Wiederbefüllung von Verpackungen/IBCs
#18112
13.01.2014 12:24
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King_Louie_21
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Hallo Gefahrgutkolleg(inn)en,
in der Abfallwirtschaft ist es üblich, dass Verpackungen, z.B. ASP/ASF-Behältern (IBCs), für den gleichen Abfall ohne vorhergehende Innenreinigung wiederverwendet werden, vorausgesetzt es befinden sich keine gefährlichen Anhaftungen außen am Behälter. Meines Wissens wird dies von den Vollzugsorganen auch nicht beanstandet.
Aber wie ist dann der zweite Satz des Unterabschnitts 4.1.1.9 ADR zu lesen? Der Satz lautet: «Vor der Befüllung [...] muss jede Verpackung, einschließlich Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen, überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie frei von [...] Verunreinigung [...] ist [...].» Dieser Satz bezieht sich auch auf wiederverwendete Verpackungen. Weder wird zwischen Verunreinigungen innerhalb oder außerhalb der Verpackung unterschieden, noch zwischen gefährlichen und ungefährlichen Verunreinigungen differenziert. Man könnte daraus schlussfolgern, dass restentleerte, ungereinigte ASP/ASF-Behälter nicht mehr eingesetzt werden dürfen. Das ist jedoch praxisfern und deshalb meine Frage:
Warum dürfen leere, ungereinigte Verpackungen, IBCs oder Großverpackungen auch ohne vorhergehende Behälterinnenreinigung wiederverwendet werden? Wo finde ich die entsprechende Ausnahme oder Klarstellung?
Schöne Grüße.
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Re: Wiederbefüllung von Verpackungen/IBCs
[Re: King_Louie_21]
#18113
13.01.2014 13:51
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aw_
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Hallo King Louie, 'Verunreinigungen' sind eher aus Korrosion oder Dreck o.ä. mit anderen flüssigen (Regen) oder festen Stoffen entstandene Rückstände. Also Stoffe, die nicht dem Gefahrgut entsprechen. Hat man das geprüft, stellt keine Verunreinigung fest, und dann diesen ungereinigten Behälter mit demselben Stoff füllt, kann man nicht mehr prüfen, ob er vorher gereinigt wurde oder nicht. Somit erübrigt sich die Frage. Andere Meinungen? gruss..alex
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Re: Wiederbefüllung von Verpackungen/IBC's
[Re: aw_]
#18114
15.01.2014 21:12
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King_Louie_21
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Hallo Alex,
Danke für Deine Antwort. Im Prinzip denke ich auch in diese Richtung und hoffe, dass die Vollzugsorgane diese Auffassung teilen. Eigentlich sollte dies nach gesundem Menschenverstand die einzig sinnvolle Lesart sein.
Schöne Grüße.
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Re: Wiederbefüllung von Verpackungen/IBCs
[Re: King_Louie_21]
#25620
16.10.2018 15:08
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Mr. Pumpensumpf
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Moin zusammen.
ADR 1.1.3.5 Ungereinigte leere Verpackungen, einschliesslich Grosspackmittel (IBC) und Grossverpackungen, die Stoffe der Klassen 2, 3, 4.1, 5.1, 6.1, 8 und 9 enthalten haben, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR.
Was gleich die nächste Frage aufwirft, wozu dann UN 3509 ALTVERPACKUNG, LEER, UNGEREINIGT ? (mit SV 663)
Grüße.
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Re: Wiederbefüllung von Verpackungen/IBCs
[Re: Mr. Pumpensumpf]
#25621
16.10.2018 15:28
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Gerald
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Hallo Mr. Pumpensumpf, ADR 1.1.3.5 ..., unterliegen nicht den Vorschriften des ADR. Hier handelt es sich um Verpackungen, welche wieder befüllt werden können. Du musst nur die Auflage "...wenn geeignete Maßnahmen ergriffen wurden, um mögliche Gefährdungen auszuschließen. Gefährdungen sind ausgeschlossen, wenn Maßnahmen zur Beseitigung der Gefahren der Klassen 1 bis 9 ergriffen wurden." erfüllen. wozu dann UN 3509 ALTVERPACKUNG, LEER, UNGEREINIGT ? In der SV 663 steht: "Diese Eintragung darf nur für Verpackungen, Großverpackungen oder Großpackmittel (IBC) oder Teile davon verwendet werden, die gefährliche Güter enthalten haben und die zur Entsorgung, zum Recycling oder zur Wiederverwendung ihrer Werkstoffe, nicht aber zur Rekonditionierung, Reparatur, regelmäßigen Wartung, Wiederaufarbeitung oder Wiederverwendung befördert werden und die so weit entleert wurden, dass bei der Übergabe zur Beförderung nur an den Verpackungsteilen anhaftende Rückstände gefährlicher Güter vorhanden sind."Hier geht es also mehr um die Entsorgung der Verpackungen!
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Wiederbefüllung von Verpackungen/IBCs
[Re: King_Louie_21]
#25626
17.10.2018 07:54
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Mr. Pumpensumpf
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Moin Gerald, Ich ahne was gemeint ist. da werde ich mich wohl noch einmal eingehend mit unserem Entsorger über die Feinheiten unterhalten müssen.
Dank & Grüße aus dem Norden.
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Re: Wiederbefüllung von Verpackungen/IBCs
[Re: King_Louie_21]
#25627
17.10.2018 10:51
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M.A.T.
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Hallo, King_Louie_21 man könnte auch in Analogie zu 7.5.8.2 [Produktwechsel] argumentieren, daß bei gleichem Gefahrgut eine Reinigung nicht notwendig ist. Denn was für ein ganzes Fahrzeug gilt ist sicherheitstechnisch bei einem IBC mindestens genauso akzeptabel. Oder? Gruß M.A.T.
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