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Entsorgung von Spritzen #17820 01.11.2013 16:55
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Udo Freitag Offline OP
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Hallo zusammen,

kann ich gebrauchte Spritzen, die als Abfall entsorgt werden sollen, von Drogenabhängigen unter den Absatz 2.2.62.1.5.7 ADR subsumieren? Wie seht Ihr das?

Mit Dank im Voraus.

Gruß

Udo

Re: Entsorgung von Spritzen [Re: Udo Freitag] #17821 01.11.2013 18:58
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Udo,

die von Dir genannte Freistellung kann nur dann angewendet werden, wenn ein «GEBRAUCHTES MEDIZINISCHES INSTRUMENT» oder «GEBRAUCHTES MEDIZINISCHES GERÄT» zur Desinfektion, Reinigung, Sterilisation, Reparatur oder zur Beurteilung des Instruments/Geräts befördert werden soll. Ich würde mal davon ausgehen, dass diese Voraussetzungen auf die zu befördernden Nadeln nicht zutreffen.

Diese Nadeln fallen eher unter die Freistellung gem. 2.2.62.1.5.1 ADR/RID oder 2.2.62.1.5.4 ADR/RID. Sollten Erkenntnisse darüber vorliegen, dass die Nadeln ein erhöhtes, überdurchschnittliches Infektionsrisiko darstellen, dann wären sie als Gefahrgut zu klassifizieren.

Um eine Verletzungsgefahr zu vermeiden, werden solche "Sharps" aus Gründen des Arbeitsschutzes üblicherweise in stich- und bruchfesten Einwegbehältnissen gesammelt und befördert.

Schöne Grüße.

Re: Entsorgung von Spritzen [Re: King_Louie_21] #17822 01.11.2013 20:42
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Udo Freitag Offline OP
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Hallo King_Louie_21,

danke für Deine Einschätzung. Der von mir erwähnte Passus würde wahrscheinlich zu treffen, wenn gebrauchte Spritzen, die der Entsorgung zugeführt werden sollen, aufgeführt wären. So betrifft es wohl nur wiederverwendbar Geräte bzw. Instrumente.

Wie ist das Risiko der Ansteckungsgefahr bei gebrauchten Spritzen, die von Drogenabhängigen verwendet wurden einzustufen und wer stellt das fest. Ich denke da z.B. an AIDS oder Hepatitis C. In Hamburg gibt es Stellen, wo Drogenabhängige ihre Dosis zu sich nehmen und im Anschluss die benutzten Spritzen einfach in Behältnisse schmeißen, die dann entsorgt werden. Gefahrgut?

Gruß

Udo

Re: Entsorgung von Spritzen [Re: Udo Freitag] #17823 01.11.2013 20:52
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UBurkhard Offline
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Hier könnte ein Blick in die LAGA-Richtlinie M18 "Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes" helfen.
-> Download


Mit besten Grüßen

Udo Burkhard
Re: Entsorgung von Spritzen [Re: UBurkhard] #17824 02.11.2013 10:54
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Udo Freitag Offline OP
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Hallo Herr Burkhard,

danke für den Hinweis. Wenn ich dass richtig verstehe, dann stellen z.B. Spritzen mit angetrocknetem Blut, das mit AIDS oder Hepatitis kontaminiert ist, kein besonderes Problem dar. Nicht gefährlicher Abfall. Projiziert man das auf das Gefahrgutrecht, dann kann man zu dem Ergebnis kommen, keine gefahrgutrechtliche Einstufung.

Gruß

Udo

Re: Entsorgung von Spritzen [Re: Udo Freitag] #17825 04.11.2013 00:09
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Udo,

jetzt habe ich noch ein bisschen geblättert.
  • Im IATA Guidance Document «Infectious Substances» (Version 2009) sind in Annex I Klassifizierungsbeispiele aufgeführt. Das dritte Beispiel befasst sich mit der Blutprobe eines Patienten, bei dem der Verdacht auf Hepatitis B oder HIV besteht. Gemäß der IATA-Leitlinie wäre diese Blutprobe als Biologischer Stoff, Kategorie B, UN 3373 zu klassifizieren. Die aktuelle IATA-Leitlinie führt jedoch keine solchen Beispiele mehr auf.
  • In Nr. 3.1.7 der TRBA 250 werden Hepatitis-C und HIV als schwerwiegendste blutübertragene biologische Arbeitsstoffe bezeichnet, die verletzungsbedingt (Stich- oder Schnittverletzungen) oder aber durch Schleimhautkontakt bzw. Kontakt zu Mikroläsionen der Haut übertragen werden. Und in Anhang 2 der TRBA 250 wird im Zusammenhang mit dem AVV-Schlüssel 180103* (andere Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden) darauf hingewiesen, dass zu diesem Abfallschlüssel auch spitze oder scharfe Gegenstände von Patienten zählen, die mit meldepflichtigen Erregern behaftet sind. In der Liste der meldepflichtigen Krankheiten und Erreger sind sowohl HIV wie auch das Hepatitis-C-Virus genannt, allerdings mit bestimmten Einschränkungen. Inwieweit diese Einschränkungen dann wiederum eine andere Klassifizierung mit sich bringen, konnte ich den Unterlagen leider nicht entnehmen.
  • Entsprechend der Richtlinie über die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes vom 01.01.2002 wäre Blut mit HIV-Erregern ebenfalls dem Abfallschlüssel 180103* zuzuordnen und damit wohl als Klasse 6.2 einzustufen.
Ich bin jetzt leider nur der Müllmann und kein Medizinmann. Deshalb kann ich nicht beurteilen, ob die Eigenschaften einer eingetrockneten Blutprobe mit den Eigenschaften einer frischen Blutprobe vergleichbar sind und welche Klassifizierung hier letztendlich gilt bzw., ob bei einer Nadel Infektionsgefahr besteht. Falls nicht noch jemand anders hier im Forum eine eindeutige Antwort kennt, würde ich vorsichtshalber mal bei der Gesundheitsbehörde oder dem Robert-Koch-Institut (RKI) nachfragen, wie Nadeln mit HIV- oder und Hepatitis-C-Erregern gefahrgutrechtlich zu bewerten sind.

Schöne Grüße.

Zuletzt bearbeitet von King_Louie_21; 04.11.2013 13:12.
Re: Entsorgung von Spritzen [Re: King_Louie_21] #17826 07.11.2013 07:43
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Udo Freitag Offline OP
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Hallo King_Louie_21,

danke für Deine Ausführungen. Du hast mich letzten Endes darin bestätigt, so einfach ist die Frage nicht zu beantworten. Das mit dem Robert-Koch-Institut ist ne gute Idee.

Gruß

Udo


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