bin ganz neu im Forum. Habe viel gegoogelt, aber finde leider keine konkrete Antwort auf meine Frage.
Wir verschicken Parfums und Haarsprays, mit UN1266 und UN1950. Nun kommt die neue Regelung, dass die Kennzeichnung mit der Raute mit 2 schwarzen Spitzen kommt für Limited Quantities.
MÜSSEN wir das nutzen, oder darf man nach Mitte 2015 weiterhin die Rauten mit mit der jeweiligen UN Nummer nutzen? Die sagen doch schliesslich genauer aus was drin ist, also quasi eine hochwertigere Kennzeichnung?
Allerdings habe ich auch irgendwo gelesen dass UN1266 entfallen wird, aber ich finde keine Liste welche das konkret bestätigt.
Kan mich bitte jemand genauer aufklären?
Schon mal vielen Dank :-)
Miranda R
Re: Frage betreffend Kennzeichnung UN1266 und UN1950
[Re: Gouda]
#1902922.07.201417:18
Nun kommt die neue Regelung, dass die Kennzeichnung mit der Raute mit 2 schwarzen Spitzen kommt für Limited Quantities.
Bis zum 30.06.2015 kannst Du noch die alte Kennzeichnung nehmen, steht unter 1.6.1.20 ADR.
Antwort auf
MÜSSEN wir das nutzen, oder darf man nach Mitte 2015 weiterhin die Rauten mit der jeweiligen UN Nummer nutzen?
Nein, Übergangsvorschriften nur bis 30.06.2015 (siehe 1.6.1.20)
Antwort auf
also quasi eine hochwertigere Kennzeichnung?
Hat damit nichts zu tun, und ab 01.07.2015 ist Kapitel 3.4 bei allen Verkehrsträgern gleich. Und Du musst Abschnitt 3.4.1 beachten. Dafür hänge ich eine Datei an.
Denke Bitte auch dran unter UN 1263 sind 6 Einträge und unter UN 1950 sind 12 Einträge, nutze Bitte den richtigen Eintrag im Kapitel 3.2. Denn die Mengen sind bei Nutzung Kapitel 3.4 unterschiedlich.
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 22.07.201417:26.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
Re: Frage betreffend Kennzeichnung UN1266 und UN1950
[Re: Gouda]
#1903022.07.201418:12
Allerdings habe ich auch irgendwo gelesen dass UN1266 entfallen wird, aber ich finde keine Liste welche das konkret bestätigt.
Hallo Miranda,
UN 1266 PARFÜMERIEERZEUGNISSE wird es auch weiterhin geben. Derzeit findet sich UN 1266 sechs mal in der Zentraltabelle. Im ADR/RID 2015 wird die vierte Eintragung komplett gestrichen; bei der fünften und sechsten Eintragung gibt es Änderungen in einigen Spalten. Betroffen ist auch die Sondervorschrift BB4 zur Verpackungsanweisung IBC02.
Die Übergangsregelung für die Verwendung des alten Kennzeichens für begrenzte Mengen (Kapitel 3.4, ADR 2009) gilt übrigens nur für den Transport im Binnenland. Der IMDG-Code kennt diese Regelung nicht und dort ist bereits seit diesem Jahr die Verwendung der Raute mit den schwarzen Spitzen oben und unten vorgeschrieben.
Schöne Grüße.
Zuletzt bearbeitet von King_Louie_21; 22.07.201418:23.
Re: Frage betreffend Kennzeichnung UN1266 und UN1950
[Re: Gerald]
#1903122.07.201418:21
Was sind eigentlich n.a.g. Eintragungen? Laut 2.1.1.2 B würden "unsere" Parfums darunter nämlich nicht fallen.
Wenn ich den richtigen Eintrag im Kapitel 3.2. gefunden habe, wie finde ich dann die erlaubte Mengen bei Nutzung Kapitel 3.4? Mit den ganzen Zahlen blicke ich irgendwie nicht mehr durch, und finde da nicht wie ich das "verlinken" kann.
Herzliche Grüße,
Miranda R
Zuletzt bearbeitet von Gouda; 22.07.201418:22.
Re: Frage betreffend Kennzeichnung UN1266 und UN1950
[Re: King_Louie_21]
#1903222.07.201418:27
Steht unter Abschnitt 1.2.1: n.a.g.-Eintragung (nicht anderweitig genannte Eintragung): Eine Sammelbezeichnung, der solche Stoffe, Gemische, Lösungen oder Gegenstände zugeordnet werden können, die
a) in Kapitel 3.2 Tabelle A nicht namentlich genannt sind und
b)chemische, physikalische und/oder gefährliche Eigenschaften besitzen, die der Klasse, dem Klassifizierungscode, der Verpackungsgruppe und der Benennung der n.a.g.-Eintragung entsprechen.
Antwort auf
wie finde ich dann die erlaubte Mengen bei Nutzung Kapitel 3.4?
Bei Anwendung ADR 2013 Kapitel 3.2 in Spalte 7a (für die jeweilige UN-Nummer) für die Inneverpackung und unter Abschnitt 3.4.2 bzw. 3.4.3 für die Außenverpackung, je welche verwendet wird.
Solltest Du noch ADR 2009 nutzen (bis 30.06.2015) dann ist bei meinem ADR auf Seite 1271 (Ecomed) die entsprechende Tabelle.
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 22.07.201418:36.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
Re: Frage betreffend Kennzeichnung UN1266 und UN1950
[Re: Gouda]
#1903423.07.201404:21
Zu berücksichtigen ist zudem, dass die alten Vorschriften (ADR/RID 2009) nicht angewendet werden dürfen, wenn in den neuen Vorschriften (ab ADR/RID 2011) in Spalte 7a "0" vermerkt ist. Das ist für UN 1950 bzw. UN 1266 zwar nicht relevant, aber für andere UN-Nummern schon.