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Re: GBV §2 Befreiung
[Re: King_Louie_21]
#18552
15.04.2014 15:17
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Winklhofer
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Servus King_Louie_21,
die IHK irrt nicht. Diese Auslegung ist nach wie vor gültig. Der Eigenbedarf zur Erfüllung betrieblicher Aufgaben bezieht sich auf die beförderten Gefahrgüter, die für die Tätigkeiten des Betriebs tatsächlich benötigt werden. Also die im Sprachjargon bekannte "Handwerkerregel", die selbstverständlich auch "Nichthandwerkerbetriebe" nutzen können. Die Entsorgung von Abfällen hat aber nun wirklich nichts mit dem Eigenbedarf zur Erfüllung betrieblicher Aufgaben zu tun. Die Abfälle will der Betrieb los werden. Wenn dann andere Befreiungstatbestände aus § 2 GbV nicht genutzt werden können, ist ein Gb zu bestellen.
Beste Grüße aus Ulm Alfred Winklhofer
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Re: GBV §2 Befreiung
[Re: Gandalf]
#18553
16.04.2014 19:57
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Gerald
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Hallo zusammen, also meiner Meinung nach können nicht zwei Definitionen gelten. Da gebe ich Dir Recht. In der Zeitschrift "Gefährliche Ladung" Heft 04/2014 steht dazu auf Seite 32-34 ein interessanter Beitrag von Herrn Strecker im Bezug auf die neuen Punktereglungen ab 01.05.2014 bei Verstößen gegen die entsprechenden Paragrafen der GGVSEB und Unterabschnitt 7.5.7.1 ADR. Er nimmt im Bezug der Begriffsbestimmung für den "Beförderer" auch den Abschnitt 1.2.1 !
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: GBV §2 Befreiung
[Re: Gerald]
#18554
16.04.2014 21:30
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King_Louie_21
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Hallo Gerald, hallo Gefahrgutkolleg(inn)en,
der "Beförderer" ist in Abschnitt 1.2.1 ADR definiert. Daneben gibt es auch noch den Begriff "Beförderung". Für meinen Teil orientiere ich mich am Beförderungsbegriff in § 2 Abs. 2 GGBefG, wenn es darum geht, die GbV zu interpretieren.
Unabhängig davon beruhigt es mich, dass Alfred Winklhofer die Lesart der IHK Südlicher Oberrhein bestätigt, wonach die betriebliche Abfallentsorgung nicht unter den Eigenbedarf fällt.
Schöne Grüße.
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Re: GBV §2 Befreiung
[Re: King_Louie_21]
#18555
01.07.2014 18:06
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Gerald
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Hallo Gefahrgutkolleg(inn)en,
in der Zeitschrift "Der Gefahrgutbeauftragte" Juni 2014 ist auf Seite 1 - 4 ein interessanter Beitrag zu dem Thema "Wer braucht (k)einen Gebe?" mit Beispielen.
Diesen Beitrag kann man nur weiter empfehlen.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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