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UN 3363 #18981 14.07.2014 15:19
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Guten Tag Allerseits,

ich habe da mal eine Frage zur Auslegung der Sondervorschrift 301:
Bei Einhaltung der in SV 301 genannten Mengen kann UN 3363 als Klasse 9 befördert werden. In Spalte 7a der Gefahrgutliste wird nun ebenfalls auf SV 301 verwiesen. Demnach wäre es gemäß IMDG-Code zulässig UN 3363 auch als Limited Quantity gemäß Kap. 3.4 zu befördern, da hier nicht "0" eingetragen ist.
Nun liegen mir hierzu sich widersprechende Aussagen vor: einerseits ergäbe sich aus dem IMDG-Code kein Verbot der Anwendung von Kap. 3.4 - bei Einhaltung aller entsprechenden Bedingungen, andererseits sei Kap. 3.4 für UN 3363 nicht zulässig.
In den UN-Modellvorschriften findet sich in Spalte 7a in der Tat der Eintrag "0". Wer kann zur Erleuchtung beitragen?

Viele Grüße an alle "Brüder und Schwestern im Geiste"
Forenseeker

Re: UN 3363 [Re: forenseeker] #18982 14.07.2014 17:14
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Forenseeker,

welches Gefahrgut soll denn in die Maschine eingefüllt werden und welche Menge? Relevant sind die maximalen Mengen der Spalte 7a für jedes einzelne Gefahrgut. Nehmen wir mal ein Beispiel: Die Maschine darf 1 L UN 1933 VG II enthalten und zusätzlich auch 500 ml UN 3295 VG I. Steht jedoch in Spalte 7a eine "0", dann darf sich dieses Gefahrgut nicht in der Maschine befinden.

Wird dies berücksichtigt, dann kann die Maschine unter den Bedingungen der SV 301 befördert werden.

Schöne Grüße.

Re: UN 3363 [Re: King_Louie_21] #18983 14.07.2014 19:13
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Hallo King Louie 21,

ich nehme Dein Beispiel mal auf...
Ein kleiner Apparat mit < 1 ltr UN 1993, VG II. Dieser kommt in eine Kiste aus Pappe, die insgesamt 2 kg wiegt.
Nun gibt es meines Erachtens zwei Möglichkeiten:
1. Versand als UN 3363, als "normales" Gefahrgut der Klasse 9; oder
2. Versand als Limited Quantity gemäß Kap. 3.4.
(Hieraus ergäbe sich u.a. eine unterschiedliche Kennzeichnung des Versandstückes, des Containers etc.)

Mir liegt jetzt aber eine Auskunft vor, dass UN 3363 zwingend gemäß 1. zu versenden sei und eine Anwendung von Kap. 3.4 für diese UN-Nummer nicht möglich sei.
(Wäre es z.B. eine große Maschine, die zwar nur 1 ltr UN 1993 enthielte, insgesamt aber > 30 kg wöge, dann ist Kap. 3.4 selbstverständlich ausgeschlossen.)

Gruß
Forenseeker

Re: UN 3363 [Re: forenseeker] #18984 14.07.2014 20:02
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Forenseeker,

erst jetzt wird mir klar, wie die Frage gemeint ist. Da bin ich auf der Leitung gestanden. Ja, UN 3363 ist Gefahrgut der Klasse 9 und ist wie solches zu kennzeichnen. Die Verpackungsvorschrift P907 ist zu beachten.

Die SV 301 würde ich nicht als Freistellung betrachten, sondern als zusätzliche Anforderung: Die im Apparat/Maschine enthaltenen Mengen dürfen die LQ-Mengen gem. Spalte 7a) nicht überschreiten. Außerdem sind ggf. Ausrichtungspfeile erforderlich. Werden die LQ-Mengen überschritten, dann ist eine Sondergenehmigung der zuständigen Behörde notwendig.

Schöne Grüße.

(Der Beitrag wurde vollständig revidiert.)

Zuletzt bearbeitet von King_Louie_21; 14.07.2014 21:59.
Re: UN 3363 [Re: King_Louie_21] #18985 15.07.2014 17:44
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Hallo King_Louie_21,

vielen Dank für Deine Einschätzung!
Das mit der Leitung kenne ich - ich habe mir für solche Fälle eigens eine Pipeline bauen lassen auf die ich mich dann stelle. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" />
Nein, im Ernst - wie mir scheint gibt es in dieser Frage tatsächlich abweichende Auslegungen...

Viele Grüße
Forenseeker

Re: UN 3363 [Re: forenseeker] #18986 16.07.2014 07:58
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Udo Freitag Offline
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Hallo forenseeker,

als Hamburger würde ich mal die 4286-65471 wählen. Da wird die sicherlich geholfen. Dort bekommts du wahrscheinlich auch eine rechtssichere Auskunft.

Gruß

Udo

Re: UN 3363 [Re: Udo Freitag] #18987 23.07.2014 09:52
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UHeins Offline
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Als Nicht-Hamburger kann man da auch anrufen - muss nur die 040/ davor wählen!


----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----

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