Hallo Gerlad,
vielen Dank, aber das bezieht sich nur auf die Zulassung in Deutschland. Die BAM kommt aber in dem Beispiel gar nicht ins Spiel, da die Zulassung (sowie die Prüfung) im Ausland erfolgen soll. Einzig der Hersteller sitzt in Deutschland.
Und damit stellt sich die Frage, ob die ausländische Zulassungsbehörde das QS System des deutschen Herstellers überprüfen darf, bzw. ob das dann dem ADR entspricht.
Aus meiner Sicht müsste das so sein, weil sich ja die Zulassungsbehörden untereinander auch vertrauen, soweit es sich um ADR Vertragsstaaten handelt, oder?
Gruß
Volker