Hallo zusammen, ich stehe gerade irgendwie auf dem Schlauch. Gemäß Tabelle ist Natriumkakodylat Gefahrgut UN 1688, Klasse 6.1 und VG II zugeordnet. Nach SDBl (siehe Anhang) ist der LD 50 Wert mit 2600 mg/kg angegeben. Damit wäre es aber nach Tabelle 2.2.61.1.7 doch gar kein Gefahrgut (schwach giftig >50 und <300 mg/kg). Hat jemand eine Idee?
in der GESTIS-Datenbank stehen zu Natriumkakodylat auch noch ein paar Angaben zur Toxizität, die bei ganz schnellen Überfliegen nicht auf Anhieb kongruent mit dem Sicherheitsdatenblatt erschienen. Das könnte man ggf. nochmals überprüfen.
Unabhängig davon gilt hier aus meiner Sicht UN 1688, II, da der Stoff quasi als Reinstoff vorliegt (>98%). UN 1688 NATRIUMKAKODYLAT ist eine Einzeleintragung (namentlich genannter Stoff) gem. 2.1.1.2 A ADR. Das Klassifierungsverfahren nach 2.1.3 ist lediglich für Sammeleintragungen (2.1.3.1 ADR) anwendbar und nur für die Sammeleintragungen sind dann die LC50 Werte klassifizierungsrelevant.
Allerdings könnte der Hersteller mal bei dem BAM beantragen, dass auf Basis seiner Untersuchungen die bislang zwingende Einstufung als UN 1866 II geprüft wird.
Hallo King_Louie_21, vielen Dank für die Bewertung. Die Tatsache, dass die Giftigkeitsgrade nach Tabelle 2.2.61.1.7 nur für nicht namentlich genannte Stoffe klassifizierungsrelevant sind, ist soweit klar. Nicht nachvollziehbar ist für mich aber dennoch, warum ein namentlich genannter Stoff mit einem LD 50 - Wert, der bei einem nicht namentlich genannten Stoff (oder auch Gemisch) zur Einstufung KEIN GEFAHRGUT führen würde (quasi um den Faktor 10 "harmloser", um die Grenze für die VG III zu erreichen), hier unter Gefahrgut VG II läuft. Aber man muss ja nicht alles verstehen <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> .
Hallo Günther, der Grund dürfte wohl in der Einleitung zu 2.2.61.1.7 liegen: "Sofern keine Erfahrungswerte in Bezug auf den Menschen vorliegen, wird der Giftigkeitsgrad durch Auswertung von tierexperimentellen Untersuchungen nach nachstehender Tabelle beurteilt". Höchstwahrscheinlich liegen eben solche Erfahrungen vor, weshalb LD50 ignoriert wird - Ratte ist eben nicht Mensch (unabhängig davon, ob der Stoff nun namentlich genannt ist oder nicht). Gruß Gandalf
In Kombination mit einer Säure wird aus dem Natriumkakodylat schnell ein chemischer Kamfstoff. http://de.wikipedia.org/wiki/Arsenwasserstoff Vielleicht ist das ein Grund für die Einstufung.