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Ladungssicherung IMDG #19217 08.09.2014 13:42
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Mavo Offline OP
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Hallo Kollegen,

kurze Frage.
Wir unterschreiben das Containerpackzertifikat bei einem Seetransport für unsere Ware ( siehe Abbildung IMDG 5.4.5.1).

Wenn jetzt ein LKW vorgeladen zu uns kommt, und wir dann dementsprechend 2 Verlader auf dem Truck werden. Sind wir dann automatisch für die Ladungssicherung der ersten Sdg. mit verantwortlich wenn wir das Packzertifikat unterschreiben?

Gruß
Mavo

Re: Ladungssicherung IMDG [Re: Mavo] #19218 08.09.2014 14:25
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Mavo,

ein vergleichbares Thema wurde schon mal 2004 diskutiert: Container Packzertifikat

Damals musste ein Bußgeld gelöhnt werden. Wie wurde denn das Thema anschließend von Euch gehandhabt und lässt sich das jetzt nicht mehr so umsetzen? Ich denke, die im Posting vom 28.12.2004 von C.-D. Helmke geäußerte Meinung ist nach wie vor zutreffend.

Schöne Grüße.

Re: Ladungssicherung IMDG [Re: King_Louie_21] #19219 08.09.2014 15:11
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Mavo Offline OP
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Moin,

das ich vor 10 Jahren die selbe Fragestellung hatte war mir ga nicht mehr bewußt <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" />

Trotzdem hätte ich gerne ein aktuellere Erfahrung mal gehört, da es ja mittlerweile auch um Punkte geht. Wie wird dieses heutzutage gehändelt.

Gruß
Mavo

Re: Ladungssicherung IMDG [Re: Mavo] #19220 08.09.2014 16:33
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Mavo,

das CTU-Packzertifikat muss der für das Packen oder Beladen einer Güterbeförderungseinheit jeweils Verantwortliche ausstellen. Das war 2004 auch schon so. Deshalb denke ich, dass sich da nicht viel geändert hat. Rechtsgrundlage ist heutzutage der § 9 Abs. 2 Nr. 3 GGVSee.

Gibt's im Seeverkehr jetzt auch schon Punkte in Flensburg? Ich dachte, das bezieht sich nur auf bestimmte Ladungssicherungsverstöße für den Verkehrsträger Straße im Geltungsbereich der GGVSEB in Verbindung mit der FeV. Oder liege ich da falsch?

Schöne Grüße.

Zuletzt bearbeitet von King_Louie_21; 08.09.2014 16:48.
Re: Ladungssicherung IMDG [Re: Mavo] #19221 08.09.2014 17:58
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Gerald Offline
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Hallo Mavo,

King_Louie_21 hat ja in seinem Beitrag schon gesagt.

Mit der Ergänzung
Antwort auf
das bezieht sich nur auf bestimmte Ladungssicherungsverstöße für den Verkehrsträger Straße im Geltungsbereich der GGVSEB in Verbindung mit der FeV. Oder liege ich da falsch?


Und somit liegt er vollkommen Richtig.

Steht in der GGVSEB §1 Geltungsbereich letzter Satz "Sie regelt nicht die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen auf Seeschifffahrtsstraßen und in angrenzenden Seehäfen."

Die FeV bezieht sich in Lfd.Nr. 3.6.1 bis 3.6.3 auf Unterabschnitt 7.5.7.1 ADR i. V. m. § 37 Abs. 1 Nr. 21 Buchstabe a bzw. Nr. 6 Buchstabe o GGVSEB.

Und somit gibt es keine Punkte.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Ladungssicherung IMDG [Re: Gerald] #19222 10.09.2014 17:39
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exag Offline
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Hallo Mavo,

das Thema wird in 10 Jahren bestimmt auch noch diskutiert...

Wenn Ihr als Beförderungsdokument das Muster aus dem aktuellen IMDG Code nehmt, dann steht da klar drin, dass Ihr für die "oben genannte" Ware unterschreibt, also nur für Euer Gut. Ansonsten würde ich den Zusatz in euer Beförderungsdokument mit einpflegen.
Damit Ihr unterschreiben könnt, muss man Euch aber sagen was schon drin ist in der Einheit, ansonsten könnt Ihr die Einhaltung der Trennvorschriften nicht bestätigen, die anderen Punkte schon.
Kommt es zu Unregelmäßigkeiten, dann lassen sich die Behörden in der Regel eine Ladeliste mit der Reihenfolge der Ladestellen geben, und dann kann man, zumindest im Bereich mangelnde Ladungssicherung, nachvollziehen, wer ggf. die Ladungssicherung gelöst bzw. neu gemacht hat.
Ansonsten würde ich immer ein paar Bilder machen, und viele schreiben zusätzlich noch dazu "bei Verlassen unseres Werkes" o.ä.

Dann sollte es keine Probleme geben.
Gruß
Volker


Jeder spinnt auf seine Weise - der eine laut der andere leise
(Joachim Ringelnatz 1883 - 1934)

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