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neue FeV: Wer ist "tatsächlicher Verlader"? #18198 27.01.2014 10:52
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Spedi Offline OP
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Hallo zusammen,

habe wieder einmal eine Frage an die Spezialisten. Ab Mai gilt ja die neue FeV, also "Punktereform". Nun bekommt auch der "tatsächliche Verlader" einen Punkt wenn LaSi Verstöße bei Gefahrgut begangen werden. Ist das weiterhin der Leiter der Ladearbeiten wie bei Nichtgefahrgut, wenn korrekt delegiert? Danke für eure Einschätzung!

Re: neue FeV: Wer ist "tatsächlicher Verlader"? [Re: Spedi] #18199 27.01.2014 12:34
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Gerald Offline
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Hallo Spedi,

Antwort auf
Nun bekommt auch der "tatsächliche Verlader" einen Punkt wenn LaSi Verstöße bei Gefahrgut begangen werden. Ist das weiterhin der Leiter der Ladearbeiten wie bei Nichtgefahrgut,


Zu diesem Thema ging es schon mal unter,

http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads...age=0#Post16864

aber das mit dem "tatsächlichen Verlader" soll in der RSEB 2015 erläutert werden, wenn sich nicht noch eine andere Möglichkeit auftut. Nach meiner Information möchte man den Verantwortlichen für die Verladung zur Verantwortung ziehen, so wie es in der GGVSEB § 21 und §2 Ziffer 3 letzter Satz geregelt ist.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: neue FeV: Wer ist "tatsächlicher Verlader"? [Re: Gerald] #18200 17.02.2014 13:45
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jensjens Offline
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Ist denn schon bekannt, ab wann die Regelung in Kraft tritt?

Re: neue FeV: Wer ist "tatsächlicher Verlader"? [Re: jensjens] #18201 19.02.2014 20:57
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Hallo jensjens,

Antwort auf
Ist denn schon bekannt, ab wann die Regelung in Kraft tritt?


Wenn Du die Punkte in Flensburg meinst, dann ist es der 01.05.2014 !!

Wenn eine Begriffsbestimmung zum "tatsächlicher Verlader" geben wird, kann Dir nicht genau sagen, aber es könnte in der RSEB 2015 stehen und die kommt Anfang 2015.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: neue FeV: Wer ist "tatsächlicher Verlader"? [Re: Gerald] #18202 15.07.2014 11:59
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Gerald Offline
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Hallo Gefahrgutkolleginnen und -kollegen,

heute kann ich Euch die Begriffsbestimmung für den "tatsächlicher Verlader" nachreichen.

Von der Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr erhielt ich heute folgendes dazu übermittelt.

Die Begriffsbestimmung wird in die RSEB 2015 aufgenommen und kann bereits jetzt herausgegeben werden:

"Der in Nummer 3.6.1 der Anlage 13 zu § 40 FeV aufgeführte Begriff "tatsächlicher Verlader" meint den für die Ladungssicherung im Sinne des § 22 Absatz 1 StVO verpflichteten Verlader. Dies ist im Falle eines Verstoßes die für das verladende Unternehmen verantwortlich handelnde Person nach § 9 Absatz 2 OWiG, die einen Ladungssicherungsverstoß nach den Gefahrgutvorschriften und tateinheitlich nach der StVO zu verantworten hat. Dies ist in der Regel der Verantwortliche für die Ladearbeiten und nicht der ausführende Gabelstaplerfahrer oder Lagerarbeiter. Für die Auslegung des Begriffs "tatsächlicher Verlader" ist die Begriffsbestimmung zum Verlader nach § 2 Nummer 3 GGVSEB nicht heranzuziehen. Für den Eintrag von Punkten wird ausschließlich die Verantwortlichkeit nach der StVO berücksichtigt, da nur dann ein Punkteeintrag gewollt ist, wenn eine Verfolgung des Verstoßes auch bei der Beförderung von nicht gefährlichen Gütern zu einem Bußgeld nach der StVO für den Verlader führen würde.

"Der Begriff "Beförderer" in Nummer 3.6.3 der Anlage 13 zu § 40 FeV stimmt mit dem Halterbegriff im Straßenverkehrsrecht im Wesentlichen überein, so dass dies auch für die Nummer 3.6.3 der Anlage 13 zu § 40 FeV zutrifft."

