenn ich keine Ahnung von der Materie habe, wie hier. Über diesen Weg bin ich dann darauf gestoßen, dass im ADR 2013 bereits Änderungen vorgenommen wurden. Wer mitlesen möchte, die wesentlichen Informationen befinden sich aus meiner Sicht in den
fett markierten Dokumenten:
- INF.22
07.09.2010, informeller Antrag - M226
19.10.2010, multilaterale Sondervereinbarung - ECE/TRANS/WP.15/AC.1/120/Add.1
22.10.2010, Anlage zum Bericht der Herbsttagung, TOP 5, Abs. 23-31 - ECE/TRANS/WP.15./AC.1/2011/18
23.12.2010, offizieller Antrag - INF.23
10.03.2011, ergänzende Informationen zum Antrag vom 23.12.2010 - ECE/TRANS/WP.15/AC.1/122/Add.1
03.05.2011, Anlage zum Bericht der Frühjahrstagung, TOP 5, Abs. 18-23
Schöne Grüße.
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P.S. Es freut mich, einen der Pioniere kennenzulernen, der hier im Forum Standards gesetzt hat. Mitglied # 007 ist schon 'was Besonderes! Vielleicht können wir uns noch öfter austauschen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />