Hallo Michael,
woran möchtest Du erkennen, ob es sich bei einem Versandstück um VG I handelt oder nicht? Angaben zur Verpackungsgruppe sind im Beförderungspapier und im Sicherheitsdatenblatt, aber in der Regel nicht direkt auf dem Versandstück zu finden. Handelt es sich bei dem Gefahrgut auch im Gefahrstoff, dann können die Gefahren- und Sicherheitshinweise (H-/P-Sätze) oder die alten R-/S-Sätze, die sich auf jedem Gefahrstoff-Etikett befinden, evtl. schneller weiterhelfen.
Bei Brand- und Explosionsgefahr sowie bei inhalationstoxischen Stoffen und Stoffen, die bereits ohne direkten Kontakt zu Verätzungen der Atemwege und Schleimhäute führen können, ist eine sofortige Räumung des Gefahrenbereichs angezeigt und ich würde hier immer die Feuerwehr informieren. Auch bei anderen Leckagen ist der Gefahrenbereich abzusperren. Die Bergung eines undichten Versandstücks darf nur dann selbst vorgenommen werden, wenn die erforderliche Schutzausrüstung vorliegt und von geschultem Personal verwendet wird. In allen anderen Fällen sind die Chemie-Trupps der Feuerwehr sicher die bessere Adresse.
Falls die
TRGS 510 (Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern) in Eurem Fall nicht anwendbar ist, weil der Umschlag immer innerhalb < 24 Stunden (außer sonntags) stattfindet und somit keine Lagerung erfolgt (§ 2 Abs. 5
GefStoffV), so ist dennoch eine Gefährdungsbeurteilung gem.
TRGS 400 vorzunehmen, die Betriebsstörungen berücksichtigt. Eine Leckage würde ich als Betriebsstörung ansehen. Evtl. kann die
TRGS 510 als Orientierungshilfe dienen, da sie an mehreren Stellen auch auf Leckagen eingeht.
Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung sind dann u.a. die von GG1 bereits angesprochenen Betriebsanweisungen (
TRGS 555) zu erstellen und
Unterweisungen der Beschäftigten vorzunehmen.
Der Gefahrgutbeauftragte kann hier aus meiner Sicht zwar gut zuarbeiten und sollte involviert werden; die Federführung würde ich bei diesem Thema aber der Fachkraft für Arbeitssicherheit zuweisen. Für die Umsetzung sind dann der Arbeitgeber und dessen Führungskräfte zuständig.
Schöne Grüße.