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1.3 ADR Wer darf schulen/unterweisen ? #18144 16.01.2014 11:29
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paul Offline OP
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Hallo,

wer darf eigentlich Schulungen/Unterweisungen gemäß Kapitel 1.3 ADR durchführen ? Ich kann nirgends im ADR eine Vorschrift finden, die besagt welche Quali der Dozent haben muss.

Viele Grüße

Paul

Re: 1.3 ADR Wer darf schulen/unterweisen ? [Re: paul] #18145 16.01.2014 13:23
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Gerald Offline
Held der Gefahrgutwelt
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Hallo paul,

Antwort auf
Ich kann nirgends im ADR eine Vorschrift finden, die besagt welche Quali der Dozent haben muss.


Da wirst Du auch nichts im ADR finden. Es ist nur die Art (1.3.2) vorgegeben. Aber der Dozent sollte schon was von den Gefahrgutvorschriften verstehen.

Es gibt Unternehmen, welche gern Referenten nach Gefahrgutrecht einsetzen, denn diese müssen bei der zuständigen IHK ein Prüfungsgespräch bestehen, um eine Ausbildungsgenehmigung für die entsprechenden Kurse nach ADR zu erhalten.

Auch der zuständige Gefahrgutbeauftragte der Firma kann diese Unterweisung durchführen, aber er hat nicht die Pflicht nach GbV, denn im §8 Abschnitt 1 steht ein Bezug zu Unterabschnitt 1.8.3.3 . In welchen wieder im zweiten Absatz vierte Strichaufzählung steht: "ausreichende Schulung der betreffenden Arbeitnehmer des Unternehmens, einschließ­lich zu Änderungen der Vorschriften, und Vermerk über diese Schulung in der Personalakte; ", er hat also nur eine Kontrollpflicht nach der GbV.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 16.01.2014 13:24.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: 1.3 ADR Wer darf schulen/unterweisen ? [Re: paul] #18146 06.02.2014 09:11
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Bergmannsheil Offline
Methusalem
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Methusalem
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Guten Morgen,

das richtet sich danach, in welchem Umfang die Personen unterwiesen sein müssen. Alle Mitarbeiter zur IHK oder TÜV zu schicken unud teuer zu schulen, ist sicherlich nicht nötig, wenn die beförderungsrelevanten Tätigkeiten z.B. nur das Verpacken eines Gefahrgutes in eine vorgegebene Verpackung und das Verschließen selbiger ist.
Beispielsweise: Sammeln von infektionsgefährlichen Abfällen UN3291 in zugelassenen Behältern (erhalten sie aus dem Zentrallager, also keine Verpackungsauswahl seitens der Unterwiesenen), Verschließen des Behälters (= Verpackerpflicht, Unterweisungsinhalt!), Aufkleben eines vorgegebenen (also keine Klassifizierung seitens der Unterwiesenen) Aufklebers mit der UN-Nummer (Gefahrzettel ist schon drauf), den sie vom Gefahrgutbeauftragten bekommen.
Dazu noch die Schulung zur Abgrenzung Biostoffe / Hygiene / Gefahrgut: Alles in allem 5-10 Minuten Unterweisung, die im Rahmen der jährlichen Arbeitsschutzunterweisung eingepflegt werden kann.

Wer macht Unterweisungen? Die vorgesetzte Person! Diese ist für die Festlegung und Einhaltung von Arbeitsschutz-Schutzmaßnahmen verantwortlich und unterweist die Untergebenen.
In vielen Fällen in kleinen und mittleren Betrieben beschränkt sich die Tätigkeit bei der Beförderung nur auf das Verpacken von Zeug und das Aufkleben eines Aufklebers. Den Mitarbeitern zu sagen, welche Verpackung, welcher Gefahrzettel und welche UN-Nummern-Höhe sie ab 2014 verwenden müssen: Schickt ihr wirklich die Leute dazu zu Schulungsanbietern und liefert sie einen halben Tag der Beschallung zu Tankwagen-Vorschriften, Lithiumbatterien und dergleichen aus, wenn sie damit nie zu tun haben?

Ich habe häufig das Gefühl, dass, wenn es um Chemie geht, die Leute dichtmachen und nicht mehr überlegen, was wesentlich ist. Auch Vorgesetzte, die in ihrem Bereich Fachleute sind, geben schnell die Fachkundevermittlung/ Unterweisung an Dritte ab und wundern sich dann, wenn die Unterwiesenen anschließend selbst nichts mehr mit Chemie zu tun haben wollen, weil sie einfach nicht adäquat, nämlich zu intensiv, unterwiesen wurden.

Hört sich das zu negativ an? Das soll es nicht sein. Einfach überlegen, worin die Leute unterwiesen sein müssen und danach die Inhalte entscheiden. Manchmal ist weniger mehr <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />


Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.
Re: 1.3 ADR Wer darf schulen/unterweisen ? [Re: paul] #18147 06.02.2014 09:58
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,664
DJSMP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,664
Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen: Jeder, der die notwendigen Kenntnisse besitzt, kann die Schulung durchführen.

Bei meinen von mir betreuten Kunden schule ich als Gefahrgutbeauftragter selbst. Einige Unternehmen mit einem internen Gb, der diese Schulung jedoch (aus welchen Gründen auch immer) nicht durchführen will, schicken Ihr Personal extern zu unseren Schulungen für beauftragte und sonstig verantwortliche Personen.


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