Ich denke mal, damit ist alles klar.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 15.07.2014 12:29.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: neue FeV: Wer ist "tatsächlicher Verlader"? [Re: Gerald] #18203 16.07.2014 11:29
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Udo Freitag Offline
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Hallo Gerald,

es ist schon erstaunlich, dass Bayern der Zeit schon voraus ist!? Mein Kenntnisstand ist dahingend, dass die Formulierung nur ein Entwurf darstellt und der BLFA nocht abnicken muss. Es steht überhaupt noch nicht fest, ob die Formulierung so in die RSEB übernommen wird.

Gruß

Udo

Re: neue FeV: Wer ist "tatsächlicher Verlader"? [Re: Udo Freitag] #18204 16.07.2014 19:57
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TDamm Offline
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Hallo Udo,

Bayern ist hier nicht der Zeit voraus. Diese Formulierung ist der letzte Arbeitsstand der Arbeitsgruppe die dazu seit ca. 10 tätig ist. So wie es dort formuliert ist, war es seit Anfang an gewollt. Es kann nicht angehen, dass es Punkte bei Lasi Verstößen mit normalen Gütern gibt und wenn da ein paar "Gramm" Gefahrgut auf der Ladefläche sind, waren die Punkte verschwunden.

Aber letztendlich zählt nur, was die Länder in ihre RSEB jeweils schreiben werden.


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: neue FeV: Wer ist "tatsächlicher Verlader"? [Re: TDamm] #18205 17.07.2014 07:32
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Udo Freitag Offline
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Hallo Herr Damm,

wie Sie schon schreiben, ist die erwähnte Formulierung der letzte Stand der Arbeitsgruppe und nicht der abgesegnete Version durch den BLFA. Die Bayern haben wohl schon für sich im Voraus entschieden ohne abzuwarten wie der Rest entscheidet.

Thüringen streut also auch diese Formulierung schon vorab in die Wirtschaft wenn man fragen würde?

Gruß

Udo

Re: neue FeV: Wer ist "tatsächlicher Verlader"? [Re: Udo Freitag] #18206 18.07.2014 16:52
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Gerald Offline
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Hallo Udo,

Antwort auf
Es steht überhaupt noch nicht fest, ob die Formulierung so in die RSEB übernommen wird.


Das Problem ist doch, dass wir eine Änderung in der FeV zum 01.05.2014 haben, in welcher der Begriff "tatsächlicher Verlader" vorkommt. Aber leider gab es zu diesem Zeitpunkt keine Begriffsbestimmung. Wie soll nun die Kontrollbehörde das dann umsetzten? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Bei den 3 Gela-Tagen in FULDA am 26.06.2014 hat ein Referent aus HESSEN auf Anfrage gesagt, das es in HESSEN eine Begriffsbestimmung gibt und somit die Ahndung von Verstößen seit dem 01.05.2014 verfolgt wird.

Kurze Zeit später bekam ich dann die Information von Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr zu diesem Thema.

Herr TDamm schrieb in seinem Betrag auch, dass die Verfolgung nach der Begriffsbestimmung erfolgt. Er schrieb aber auch
Antwort auf
Es kann nicht angehen, dass es Punkte bei Lasi Verstößen mit normalen Gütern gibt und wenn da ein paar "Gramm" Gefahrgut auf der Ladefläche sind, waren die Punkte verschwunden.


und das trifft den Nagel auf den Kopf.

Zumal in der RSEB durch die Länder die allgemeinen Verwaltungsvorschriften umsetzt werden. Dabei kann es zu Ergänzungen der Erläuterungen kommen. Und wenn man mal auf 2011 zurückblickt, dann gab es z.B. in Bayern noch Ergänzungen und 2013 dann nicht mehr.

Nun warten wir mal ab, wie es in den anderen Ländern weitergeht.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 18.07.2014 16:57.
Re: neue FeV: Wer ist "tatsächlicher Verlader"? [Re: Gerald] #18207 19.07.2014 08:27
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Udo Freitag Offline
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Moin, moin Gerald,

ich seh das ein bißchen anders. Das Problem ist ein ganz anderes. Ich finde es ja gut, dass es eine Erläuterung in der RSEB geben wird. Doch es kann doch wohl nicht angehen, dass man in einem Bundesland schon vorab, obwohl noch nicht endgültig, eine Auskunft bekommt und ruft man z.B. in einem nördlich gelegenen Stadtstaat an, wird einem gesagt, die Arbeiten an der Formulierung sind noch nicht abgeschlossen u. müssen noch durch den BLFA laufen.

Und wenn ich dann auch noch lese, dass jedes Bundesland seine eigene Formulierung in seine eigene RSEB schrieben kann, dann denke ich, gehts noch.

Gruß

Udo

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